Mein Hauptproblem ist, dass für jede Interaktion mit der
Zertifizierungsstelle Bundesnotarkammer ein spezielles Programm
erfoderlich ist, das unter Linux nicht angeboten wird. Das Problem wird
mich demnächst treffen, da die BNotK beabsichtigt, die von mir genutzten
Softwarezertifikate vorzeitig zu kündigen und ich ohne Windows/Mac
System keine neuen erhalten kann. (Früher oder später wäre es ohnehin
dazu gekommen.) Gut zu lesen, dass die BRAK da jetzt etwas unternehmen
will, aber sie müssen sich beeilen, wenn die BNotK ihre angedrohte
Kündigung wirklich umsetzt.
Ungeachtet der von Michael genannten vorhandenen Probleme hat das beA
die Arbeit aber erheblich erleichtert. Seit ATOS nicht mehr zuständig
ist, ist alles erheblich besser geworden. Der Betreiberwechsel zum
bundesdeutschen Mittelstand war eine Wohltat.
Am 01.12.23 um 18:43 schrieb Dr. Michael Stehmann:
Hallo,
Am 01.12.23 um 11:59 schrieb Matthias Kirschner:
Es gibt Neuigkeiten zum besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Nach hartnäckiger Arbeit von Michael Schinagl haben BRAK und BNotK
versprochen, die Ungleichbehandlung von Anwälten mit anderen
Betriebssystemen zu beenden. Steht noch einiges an, aber das wäre ein
großer Schritt und ein Erfolg für all die Jahre hartnäckiger Arbeit von
Michael Schinagl. Mehr dazu unter:
https://www.heise.de/news/Elektronisches-Anwaltspostfach-beA-demnaechst-voll-mit-Linux-nutzbar-9543721.html
https://www.lto.de/recht/juristen/b/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-bea-linux-betriebssystem-brak/
Viele Grüße
Matthias
Also bei mir läuft beA sehr gut unter Debian GNU/Linux. Ärgerlich aus
meiner Sicht sind allerdings drei Umstände:
1. Die geschlossene Liste von Kartenlesegeräten. Es ist mir nun zweimal
passiert, dass nach einem Update das bisher gut funktionierende Gerät
ersetzt werden musste, weil beA nicht mehr mit ihm kollaborierte (obwohl
die Karte erkannt wurde). Von einem Kollegen habe ich ähnliches gehört.
2. Die Schnittstelle steht wohl weiterhin unter NDA
(Geheimhaltungsvertrag), sodass sie nicht in Freie Software integriert
werden kann. (Oder zumindest in ein geschlossenes Modul ausgelagert
werden muss.
3. Obwohl beA viele Freie Bibliotheken verwendet, ist der Code von beA
nicht frei. (Ich habe allerdings auch keine Lizenz gesehen. Da ich es
aber von Gesetzes wegen nutzen muss, fühle ich mich zumindest zum Nutzen
berechtigt.)
Die beiden letzten Punkte deuten darauf hin, dass wichtige
sicherheitstechnische Erkenntnisse, welche seit 1883 veröffentlich
worden, missachtet werden.
Schließlich macht die fehlende echte End-To-End-Verschlüsselung beA für
die Kommunikation unter Anwälten nur bedingt tauglich.
Gruß
Michael
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