On Tue, 30 Jan 2018, Benjamin Hagemann wrote:
Ich sehe da eine Parallele zu funkenden Heizungen und da gab es vor
Weihnachten diese Meldungen:
FNP: Kapitulation - ABG Holding zieht Klage gegen Mieter zurück (22.12.17)
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/ABG-Holding-zieht-Klage-gegen-Mieter-zurueck;art675,2861107
FR: Mieter wehrt sich gegen Funkablesung (15.02.17)
http://www.fr.de/rhein-main/kriminalitaet/amtsgericht-frankfurt-mieter-wehrt-sich-gegen-funkablesung-a-1408484
ddRM: Die ABG Frankfurt Holding will Wasser- und Heizungsverbrauch ihrer
Mieter umfassend überwachen (28.08.17)
https://ddrm.de/die-abg-frankfurt-holding-will-wasser-und-heizungsverbrauch-ihrer-mieter-umfassend-ueberwachen/
Sehr interessant! Die Datenschützer Rhein-Main hatten sich ebenfalls
kritisch zu Rauchwarnmeldern geäußert. Nun werde ich aus der
Berichterstattung nicht ganz schlau: Die Klage richtete sich anscheinend
nur gegen den hohen Ablese- und Übertragungsrhythmus, nicht aber gegen die
digitale Erfassung und Funkübertragung. Der letzte Satz im ersten Bericht
spricht nun von möglicherweise höheren Kosten bei der alternativen Lösung.
Wenn es weiterhin bei digitaler Erfassung und Funkübertragung bleibt, dann
sehe ich nicht, wieso es teurer werden sollte. Höhere Kosten wären
natürlich eine schöne Retourkutsche, um jemanden abzustrafen, der auf
seine Privatsphäre pocht.
Andererseits eröffnet die digitale Erfassung mit vernagelten Geräten immer
noch die Möglichkeit, dass das Ding täglich protokolliert, obwohl nur
einmal im Jahr abgelesen wird.
Bemerkenswert finde ich auch wie immer, wie Verantwortliche mit Gewalt
versuchen, an möglichst viele Daten zu kommen und wenn sie dann
ausgebremst werden, spielen sie die Unschuldslämmer und behaupten, sie
wollten mit den Daten gar nichts weiter anfangen. Aber es ist ja alles
super, weil konform mit hohem deutschen Datenschutzstandard und dreimal
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