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From: kang bondet

Kleines ABC der Kapitalflucht

                   Februar 1995

                   Bankgeheimnis

                        Das Bankgeheimnis sch|tzt die Banken und ihre
Kundschaft (in der
                        Schweiz wie in anderen Ldndern) vor Ausk|nften an
die Steuerbehvrden.
                        Wenn Vermvgenswerte aus kriminellen Quellen
stammen, wird es
                        aufgehoben. Diese Regelung gilt jedoch nicht f|r
Gelder, die aus der
                        Steuerhinterziehung stammen und gelegentlich
"saubere Fluchtgelder"
                        genannt werden. Im Unterschied zum Ausland sind
Verletzungen des
                        schweizerischen Bankgeheimnisses Offizialdelikte.
F|r Felix Zulauf von der
                        Z|rcher Clariden-Bank ist dieses deshalb "immer
noch das beste
                        Bankgeheimnis der Welt". Und ein Inserat in der
Zeitschrift "South"
                        versicherte 1991: "Wenn Sie finanzielle Intimitdt
suchen, ist ein Schweizer
                        Bankkonto das beste Geschdft der Welt."

                   Diktatorengelder

                        "Was haben Ferdinand Marcos, Juan Peron, Haile
Selassie, Fulgencio
                        Batista, der Schah von Iran, Baby Doc,
Nazi-Kriegsverbrecher, Mafia-Paten,
                        internationale Drogenschmuggler, Somoza und die
Contras gemeinsam?",
                        fragt der Kriminalistik-Professor Richard Moran in
der "Chicago Tribune".
                        "Die Antwort: ein Schweizer Bankkonto. (...) Die
Schweiz profitiert seit bald
                        50 Jahren von schmutzigem Geld, und fast niemand
scheint sie zu
                        kritisieren." Die Diktatorenliste des Professors
kann durch zahlreiche
                        weitere Namen ergdnzt werden.

                   Drehscheibe

                        Gelder, die aus dem Ausland zufliessen, legen die
Schweizer Banken in
                        der Regel im Ausland an. Besonders beliebt sind f|r
private Vermvgen
                        ausldndische Wertschriftendepots sowie die sog.
Treuhandgelder (die
                        ebenfalls zu 99 Prozent im Ausland angelegt
werden). In beiden Fdllen
                        m|ssen die Vermvgen in der Schweiz nicht versteuert
werden. Der
                        Zustrom von Fluchtgeldern hat wegen dieser
Drehscheibenfunktion keinen
                        Einfluss auf den Schweizer Hypothekarzins. Hingegen
leitet er Gelder aus
                        dem S|den in den Norden um: Ende 1993 hatten
Schweizer Banken
                        gemdss offiziellen Angaben 193 Milliarden Franken
aus Afrika, Asien (ohne
                        Japan) und Lateinamerika entgegengenommen, aber nur
77 Millarden
                        Franken in diesen Regionen angelegt.

                   Fluchtgelder

                        Es gibt verschiedene Methoden, die Kapitalflucht zu
definieren. Am
                        gebrduchlichsten ist die juristische Definition:
Vermvgenswerte werden
                        danach als Fluchtgelder bezeichnet, wenn sie unter
Verletzung von
                        rechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes ins
Ausland transferiert
                        werden (z.B. Steuerhinterziehung, illegaler
Kapitalexport). Gemdss der
                        Zeitschrift "Economist" werden ausldndische
Privatvermvgen weltweit
                        praktisch vollstdndig den Steuern hinterzogen,
m|ssen also rechtlich als
                        Fluchtgelder bezeichnet werden.

                   Fluchtgeldland Schweiz

                        Professor Bruno Gehrig von der Eidgenvssischen
Bankenkommission
                        schdtzte 1992, dass Schweizer Banken Vermvgen im
Umfang von rund
                        2100 Milliarden Franken verwalten. Rund 820
Milliarden Franken sollen auf
                        die Vermvgen ausldndischer Privatpersonen
entfallen. Etwa ein Drittel
                        davon also 250 bis 300 Milliarden Franken d|rfte
aus Lateinamerika, Asien
                        und Afrika stammen. (Diese Angaben stimmen
weitgehend mit
                        Berechnungen der Z|rcher Beratungsfirma McKinsey
|berein.) Nach
                        Schdtzung der Erkldrung von Bern fliessen tdglich
Fluchtgelder aus der
                        Dritten Welt im Umfang von rund 40 Millionen
Franken auf Schweizer
                        Bankkonten. Bei der Verwaltung von ausldndischen
Privatvermvgen steht
                        die Schweiz damit unter allen Finanzpldtzen an
erster Stelle.

                   Neutralitdt und Fremdenverkehr

                        Neben dem Bankgeheimnis profitiert der Finanzplatz
Schweiz auch von
                        seiner Sicherheit und der touristisch attraktiven
Lage. "Heute fliegt man auf
                        dem Weg nach St.Moritz nach Z|rich und besucht
seine Bank", erkldrt der
                        Bankier Hans J. Bdr. "In Luxemburg kommt man von
\bersee |berhaupt
                        nicht an." Die regelmdssig erscheinende Publikation
"International Country
                        Risk Guide" hdlt die Schweiz zudem f|r das
sicherste Land der Welt.
                        Faktoren wie die Neutralitdt, der Arbeitsfrieden
und das Konkordanzsystem
                        verleihen ihr eine unvergleichliche Stabilitdt.
Gemdss Bankier Hans J. Bdr
                        erwartet die ausldndische Kundschaft von der
Schweiz "Law und Order".
                        "Die Demonstrationen an der Bahnhofstrasse, die
vielen Bettler auf dem
                        Trottoir und die Drogenszene mitten in der City"
bilden f|r ihn deshalb
                        "gewaltige Standortnachteile".

                   Preismanipulationen

                        Fluchtgelder werden durch vielfdltige Methoden ins
Ausland verschoben.
                        Wichtiger als der Transport von Banknoten oder
Goldbarren im Kvfferchen
                        ist die Manipulation der Preise bei
Handelsgeschdften. Exportfirmen
                        kvnnen beispielsweise mit ihren Kunden reale und
gezinkte (tiefere) Preise
                        vereinbaren. Nur die gezinkten Verkaufsvertrdge
werden den
                        Steuerbehvrden vorgelegt; die Differenz zum realen
Preis landet auf einem
                        ausldndischen Steuerfluchtkonto. Untersuchungen
zeigten, dass Waren aus
                        Lateinamerika in den Handelsstatistiken der
Importldnder durchschnittlich zu
                        einem um 17-53 Prozent hvheren Wert auftauchen als
in den
                        Ausfuhrstatistiken der Herkunftsldnder. Der
wichtigste Grund sind die
                        erwdhnten Preismanipulationen.

                   Rechtshilfe

                        Die Zusammenarbeit von Regierungen bei Strafsachen
die Auslieferung
                        von Dokumenten, Vermvgenswerten oder Personen wird
Rechtshilfe
                        genannt. Wenn ausldndische Regierungen die
Auslieferung von
                        Fluchtgeldern beantragen, zeigt sich die Schweiz
aber wenig kooperativ.
                        Als einzige Delikte nimmt das schweizerische
Rechtshilfegesetz die
                        typischen Fluchtgeldvergehen (Steuerhinterziehung
und illegaler
                        Kapitalexport) von der Rechtshilfe aus. Die
Auslieferung von
                        Vermvgenswerten ist nur im Fall von kriminellen
Tatbestdnden wie Betrug,
                        Erpressung, Unterschlagung etc. mvglich. In solchen
Fdllen kann die
                        Rechtshilfe jedoch durch zahlreiche
Rekursmvglichkeiten jahrelang
                        blockiert werden. FDP-Stdnderat Sergio Salvioni
kritisiert deshalb, die
                        Schweiz habe "die Justiz einer Bananenrepublik".

                   Schmiergelder

                        Schmiergelder vlen die Kapitalflucht. Solange nur
ausldndische Beamte
                        bestochen werden, d|rfen solche Zahlungen in der
Schweiz von den
                        Steuern abgezogen werden. F|r die Eidgenvssische
Steuerverwaltung
                        bilden sie einen "geschdftsmdssig begr|ndeten
Aufwand". Der Basler
                        Strafrechtsprofessor Mark Pieth bef|rchtet, die
Schweiz werde dank dieser
                        Praxis zum "Piratenhafen f|r Bestechungsgelder".

                   Sorgfaltspflicht

                        Das schweizerische Bankengesetz beschdftigt sich
nicht mit der Frage der
                        Fluchtgelder. Den Umgang mit solchen Geldern regeln
die interessierten
                        Banken in der sog. Sorgfaltspflichtvereinbarung
unter sich. Diese
                        Vereinbarung wurde 1977 ausgearbeitet, um nach der
Chiasso-Affdre "das
                        politische Klima zu beruhigen", wie ein Vertreter
des Bankvereins
                        argumentierte. Sie verbietet den Banken die aktive
Beihilfe zur Kapitalflucht
                        beispielsweise die Aussendung von Geldkurieren.
Erlaubt ist hingegen die
                        sog. passive Beihilfe, also die wissentliche
Entgegennahme von
                        erkennbaren Fluchtgeldern am Bankschalter.
Verletzungen der
                        Vereinbarung werden nicht durch die Gerichte,
sondern mit internen
                        Massnahmen (Konventionalstrafen an die
Bankiervereinigung) geahndet.

                   Verschuldung und Kapitalflucht

                        "Wenn ein Kredit von 10 Millionen Dollar vergeben
wird", kritisierte der
                        Erzbischof von Guatemala auf dem Hvhepunkt der
Verschuldungskrise,
                        "wird vielleicht die Hdlfte investiert. Die andere
Hdlfte fliesst in die Schweiz
                        oder nach Miami." Eine Untersuchung der US-Bank
"Morgan Guaranty
                        Trust" bestdtigte f|r viele Ldnder den starken
Zusammenhang zwischen der
                        Kreditvergabe an Regierungen und der Kapitalflucht.
Privat abgezweigte
                        Fluchtgelder hinterlassen dabei vffentliche
Schulden. Die Privatvermvgen
                        im Ausland w|rden ausreichen, um die Schulden der
meisten
                        lateinamerikanischen Staaten zur|ckzuzahlen. Ein
Vertreter der "Citybank"
                        erkldrte 1988 offen: "Mit den privaten Guthaben von
Mexikanern auf unseren
                        Konten in New York und Genf kvnnten wir die
Betrdge, die uns Mexiko
                        schuldet, leicht mehr als zur|ckbezahlen."

                   Was zu tun wdre

                        Um die Kapitalflucht zu bekdmpfen, sind Massnahmen
in den Herkunfts- wie
                        in den Zielldndern nvtig. Konkrete Mvglichkeiten
zeigte das "Manifest f|r
                        eine Schweiz ohne Fluchtgelder" auf, das 150
Entwicklungsorganisationen
                        1992 ausarbeiteten. Danach soll in der Schweiz jede
Beihilfe zur
                        Kapitalflucht zuk|nftig vom Bankengesetz verboten
werden. Die Rechtshilfe
                        soll beschleunigt und auf die typischen
Fluchtgelddelikte ausgedehnt
                        werden. Schliesslich sollten Schmiergelder in der
Schweiz nicht ldnger
                        steuerabzugsfdhig sein.

Erkldrung von Bern (EvB) Switzerland
http://www.access.ch/evb

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Didistribusikan tgl. 29 Jan 1999 jam 10:08:34 GMT+1
oleh: Indonesia Daily News Online <[EMAIL PROTECTED]>
http://www.Indo-News.com/
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