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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 152/11 ---- 25.11.2011 
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Artenschutz/Vögel
NABU: Internationale Fortschritte beim Vogelschutz an Stromleitungen
Bonner Konvention zum Schutz wandernder Tierarten beschließt neue
Richtlinien
 
Berlin/Bergen – Jedes Jahr verunglücken weltweit Millionen Vögel an
Stromleitungen und gefährlich konstruierten Strommasten. Diese in der
Öffentlichkeit bisher wenig beachteten Verluste stehen bei der
Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention“ auf der Tagesordnung,
die am heutigen Freitag in der norwegischen Hafenstadt Bergen endet. „Es
besteht die Chance, dass nicht nur einzelne Länder Maßnahmen zum
Vogelschutz an Stromleitungen ergreifen, sondern auch internationale
Schutzbemühungen vorankommen“, kommentierte NABU-Bundesgeschäftsführer
Leif Miller. Die Delegierten stimmen unter anderem über Richtlinien ab,
die Kollisionen von Vögeln an Leitungsdrähten verhindern sollen. Vor
allem größere Arten wie Störche, Gänse und Greifvögel erkennen diese
Hindernisse häufig zu spät und ziehen sich bei Kollisionen tödliche
Verletzungen zu.
Auch Unfälle durch Stromschlag, die sich an gefährlich konstruierten
Strommasten regelmäßig ereignen, sollen wirksam und grenzüberschreitend
eingedämmt werden. Die neuen Richtlinien zeigen best-practice-Beispiele
auf und basieren auf Untersuchungen entlang der Zugwege, die Vögel
zwischen Europa, Asien und Afrika zurücklegen. Maßnahmen zur
Verhinderung solcher Unfälle sind demnach erst in wenigen Ländern
erfolgt. Dagegen wachsen vielerorts die Gefahren durch Stromtrassen.
„Wenn Vögel dort zunehmend verunglücken, macht das so manche Erfolge
von Schutzbemühungen in den Brutgebieten wieder zunichte“, urteilte
NABU-Vogelschutzexperte Markus Nipkow auf der Konferenz in Bergen.
Staaten, die das internationale Abkommen zum Schutz wandernder Tierarten
unterzeichnet haben, stehen in der Pflicht, wirksame Maßnahmen zu
ergreifen, um die dort vereinbarten Schutzziele zu erreichen.
In Deutschland ist der Vogelschutz an Energiefreileitungen seit 2002
gesetzlich vorgeschrieben. Der NABU hatte dies noch im selben Jahr zum
Anlass genommen, ähnliche Maßnahmen auch in internationalen Abkommen zu
verankern. Die Konvention zum Schutz wandernder Tierarten (Convention on
the Conservation of Migratory Species of Wild Animals, CMS)
verabschiedete daraufhin im September 2002 erstmals eine Resolution zum
Schutz von Vögeln an Strommasten. Inzwischen wurden auf dem Gebiet der
Entschärfung solcher Gefahrenquellen wesentliche Fortschritte erzielt.
„Neue Techniken ermöglichen beispielsweise, wirksame Markierungen an
Hochspannungsleitungen per Helikopter anzubringen“, so Markus Nipkow. 
Nicht zuletzt angesichts neuer Leitungen, die im Zuge des Netzausbaus
für erneuerbare Energien errichtet werden müssen, gewinnt die
Weiterentwicklung vogelsicherer Technologien zunehmend an Bedeutung. In
Deutschland gilt seit Anfang August eine neue Anwendungsregel zum
Vogelschutz an Mittelspannungsfreileitungen (VDE-AR-N 4210-11), die
zwischen Naturschützern und Netzbetreibern verhandelt worden war. Der
NABU stellte diese jüngsten Fortschritte nun beispielhaft auch auf der
Vertragsstaatenkonferenz in Norwegen vor.
Für Rückfragen:
Dr. Markus Nipkow, Referent für Ornithologie und Vogelschutz, E-Mail:
markus.nip...@nabu.de, Mobil: 0172-9108275 
 
Mehr Informationen zur Bonner Konvention unter
http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/forschung/stromtod/05135.html
 
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