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P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 110923 ---- 23.9.2011 
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NABU: Auf ein solches CCS-Gesetz kann Deutschland getrost verzichten
Miller: Doch behutsame Erforschung unterirdischer CO2-Lagerung könnte
nötig sein
Berlin – Zur Ablehnung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung über
Abscheidung, Transport und Speicherung von Kohlendioxid – kurz
CCS-Gesetz – durch den Bundesrat erklärt NABU-Bundesgeschäftsführer Leif
Miller:
„Es überrascht nicht, dass dieses CCS-Gesetz bei den Ländern
durchgefallen ist. Die Bundesregierung konnte nicht überzeugend
erklären, wofür die CCS-Technologie gebraucht wird und welche
Regionen in Deutschland dafür in Frage kommen. Noch dazu sollte den
Ländern die Haftung für alle möglichen langfristigen Folgeschäden
aufgedrückt werden. Auf solch ein CCS-Gesetz kann Deutschland getrost
verzichten.“
Doch ob Deutschland künftig komplett auf die unterirdische Lagerung von
CO2 verzichten kann, ist noch nicht absehbar, erklärt Miller. „Zwar
können wir unsere Stromversorgung auch ohne CCS klimaverträglich
umbauen. Es gibt aber bislang noch keine Lösung, wie wir Zement oder
Stahl klimaschonend herstellen, oder durch weniger CO2-intensive
Produkte ersetzen können. Deshalb könnte die behutsame Erforschung der
CCS-Technologie für den CO2-Ausstoß der Industrie erforderlich sein, um
die langfristigen Klimaschutzziele zu erreichen.“ Das müsse ein
mehrheitsfähiges CCS-Gesetz leisten.
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