Unterhaltsansprüche können bald europaweit schneller durchgesetzt werden

Zu dem Beschluss des Bundesrates, gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung 
zur Durchführung der EG-Unterhaltsverordnung keine Einwände zu erheben, erklärt 
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem Beschluss des Bundesrates ist gewährleistet, dass das 
Durchführungsgesetz rechtzeitig zum 18. Juni 2011 in Kraft treten kann. Ab 
diesem Zeitpunkt wird die EG-Unterhaltsverordnung angewandt. Die 
Unterhaltsverordnung erleichtert für Kinder und ande-re Unterhaltsberechtigte 
die europaweite Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Die Bürgerinnen und 
Bürger gewinnen aus dem europäischen Raum des Rechts konkrete Vorteile für 
sich: So kann zum Beispiel eine deutsche Mutter direkt den französischen 
Gerichtsvollzieher beauftragen, um einen deutschen Unterhaltsbeschluss in 
Frankreich gegen den Schuldner zu vollstrecken. Künftig können deutsche 
Unterhaltstitel also in fast allen EU-Staaten unmittelbar durchgesetzt werden.  

Zum Hintergrund:

Konnte bisher ein Unterhaltstitel in einem ausländischen Staat erst dann 
vollstreckt werden, wenn der Titel in dem Vollstreckungsstaat zur 
Zwangsvollstreckung zugelassen worden ist, so schafft die Unterhaltsverordnung 
dieses Zulassungsverfahren  grundsätzlich ab.

Die Unterhaltsverordnung sieht außerdem eine verstärkte grenzüberschreitende 
Zusam-menarbeit der mitgliedstaatlichen Behörden vor, um die Geltendmachung und 
Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen im Ausland zu erleichtern. Hierzu richten 
alle  Mitgliedstaaten der EU mit Ausnahme von Dänemark zentrale Behörden ein, 
die bei grenzüberschreitenden Unterhaltsstreitigkeiten eng zusammenarbeiten. 
Die Unterhaltsberechtigten brauchen sich also nicht selbst an ausländische 
Stellen zu wenden, deren Sprache sie oftmals schon nicht ver-stehen, wenn sie 
Hilfe benötigen. Sie können sich stattdessen an die zentrale Anlaufstelle ihres 
Staates wenden. Die zentrale Behörde eines Mitgliedstaates wird zum Beispiel 
dann helfen, den Aufenthaltsort des Unterhaltsschuldners ausfindig zu machen. 
Zentrale Behörde für europäische Unterhaltsstreitigkeiten ist in Deutschland 
das Bundesamt für Justiz in Bonn.  

Erfahrungsgemäß halten insbesondere die damit verbundenen Kosten 
Unterhaltsgläubiger von der Durchsetzung ihrer Unterhaltsansprüche im Ausland 
ab. Die Unterhaltsverordnung baut daher finanzielle Hürden ab, um eine 
effektive und kostengünstige Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen zu 
ermöglichen. So ist zum Beispiel die Unterstützung durch die zent-rale Behörde 
kostenlos. Benötigt ein Unterhaltsberechtigter zusätzlich rechtlichen Beistand, 
kann unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenskostenhilfe gewährt werden. 

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Bundesministerium der Justiz
Pressestelle
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

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