Guten Morgen Jens,
Ich bin der Meinung, dass durch die Anmeldung ein Vertrag geschlossen
wird indessen Zusammenhang natürlich über den Datenschutz informiert
werden muss wie angegeben(gesetzliche Grundlage).
Du hast vollkommen Recht damit, dass man eine Einwilligung lieber nicht
will.
Leider ist aus mir durch die Datenschutzschulungen, den "Erhalt der
Fachkunde" und auch mehrjährige Praxis kein Jurist geworden. Man könnte
der Definition eines Vertrags entnehmen, dass sich auch beim ML-Abo zwei
Parteien zum Austausch von Leistungen oder Waren einigen. Ich kann das
fachlich nicht widerlegen, aber mein Bauch - der oft recht liegt - fragt
dann, warum ist dann nicht jedes Newsletterabo auch ein Vertrag und
warum binden sich dann alle (also auch die mit großen Rechtsabteilungen)
diese Einwilligung ans Bein?
Kämen wir zu dem Schluss, dass sich das ML-Abo als Rechtsgrundlage dem
Vertrag (Art. 6 Abs. 1 (b)) bedienen kann, bleibt die
Informationspflicht bestehen. Es sollte also noch immer in der Nähe des
"Abonnieren"-Knopfes eine Datenschutzerklärung geben, dann ohne die "ich
erkenne an"-Vertextung. Man könnte sich den Widerruf sparen, die
Rechtsgrundlage fiele aber mit Kündigung des Abos weg und man müsste
löschen wie beim Widerruf oder Löschrecht auch. Also braucht es bei der
Vertragsbetrachtung den "Löschen geht nicht, weil Archiv"-Text dann
nicht nur in der Datenschutzerklärung sondern bei Vertragsschluss -
sprich direkt verbindlich beim "Abonnieren"-Knopf.
Am Ende ist es also egal, welche der genannten Rechtsgrundlagen in
diesem Fall gewinnt. Man muss vollumfänglich informieren, das ist im
Moment ausbaufähig. Und man muss auf das Archiv und die damit
einhergehende Einschränkung der Betroffenenrechte hinweisen. Ein
Detailunterschied ergibt sich noch nicht einmal bei der Protokollierung
der Abos, sowohl Verträge als auch Einwilligungen muss man nachweisen
können.
Eine Aufsichtsbehörde wird sich mittelfristig nicht für die LUG-DD
interessieren. Ich unterstelle den Abonnenten auch Zurechnungsfähigkeit
und Vernunft. Im Zweifel gibt es aber immer einen Idioten (hier denke
ich an Abmahnanwälte), der dann Heiko ans Bein pinkeln könnte. Das muss
nicht der Dank für den unentgeltlichen Beitrag zur Community sein.
--
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Ronny Seffner