Lieber Christian (und alle anderen Interessierten),
ich arbeite auch an einer Universität. Wir haben ein EU-Projekt
beantragt, eine Strategische Partnerschaft und die EU hat ihre
Richtlinien für die Bewertung dieser Anträge veröffentlicht:
https://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/sites/erasmusplus/files/2017-expert-guide_en.pdf
Da findet man auf Seite 38 und gleichlautend auf Seite 42 einen Absatz
über Kriterien:
"If relevant, the extent to which the proposal describes how
the materials, documents and media produced will be made freely
available and promoted through open licences, and does not contain
disproportionate limitations"
Und dieser Geist findet sich auch in den weiteren Kriterien. Da wird
"open access" gefordert für alle Materialien, Schriftstücke, Filme,
Websiten, Software, usw. die im Rahmen der EU-Förderung produziert werden.
Aus der Antragspraxis kann ich auch berichten, dass sowohl die Gutachter
als auch die Natioanlen Agenturen sehr auf die Einhaltung pochen. In
unserem ersten Antrag wurde das nicht klar genug herausgestellt, da gab
es Punktabzug für. Auf einem Treffen mit der nationalen Agentur DAAD
haben die Vertreter auf Nachfrage nochmals betont, dass der freie Zugang
in jedem Fall gewährleistet sein muss. Da gab es einen Streit, was mit
Publikationen im Rahmen der EU Förderung wäre, weil die Zeitschriften
das ja nicht erlauben würden. Die Antwort war, dann darf man nur in
Zeitschriften publizieren, die es auch ermöglichen, dass Artikel frei
verfügbar sind.
Das gilt fürs Antragswesen. Zum Hintergrund, die EU hat die
verschiedenen Förderprogramme, Eramsus, Comenius, usw. alle zu Erasmus+
zusammengefasst. Gute Auskünfte erteilt der DAAD, einfach rausfinden,
wer für das spezifische Forschungsprogramm dort verantwortlich ist.
Liebe Grüße
Joerg
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