Das Schiedsgericht ist iirc derzeit für den Rechtsschutz gegen
Ordnungsmaßnahmen sowie (eingeschränkt) fürdie authentische Auslegung
der Satzung zuständig.
Bisherige Relevanz hätte es durch Vereinsausschlüsse erhalten können,
allerdings ist da die Satzung extrem unstimmig, da die Hauptsatzung auf
den Vorstand, die Schiedsgerichtsordnung auf das Schiedsgericht verweist.
Ich hatte eine Abschaffung auch schon zum Ende meiner Amtszeit als Vors.
Richter des Schiedsgerichts vorgeschlagen.
In jedem Falle bedarf das Schiedsgericht in den Bereichen Aufgabenfeld
und Verfahren eindeutig grundlegender Überarbeitung.
Grüße,
Simon
Am 12.06.2013 11:19, schrieb Raul Truckenbrodt:
wofür wurde das schiedsgericht bisher benötigt? wofür könnte es benötigt
werden?
Am 12. Juni 2013 10:40 schrieb prauscher <
[email protected]>:
Ohai,
eine Frage, da die BMV ja quasi vor der Tür steht: Wollen wir weiterhin
ein Schiedsgericht betreiben? Ich habe sicherheitshalber schon mal einen
Antrag gestellt es zu streichen, den zieh ich dann je nach Meinungsbild und
Diskussion wieder zurück.
Viele Grüße,
prauscher
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