Lieber Christian (und alle anderen Interessierten),

ich arbeite auch an einer Universität. Wir haben ein EU-Projekt beantragt, eine Strategische Partnerschaft und die EU hat ihre Richtlinien für die Bewertung dieser Anträge veröffentlicht:

https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus/files/2017-expert-guide_en.pdf

Da findet man auf Seite 38 und gleichlautend auf Seite 42 einen Absatz über Kriterien:

"If relevant, the extent to which the proposal describes how the materials, documents and media produced will be made freely available and promoted through open licences, and does not contain disproportionate limitations"

Und dieser Geist findet sich auch in den weiteren Kriterien. Da wird "open access" gefordert für alle Materialien, Schriftstücke, Filme, Websiten, Software, usw. die im Rahmen der EU-Förderung produziert werden. Aus der Antragspraxis kann ich auch berichten, dass sowohl die Gutachter als auch die Natioanlen Agenturen sehr auf die Einhaltung pochen. In unserem ersten Antrag wurde das nicht klar genug herausgestellt, da gab es Punktabzug für. Auf einem Treffen mit der nationalen Agentur DAAD haben die Vertreter auf Nachfrage nochmals betont, dass der freie Zugang in jedem Fall gewährleistet sein muss. Da gab es einen Streit, was mit Publikationen im Rahmen der EU Förderung wäre, weil die Zeitschriften das ja nicht erlauben würden. Die Antwort war, dann darf man nur in Zeitschriften publizieren, die es auch ermöglichen, dass Artikel frei verfügbar sind.

Das gilt fürs Antragswesen. Zum Hintergrund, die EU hat die verschiedenen Förderprogramme, Eramsus, Comenius, usw. alle zu Erasmus+ zusammengefasst. Gute Auskünfte erteilt der DAAD, einfach rausfinden, wer für das spezifische Forschungsprogramm dort verantwortlich ist.


Liebe Grüße
Joerg
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