Gemeinsame Erklärung des Bundesministeriums der Justiz und der Deutschen 
Bischofskonferenz anlässlich des Gesprächs am 15. April 2010

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und der Vorsitzende 
der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Dr. Robert Zollitsch, haben sich 
heute zu dem vereinbarten Gespräch im Bundesjustizministerium getroffen. 
Erzbischof Zollitsch wurde vom Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz für 
Missbrauchsfragen, Bischof Dr. Stephan Ackermann, sowie von dem Sekretär der 
Deutschen Bischofskonferenz, P. Dr. Hans Langendörfer SJ, und dem Leiter des 
Katholischen Büros in Berlin, Prälat Dr. Karl Jüsten, begleitet. Auf Seiten des 
Bundesjustizministeriums nahmen zudem die Staatssekretärin Dr. Birgit Grundmann 
und der Parlamentarische Staatssekretär Dr. Max Stadler teil. Die Beteiligten 
nutzten das Gespräch zu einem intensiven und konstruktiven Gedankenaustausch 
über den Umgang mit Fällen des sexuellen Missbrauchs an Kindern und 
Jugendlichen.

Beide Seiten waren sich darin einig, dass es das vorrangige Ziel der 
katholischen Kirche und der staatlichen Stellen ist, in enger Kooperation 
miteinander und mit den Betroffenen alles zu tun, um eine umfassende Aufklärung 
der vergangenen Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch in den kirchlichen 
Einrichtungen entschlossen voranzutreiben. Im Mittelpunkt dieser Aufarbeitung 
müssen dabei immer die Opfer stehen, denen großes Leid zugefügt worden ist und 
die zum Teil als Erwachsene bis heute darunter leiden. Sie haben ein Recht auf 
eine ehrliche Aufklärung. 

Erzbischof Zollitsch erläuterte die von der katholischen Kirche ergriffenen 
Maßnahmen. Die Bistümer haben bereits seit längerem jeweils eigene 
Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene mit ihren Anliegen wenden 
können. Seit dem 30. März 2010 steht den Opfern sexuellen Missbrauchs eine 
bundesweite kostenfreie Telefon-Hotline zur Verfügung. Diese Hotline ist in den 
letzten Tagen bereits von vielen Betroffenen in Anspruch genommen worden. Zudem 
werden schon unabhängige Berater eingesetzt. Erzbischof Zollitsch berichtete 
von den kürzlich veröffentlichten Klarstellungen des Vatikans zum Umgang mit 
Missbrauchsfällen in der Kirche. Dort wird insbesondere auf der strikten 
Einhaltung des staatlichen Rechts bei der Aufarbeitung der Fälle bestanden. Die 
zuständigen Gremien arbeiten zudem bereits an einer Änderung der 
innerkirchlichen Leitlinien von 2002 zum Umgang mit Fällen sexuellen 
Missbrauchs, um deutlich zum Ausdruck zu bringen, dass Staatsanwaltschaften bei 
Verdachtsfällen frühzeitig eingebunden werden. 

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die von der 
katholischen Kirche bereits ergriffenen Maßnahmen. Sie machte deutlich, dass 
die in Arbeit befindliche Änderung der Leitlinien zum Ausdruck bringen müsse, 
dass innerkirchliche Maßnahmen die Aufnahme und Durchführung 
staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen weder verzögern noch behindern dürften. 
Staatliche Behörden seien bei Missbrauchsverdacht einzuschalten. Sie begrüßte 
die Erklärung der Freisinger Bischofskonferenz zur Zusammenarbeit mit den 
staatlichen Stellen. Erzbischof Zollitsch bekräftigte, dass dem Opferschutz 
eine besondere Bedeutung beigemessen werde.

Der vom Bundeskabinett am 24. März 2010 eingesetzte Runde Tisch und die 
Berufung von Bundesfamilienministerin a.D. Dr. Christine Bergmann als 
unabhängige Beauftragte werden nach Auffassung beider Seiten einen wertvollen 
Beitrag dazu leisten, dass unter Beteiligung aller betroffenen Akteure eine 
nachhaltige Aufarbeitung der vergangenen Missbrauchsfälle gelingt und 
gleichzeitig Möglichkeiten der wirksamen Prävention von sexuellem 
Kindesmissbrauch für die Zukunft entwickelt werden. Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger betonte, dass der Einsatz unabhängiger Berater zur 
Überwindung der Hemmschwellen der Opfer, erlittenen Missbrauch mitzuteilen, 
hilfreich sei. 

Anlässlich des Gesprächs wurde vereinbart, dass sich die Deutsche 
Bischofskonferenz auch an der Unterarbeitsgruppe aktiv beteiligen wird, die 
sich unter dem Vorsitz des Bundesministeriums der Justiz mit der rechtlichen 
Aufarbeitung befasst. Neben der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs 
wird eine der zentralen  Fragen dieser Unterarbeitsgruppe sein, wie das Leid 
der Opfer in den Fällen, die bereits verjährt sind, angemessen anerkannt werden 
kann.




Die Pressemitteilung wird zeit- und wortgleich durch das Bundesministerium der 
Justiz und die Deutschen Bischofskonf <<150410_Treffen Zollitsch.pdf>> erenz 
versendet.
 


Attachment: 150410_Treffen Zollitsch.pdf
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