Pressemitteilung: Gesetz zum besseren Schutz von Journalisten passiert Bundesrat

Zur Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit 
erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:
Das Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit ist ein Baustein für eine starke 
Demokratie. Das Gesetz stärkt den Quellen- und Informantenschutz und damit die 
Möglichkeit, investigativ zu recherchieren, die für unsere Demokratie so 
wichtig ist.

Der Schutz greift da, wo Ermittlungsbehörden bisher zwar gegen Informanten im 
Staatsapparat ermittelten, aber bei Journalisten durchsuchten oder 
beschlagnahmten. Das war möglich, obwohl die Medienangehörigen selbst keiner 
Pflicht zur Geheimhaltung unterliegen. Sie waren in der Vergangenheit in vielen 
Fällen strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt.
Der größere Schutz von Journalisten wird dazu führen, dass Missstände im Staat 
besser aufgedeckt werden.

Zum Hintergrund:
Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung 
der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG) hat heute den 
Bundesrat passiert. Mit diesem Gesetz soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte 
Stärkung der Pressefreiheit umgesetzt werden.

Medienangehörige sind wiederholt der Ermittlungstätigkeit der 
Strafverfolgungsbehörden wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgesetzt gewesen, 
wenn sie Dienstgeheimnisse, die ihnen zugeleitet worden sind, veröffentlicht 
haben. So stützte sich etwa in dem bekannten, vom Bundesverfassungsgericht 
entschiedenen (BVerfGE 117, S.244ff.) Fall "Cicero" der Tatverdacht, der Anlass 
für die Anordnung der Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins sowie 
nachfolgender Beschlagnahmebeschlüsse war, allein auf die Veröffentlichung von 
Inhalten eines als Verschlusssache eingestuften Auswerteberichts und Hinweisen 
darauf, dass der Verfasser des Artikels im Besitz des Papiers gewesen sein 
muss. Solche Maßnahmen erschweren es den Medien, staatliches Handeln zu 
kontrollieren und Missstände aufzudecken. Der freiheitliche Rechtsstaat sollte 
aber nicht einmal den Anschein erwecken, er würde mit den Mitteln des 
Strafrechts Journalisten von kritischer Recherche und Berichterstattung 
abhalten.
 
Mit dem Gesetz wird deshalb zweierlei geregelt: Für Medienangehörige wird in § 
353b StGB die Rechtswidrigkeit der Beihilfe zum Geheimnisverrat ausgeschlossen, 
wenn sie sich darauf beschränken, geheimes Material entgegenzunehmen, 
auszuwerten oder zu veröffentlichen. Auf diese Weise werden solche Handlungen 
von einem strafrechtlichen Unwerturteil befreit und zugleich der Quellen- und 
Informantenschutz gestärkt. Ferner wird sichergestellt, dass das 
strafprozessuale Eingriffsinstrumentarium nicht allein an die Entgegennahme, 
Auswertung oder Veröffentlichung von Inhalten, die als Geheimnis bewertet 
werden, geknüpft werden darf.

Außerdem wird durch das Gesetz ein besserer Schutz vor Beschlagnahmen geregelt. 
Schon heute darf Material grundsätzlich nicht beschlagnahmt werden, das 
Medienangehörige von Informanten erhalten haben und über deren Herkunft sie die 
Aussage verweigern dürfen. Unter engen Voraussetzungen und nach Abwägung mit 
der Pressfreiheit ist eine Beschlagnahme ausnahmsweise dennoch möglich. Diese 
Ausnahmen ist nun weiter eingeschränkt worden. Künftig reicht insoweit nicht 
mehr ein nur einfacher Tatverdacht gegen den Medienangehörigen aus, sondern es 
bedarf eines "dringenden Tatverdachts". Indem damit die Schwelle für solche 
Beschlagnahmen höher gelegt wird, werden die Gewichte zwischen dem Interesse 
des Staates an der Strafverfolgung einerseits sowie der Pressefreiheit und dem 
Informantenschutz andererseits zu Gunsten der Freiheit der Presse verschoben.
 
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