On Tue, 10 Feb 2026, Florian Snow wrote:

Das wollen die Hersteller natürlich nicht, denn die verdienen mit Daten weiteres Geld. Ich hätte aber gerne einen solchen Monitor, suche ich schon lange, gibt es aber leider nicht.

Mir gefällt dieser Kommentar auf Heise [1]:

«Bernd Paysan

Das fällt unter „Right to Repair“

Die Frage, ob modifizierte Software installierbar ist, muss man als Jurist anders stellen. Denn man will damit ja einen Richter überzeugen, keinen Informatiker.

Die Frage muss daher immer lauten: Kann ich, wenn die Software im Originalzustand eben NICHT das tut, was sie soll, sie so korrigieren, dass sie tut, was sie soll? Geeignete Qualifikation vorausgesetzt. Dann wird nämlich aus dem Installieren der „modifizierten“ Software eine „reparierte Software“. Und darunter kann sich ein Jurist etwas vorstellen. Das Ding im Smart-TV ist im Originalzustand kaputt, es will nach Hause telefonieren, es blendet Werbung ein, all so Zeugs gibt's ja tatsächlich, und das fällt alles unter „enshittification“, also „ist kaputt“. Es geht da auch nicht um irgendwelche secret Keys zum Installieren, die so eine Firma nicht rausrücken will, und auch nicht soll (weil das ein Angriffsvektor wäre). Es geht darum, sein eigenes Gerät zu reparieren. Dazu gehört, dass man seinen eigenen Key installieren kann — und, um OTA-Updates zu unterbinden, fremde löschen. Gerne über SPI-Port, den man nur durch Aufschrauben des Geräts erreicht und durch Einlöten eines Steckers, der im Auslieferungszustand fehlt. Jeder fähige Entwickler wird das hinbekommen.

Und damit man das vor einem Gericht in Kalifornien durchbekommt, braucht man nicht nur eine solche plausible Story, sondern einen plausiblen Gegner. Am besten irgendwas aus China. Da findet man zu Hauf Zeugs, das Linux und andere GNU-Software drauf hat, und auf denen man nichts installieren kann, und die die Lizenz ignorieren, da kann man sich was aussuchen. Das Gericht in Kalifornien wird diese Chinesen nicht bevorzugt behandeln, sondern ganz im Gegenteil als Sicherheitsrisiko sehen, und ein Recht, deren Software zu fixen, natürlich durchwinken.

Und dann sind wir fertig. Dann können wir das gleiche auch von amerikanischen Herstellern verlangen, denn der Präzedenzfall ist ja da.»


[1] 
https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Vernetzte-Fernseher-vor-Gericht-Open-Source-Code-muss-nicht-installierbar-sein/Das-faellt-unter-Right-to-Repair/posting-45946744/show/
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