Mein Hauptproblem ist, dass für jede Interaktion mit der Zertifizierungsstelle Bundesnotarkammer ein spezielles Programm erfoderlich ist, das unter Linux nicht angeboten wird. Das Problem wird mich demnächst treffen, da die BNotK beabsichtigt, die von mir genutzten Softwarezertifikate vorzeitig zu kündigen und ich ohne Windows/Mac System keine neuen erhalten kann. (Früher oder später wäre es ohnehin dazu gekommen.) Gut zu lesen, dass die BRAK da jetzt etwas unternehmen will, aber sie müssen sich beeilen, wenn die BNotK ihre angedrohte Kündigung wirklich umsetzt.

Ungeachtet der von Michael genannten vorhandenen Probleme hat das beA die Arbeit aber erheblich erleichtert. Seit ATOS nicht mehr zuständig ist, ist alles erheblich besser geworden. Der Betreiberwechsel zum bundesdeutschen Mittelstand war eine Wohltat.

Am 01.12.23 um 18:43 schrieb Dr. Michael Stehmann:
Hallo,

Am 01.12.23 um 11:59 schrieb Matthias Kirschner:
Es gibt Neuigkeiten zum besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Nach hartnäckiger Arbeit von Michael Schinagl haben BRAK und BNotK
versprochen, die Ungleichbehandlung von Anwälten mit anderen
Betriebssystemen zu beenden. Steht noch einiges an, aber das wäre ein
großer Schritt und ein Erfolg für all die Jahre hartnäckiger Arbeit von
Michael Schinagl. Mehr dazu unter:

https://www.heise.de/news/Elektronisches-Anwaltspostfach-beA-demnaechst-voll-mit-Linux-nutzbar-9543721.html https://www.lto.de/recht/juristen/b/besonderes-elektronisches-anwaltspostfach-bea-linux-betriebssystem-brak/

Viele Grüße
Matthias

Also bei mir läuft beA sehr gut unter Debian GNU/Linux. Ärgerlich aus meiner Sicht sind allerdings drei Umstände:

1. Die geschlossene Liste von Kartenlesegeräten. Es ist mir nun zweimal passiert, dass nach einem Update das bisher gut funktionierende Gerät ersetzt werden musste, weil beA nicht mehr mit ihm kollaborierte (obwohl die Karte erkannt wurde). Von einem Kollegen habe ich ähnliches gehört.

2. Die Schnittstelle steht wohl weiterhin unter NDA (Geheimhaltungsvertrag), sodass sie nicht in Freie Software integriert werden kann. (Oder zumindest in ein geschlossenes Modul ausgelagert werden muss.

3. Obwohl beA viele Freie Bibliotheken verwendet, ist der Code von beA nicht frei. (Ich habe allerdings auch keine Lizenz gesehen. Da ich es aber von Gesetzes wegen nutzen muss, fühle ich mich zumindest zum Nutzen berechtigt.)

Die beiden letzten Punkte deuten darauf hin, dass wichtige sicherheitstechnische Erkenntnisse, welche seit 1883 veröffentlich worden, missachtet werden.

Schließlich macht die fehlende echte End-To-End-Verschlüsselung beA für die Kommunikation unter Anwälten nur bedingt tauglich.

Gruß
Michael

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