Hallo Ronny,

Danke für Deine Inititive, und hm, was er da antwortet, ist zwar nicht
unmittelbar zum Thema, aber wenigstens einigermaßen korrekt. (Habt ihr
eigentlich verschlüsselt kommuniziert?).

ro...@seffner.de <ro...@seffner.de> (Do 21 Jun 2018 16:32:06 CEST):
> ich habe die Zwischenergebnisse der von mir begonnenen Diskussion mal
> pseudonym an unsere Aufsichtsbehörde geschickt mit der Bitte um
> Aufklärung.  Es ging darum ob als Rechtsgrundlage die Einwilligung
> oder ein Vertrag herhält, was organisatorisch in Richtung des Archives
> unterschiedliche Auswirkungen haben kann.  Ferner habe ich speziell
> für das Archiv an Artikel 89 DSGVO gedacht, als Joker sozusagen.
...

> Damit ich auch das von Ihnen geschilderte Anliegen datenschutzgerecht 
> bearbeiten, meine Zuständigkeit prüfen und dem Verantwortlichen das Ergebnis 
> meiner Prüfung mitteilen kann, bitte ich Sie, den von Ihnen benannten 
> befreundeten Unternehmer zu empfehlen, sich diesbezüglich unter Angabe seiner 
> Postanschrift (oder seines PGP-Schlüssels) sowie der URL seiner Website 
> direkt und selbst an mich zu wenden.

Schön, danke. Das hast Du ja jetzt gemacht. Ich werde mal (vermutlich
nicht mehr heute) ihm eine verschlüsselte Mail schicken und man
anfragen.

PS: Auf deren Seite steht immer noch „kein Zugang für elektronisch signierte
Dokumente“. Wie kann er dann nach meiner verschlüsselten Mail wissen, ob
der Inhalt unverändert ist?

PSPS: Weiß jemand aus dem Hut, wie GnuPG das macht? Wird die Signatur
über die verschlüsselten Daten gemacht, oder werden die signierten Daten
verschlüsselt?

Ist es richtig, daß GnuPG erst signiert und das Signierte dann
verschlüsselt, wie aus `gpg --list-packets …` hervorgeht?

-- 
Heiko

Attachment: signature.asc
Description: PGP signature

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