Hallo. Am 19.04.2016 um 19:55 schrieb D. Schreiber: > Vielleicht einfach mal das für dich zuständige Finanzamt anfragen. Ich gehe > mal davon aus, das bei einer Umsetzung des Gesetzesvorhabens auch weitere > Erläuterungen seitens des BMF erfolgen werden.
Erfahrungsgemäß weiß das FA auch frühestens dann Bescheid, wenn die Verordnung rechtskräftig wird. Und falls man politisch intervenieren möchte, ist es dann einfach zu spät. Gruß, Bernd
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