Hallo Juergen,

ein paar Links zum Thema Recht findest Du auf 
den IMAFDI Seiten unter http://www.imafdi.de/recht.htm
(vor allem www.online-recht.de)

Nachdem ich gestern in einem 1 Tages Seminar zum Thema
Direktmarketing / Email war, in dem auch kurz rechtliche Sachen 
angerissen wurden:

Email ist dann sicher zulaessig, wenn das Einverstaendnis des 
Empfaengers ausdruecklich vorliegt (interessanterweise am besten 
in schriftlicher (!) Form, solange es noch keine Signaturen gibt), 
oder wenn ein sachliches Interesse angenommen werden kann, 
z.B. duch bestehende Geschaeftsbeziehung oder einem konkreten
Bezug der Email zum Geschaeft des Empfaengers.

Die Prognose war: In der Zukunft werden Mails zulaessig sein,
die als "Werbung" im Header gekennzeichnet sind, solange der 
Empfaenger nicht widersprochen hat.

Gruss
Matthias

> Hi,
> kennt jemand die aktuelle Rechtslage bzgl. Werbepost per E-Mail und
> vielleicht einen Link dazu?
> Gruesse
> Juergen
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