Hi Ilu,

Ilu <i...@fsfe.org> writes:
> Nach RZ 125 GoBD
> müssen aufbewahrungspflichtige Dokumente im PDF/A-3 vorliegen. Eine
> Umwandlung in ein Bildformat ist nach RZ 129 nicht zulässig. Der
> XML-Stream muss erhalten bleiben.

Also bei mir waren das Formulare von der Bank, die ich unterschrieben
zurückschicken soll.  Da gehen beim Einscannen erst mal nur
Bildformate.  Und auch sonst stell ich mir das schwierig vor, dass man
immer XML hat.  Ich schätze das wird in der Praxis öfter ein Bild in PDF
verpackt sein.  Ist dann ja auch wieder XML, nur halt XML, das ein Bild
eingebettet hat.

Happy hacking!
Florian
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