Guten Morgen Jens,

Ich bin der Meinung, dass durch die Anmeldung ein Vertrag geschlossen
wird indessen Zusammenhang natürlich über den Datenschutz informiert
werden muss wie angegeben(gesetzliche Grundlage).

Du hast vollkommen Recht damit, dass man eine Einwilligung lieber nicht will.

Leider ist aus mir durch die Datenschutzschulungen, den "Erhalt der Fachkunde" und auch mehrjährige Praxis kein Jurist geworden. Man könnte der Definition eines Vertrags entnehmen, dass sich auch beim ML-Abo zwei Parteien zum Austausch von Leistungen oder Waren einigen. Ich kann das fachlich nicht widerlegen, aber mein Bauch - der oft recht liegt - fragt dann, warum ist dann nicht jedes Newsletterabo auch ein Vertrag und warum binden sich dann alle (also auch die mit großen Rechtsabteilungen) diese Einwilligung ans Bein?

Kämen wir zu dem Schluss, dass sich das ML-Abo als Rechtsgrundlage dem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 (b)) bedienen kann, bleibt die Informationspflicht bestehen. Es sollte also noch immer in der Nähe des "Abonnieren"-Knopfes eine Datenschutzerklärung geben, dann ohne die "ich erkenne an"-Vertextung. Man könnte sich den Widerruf sparen, die Rechtsgrundlage fiele aber mit Kündigung des Abos weg und man müsste löschen wie beim Widerruf oder Löschrecht auch. Also braucht es bei der Vertragsbetrachtung den "Löschen geht nicht, weil Archiv"-Text dann nicht nur in der Datenschutzerklärung sondern bei Vertragsschluss - sprich direkt verbindlich beim "Abonnieren"-Knopf.

Am Ende ist es also egal, welche der genannten Rechtsgrundlagen in diesem Fall gewinnt. Man muss vollumfänglich informieren, das ist im Moment ausbaufähig. Und man muss auf das Archiv und die damit einhergehende Einschränkung der Betroffenenrechte hinweisen. Ein Detailunterschied ergibt sich noch nicht einmal bei der Protokollierung der Abos, sowohl Verträge als auch Einwilligungen muss man nachweisen können.

Eine Aufsichtsbehörde wird sich mittelfristig nicht für die LUG-DD interessieren. Ich unterstelle den Abonnenten auch Zurechnungsfähigkeit und Vernunft. Im Zweifel gibt es aber immer einen Idioten (hier denke ich an Abmahnanwälte), der dann Heiko ans Bein pinkeln könnte. Das muss nicht der Dank für den unentgeltlichen Beitrag zur Community sein.


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Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
     Ronny Seffner

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