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From: kang bondet
Kleines ABC der Kapitalflucht
Februar 1995
Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis sch|tzt die Banken und ihre
Kundschaft (in der
Schweiz wie in anderen Ldndern) vor Ausk|nften an
die Steuerbehvrden.
Wenn Vermvgenswerte aus kriminellen Quellen
stammen, wird es
aufgehoben. Diese Regelung gilt jedoch nicht f|r
Gelder, die aus der
Steuerhinterziehung stammen und gelegentlich
"saubere Fluchtgelder"
genannt werden. Im Unterschied zum Ausland sind
Verletzungen des
schweizerischen Bankgeheimnisses Offizialdelikte.
F|r Felix Zulauf von der
Z|rcher Clariden-Bank ist dieses deshalb "immer
noch das beste
Bankgeheimnis der Welt". Und ein Inserat in der
Zeitschrift "South"
versicherte 1991: "Wenn Sie finanzielle Intimitdt
suchen, ist ein Schweizer
Bankkonto das beste Geschdft der Welt."
Diktatorengelder
"Was haben Ferdinand Marcos, Juan Peron, Haile
Selassie, Fulgencio
Batista, der Schah von Iran, Baby Doc,
Nazi-Kriegsverbrecher, Mafia-Paten,
internationale Drogenschmuggler, Somoza und die
Contras gemeinsam?",
fragt der Kriminalistik-Professor Richard Moran in
der "Chicago Tribune".
"Die Antwort: ein Schweizer Bankkonto. (...) Die
Schweiz profitiert seit bald
50 Jahren von schmutzigem Geld, und fast niemand
scheint sie zu
kritisieren." Die Diktatorenliste des Professors
kann durch zahlreiche
weitere Namen ergdnzt werden.
Drehscheibe
Gelder, die aus dem Ausland zufliessen, legen die
Schweizer Banken in
der Regel im Ausland an. Besonders beliebt sind f|r
private Vermvgen
ausldndische Wertschriftendepots sowie die sog.
Treuhandgelder (die
ebenfalls zu 99 Prozent im Ausland angelegt
werden). In beiden Fdllen
m|ssen die Vermvgen in der Schweiz nicht versteuert
werden. Der
Zustrom von Fluchtgeldern hat wegen dieser
Drehscheibenfunktion keinen
Einfluss auf den Schweizer Hypothekarzins. Hingegen
leitet er Gelder aus
dem S|den in den Norden um: Ende 1993 hatten
Schweizer Banken
gemdss offiziellen Angaben 193 Milliarden Franken
aus Afrika, Asien (ohne
Japan) und Lateinamerika entgegengenommen, aber nur
77 Millarden
Franken in diesen Regionen angelegt.
Fluchtgelder
Es gibt verschiedene Methoden, die Kapitalflucht zu
definieren. Am
gebrduchlichsten ist die juristische Definition:
Vermvgenswerte werden
danach als Fluchtgelder bezeichnet, wenn sie unter
Verletzung von
rechtlichen Bestimmungen des Herkunftslandes ins
Ausland transferiert
werden (z.B. Steuerhinterziehung, illegaler
Kapitalexport). Gemdss der
Zeitschrift "Economist" werden ausldndische
Privatvermvgen weltweit
praktisch vollstdndig den Steuern hinterzogen,
m|ssen also rechtlich als
Fluchtgelder bezeichnet werden.
Fluchtgeldland Schweiz
Professor Bruno Gehrig von der Eidgenvssischen
Bankenkommission
schdtzte 1992, dass Schweizer Banken Vermvgen im
Umfang von rund
2100 Milliarden Franken verwalten. Rund 820
Milliarden Franken sollen auf
die Vermvgen ausldndischer Privatpersonen
entfallen. Etwa ein Drittel
davon also 250 bis 300 Milliarden Franken d|rfte
aus Lateinamerika, Asien
und Afrika stammen. (Diese Angaben stimmen
weitgehend mit
Berechnungen der Z|rcher Beratungsfirma McKinsey
|berein.) Nach
Schdtzung der Erkldrung von Bern fliessen tdglich
Fluchtgelder aus der
Dritten Welt im Umfang von rund 40 Millionen
Franken auf Schweizer
Bankkonten. Bei der Verwaltung von ausldndischen
Privatvermvgen steht
die Schweiz damit unter allen Finanzpldtzen an
erster Stelle.
Neutralitdt und Fremdenverkehr
Neben dem Bankgeheimnis profitiert der Finanzplatz
Schweiz auch von
seiner Sicherheit und der touristisch attraktiven
Lage. "Heute fliegt man auf
dem Weg nach St.Moritz nach Z|rich und besucht
seine Bank", erkldrt der
Bankier Hans J. Bdr. "In Luxemburg kommt man von
\bersee |berhaupt
nicht an." Die regelmdssig erscheinende Publikation
"International Country
Risk Guide" hdlt die Schweiz zudem f|r das
sicherste Land der Welt.
Faktoren wie die Neutralitdt, der Arbeitsfrieden
und das Konkordanzsystem
verleihen ihr eine unvergleichliche Stabilitdt.
Gemdss Bankier Hans J. Bdr
erwartet die ausldndische Kundschaft von der
Schweiz "Law und Order".
"Die Demonstrationen an der Bahnhofstrasse, die
vielen Bettler auf dem
Trottoir und die Drogenszene mitten in der City"
bilden f|r ihn deshalb
"gewaltige Standortnachteile".
Preismanipulationen
Fluchtgelder werden durch vielfdltige Methoden ins
Ausland verschoben.
Wichtiger als der Transport von Banknoten oder
Goldbarren im Kvfferchen
ist die Manipulation der Preise bei
Handelsgeschdften. Exportfirmen
kvnnen beispielsweise mit ihren Kunden reale und
gezinkte (tiefere) Preise
vereinbaren. Nur die gezinkten Verkaufsvertrdge
werden den
Steuerbehvrden vorgelegt; die Differenz zum realen
Preis landet auf einem
ausldndischen Steuerfluchtkonto. Untersuchungen
zeigten, dass Waren aus
Lateinamerika in den Handelsstatistiken der
Importldnder durchschnittlich zu
einem um 17-53 Prozent hvheren Wert auftauchen als
in den
Ausfuhrstatistiken der Herkunftsldnder. Der
wichtigste Grund sind die
erwdhnten Preismanipulationen.
Rechtshilfe
Die Zusammenarbeit von Regierungen bei Strafsachen
die Auslieferung
von Dokumenten, Vermvgenswerten oder Personen wird
Rechtshilfe
genannt. Wenn ausldndische Regierungen die
Auslieferung von
Fluchtgeldern beantragen, zeigt sich die Schweiz
aber wenig kooperativ.
Als einzige Delikte nimmt das schweizerische
Rechtshilfegesetz die
typischen Fluchtgeldvergehen (Steuerhinterziehung
und illegaler
Kapitalexport) von der Rechtshilfe aus. Die
Auslieferung von
Vermvgenswerten ist nur im Fall von kriminellen
Tatbestdnden wie Betrug,
Erpressung, Unterschlagung etc. mvglich. In solchen
Fdllen kann die
Rechtshilfe jedoch durch zahlreiche
Rekursmvglichkeiten jahrelang
blockiert werden. FDP-Stdnderat Sergio Salvioni
kritisiert deshalb, die
Schweiz habe "die Justiz einer Bananenrepublik".
Schmiergelder
Schmiergelder vlen die Kapitalflucht. Solange nur
ausldndische Beamte
bestochen werden, d|rfen solche Zahlungen in der
Schweiz von den
Steuern abgezogen werden. F|r die Eidgenvssische
Steuerverwaltung
bilden sie einen "geschdftsmdssig begr|ndeten
Aufwand". Der Basler
Strafrechtsprofessor Mark Pieth bef|rchtet, die
Schweiz werde dank dieser
Praxis zum "Piratenhafen f|r Bestechungsgelder".
Sorgfaltspflicht
Das schweizerische Bankengesetz beschdftigt sich
nicht mit der Frage der
Fluchtgelder. Den Umgang mit solchen Geldern regeln
die interessierten
Banken in der sog. Sorgfaltspflichtvereinbarung
unter sich. Diese
Vereinbarung wurde 1977 ausgearbeitet, um nach der
Chiasso-Affdre "das
politische Klima zu beruhigen", wie ein Vertreter
des Bankvereins
argumentierte. Sie verbietet den Banken die aktive
Beihilfe zur Kapitalflucht
beispielsweise die Aussendung von Geldkurieren.
Erlaubt ist hingegen die
sog. passive Beihilfe, also die wissentliche
Entgegennahme von
erkennbaren Fluchtgeldern am Bankschalter.
Verletzungen der
Vereinbarung werden nicht durch die Gerichte,
sondern mit internen
Massnahmen (Konventionalstrafen an die
Bankiervereinigung) geahndet.
Verschuldung und Kapitalflucht
"Wenn ein Kredit von 10 Millionen Dollar vergeben
wird", kritisierte der
Erzbischof von Guatemala auf dem Hvhepunkt der
Verschuldungskrise,
"wird vielleicht die Hdlfte investiert. Die andere
Hdlfte fliesst in die Schweiz
oder nach Miami." Eine Untersuchung der US-Bank
"Morgan Guaranty
Trust" bestdtigte f|r viele Ldnder den starken
Zusammenhang zwischen der
Kreditvergabe an Regierungen und der Kapitalflucht.
Privat abgezweigte
Fluchtgelder hinterlassen dabei vffentliche
Schulden. Die Privatvermvgen
im Ausland w|rden ausreichen, um die Schulden der
meisten
lateinamerikanischen Staaten zur|ckzuzahlen. Ein
Vertreter der "Citybank"
erkldrte 1988 offen: "Mit den privaten Guthaben von
Mexikanern auf unseren
Konten in New York und Genf kvnnten wir die
Betrdge, die uns Mexiko
schuldet, leicht mehr als zur|ckbezahlen."
Was zu tun wdre
Um die Kapitalflucht zu bekdmpfen, sind Massnahmen
in den Herkunfts- wie
in den Zielldndern nvtig. Konkrete Mvglichkeiten
zeigte das "Manifest f|r
eine Schweiz ohne Fluchtgelder" auf, das 150
Entwicklungsorganisationen
1992 ausarbeiteten. Danach soll in der Schweiz jede
Beihilfe zur
Kapitalflucht zuk|nftig vom Bankengesetz verboten
werden. Die Rechtshilfe
soll beschleunigt und auf die typischen
Fluchtgelddelikte ausgedehnt
werden. Schliesslich sollten Schmiergelder in der
Schweiz nicht ldnger
steuerabzugsfdhig sein.
Erkldrung von Bern (EvB) Switzerland
http://www.access.ch/evb
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Didistribusikan tgl. 29 Jan 1999 jam 10:08:34 GMT+1
oleh: Indonesia Daily News Online <[EMAIL PROTECTED]>
http://www.Indo-News.com/
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