Justizministerin: Europaweit mehr Verbraucherschutz beim Timesharing-Urlaub

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zum heute vom 
Bundeskabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über 
Teilzeit-Wohnrechteverträge und ähnliche Urlaubsangebote:

Wir verbessern den Verbraucherschutz beim Timesharing-Urlaub. 
Teilzeit-Wohnrechte sind bei deutschen Urlaubern weit verbreitet. Die neue 
europäische Timeshare-Richtlinie bringt ganz Europa auf ein höheres 
Verbraucherschutzniveau, egal ob Verträge in Deutschland, Spanien oder einem 
anderen EU-Mitgliedstaat geschlossen werden. Die Reform nützt auch den 
Unternehmen, weil grenzüberschreitende Geschäfte erleichtert werden. 

Heute haben wir das deutsche Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. Verbesserte 
Informationspflichten sorgen wir für mehr Transparenz, damit Urlauber eine 
verlässliche Entscheidungsgrundlage haben. Wir weiten das Widerrufsrecht auf 
Verträge ab einem Jahr Laufzeit aus. In Zukunft können innerhalb der 
Widerrufsfrist keine Anzahlungen verlangt werden. Bei Widerruf entstehen dem 
Verbraucher keine Kosten mehr. Wir dehnen den Schutz auf neue Vertragsformen 
aus, um Umgehungsgeschäfte zu verhindern und neue Urlaubsmodelle zu erfassen, 
etwa Reise-Rabatt-Clubs.

Zum Hintergrund:

Der heute auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger 
vom Kabinett beschlossene Gesetzesentwurf verbessert den Verbraucherschutz bei 
so genannten Teilzeit-Wohnrechten - auch als "Timesharing" bekannt. Im 
Einzelnen:

*       Mit dem Entwurf werden neue, bislang ungeregelte Urlaubsprodukte 
erfasst. Außerdem wird der Schutz auf Produkte erstreckt, mit denen der 
Verbraucherschutz bislang unterlaufen wird. Künftig soll der Schutz bereits bei 
Teilzeit-Wohnrechten von mehr als einem Jahr greifen, während bisher eine 
Laufzeit von mindestens drei Jahren verlangt wird. Neu erfasst werden 
Teilzeit-Nutzungsrechte an beweglichen Unterkünften, zum Beispiel Hausboote 
oder Wohnmobile. Erstmals werden auch so genannte langfristige Urlaubsprodukte 
geregelt, bei denen es um Preisnachlässe oder andere Vergünstigungen im 
Zusammenhang mit einer Unterkunft für die Dauer von mehr als einem Jahr geht, 
zum Beispiel die Mitgliedschaft in so genannten Reise-Rabatt-Clubs. Schließlich 
werden Vermittlungsverträge sowie Mitgliedschaften in Tauschsystemen über 
Teilzeit-Wohnrechteverträge erfasst.
*       Künftig sollen Verbraucher bei all diesen Verträgen ein 14-tägiges 
Widerrufsrecht erhalten. Während der Widerrufsfrist soll ein Anzahlungsverbot 
gelten. Macht ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, entstehen ihm 
dadurch keine Kosten. Er muss auch keinen Nutzungsersatz zahlen.
*       Vor Vertragsschluss muss der Unternehmer künftig ausführlich über die 
wesentlichen Aspekte informieren, etwa über den Leistungsumfang und den Preis 
samt Nebenkosten. Dabei müssen europaweit einheitlich vorgegebene 
Informationsformulare benutzt werden, so dass der Verbraucher unterschiedliche 
Angebote auf einen Blick miteinander vergleichen kann. 
*       Die Informationen und der Vertrag müssen grundsätzlich in der 
Amtssprache des Staates verfasst sein, in welchem der Verbraucher seinen 
Wohnsitz hat. Wird beispielsweise einem Verbraucher aus Deutschland während des 
Spanienurlaubs ein Teilzeit-Wohnrecht angeboten, muss er die vorvertraglichen 
Informationen und den Vertrag in deutscher Sprache bekommen.
Dem heute beschlossenen Gesetzentwurf liegt eine europäische Richtlinie über 
Teilzeitnutzungsverträge und andere Urlaubsprodukte zugrunde. Die Umsetzung der 
Richtlinie gewährleistet künftig europaweit ein vergleichbares 
Verbraucherschutzniveau für  <<190510_TimeshareRiL.doc.pdf>> diese 
Urlaubsangebote. 
 



Attachment: 190510_TimeshareRiL.doc.pdf
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