Bundeskabinett beschließt Schlichtung im Luftverkehr

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Schlichtung im 
Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, 
annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass 
Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In 
all diesen Fällen haben Fluggäste umfangreiche Ansprüche gegen die 
Fluggesellschaften. Diese Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn 
sie nicht auch tatsächlich schnell, kostengünstig und unbürokratisch 
durchgesetzt werden können. Hier setzt das neue Gesetz an. Es sorgt dafür, dass 
sich künftig jeder Fluggast an eine Schlichtungsstelle wenden kann, um seine 
Ansprüche außergerichtlich geltend zu machen. Von dem Schlichtungsverfahren 
profitieren auch die Luftfahrtunternehmen. Die Vermeidung eines 
Gerichtsverfahrens ist oft auch für sie die kostengünstigere Lösung und dient 
dem Erhalt der Kundenbeziehungen. In anderen Wirtschaftszweigen, etwa bei den 
Versicherungen, ist Schlichtung bereits ein Erfolgsmodell. 

Vor einigen Monaten konnte mit den Verbänden der deutschen und der 
ausländischen Fluggesellschaften eine Einigung auf eine freiwillige Teilnahme 
an einer Schlichtung erzielt werden. Die Freiwilligkeit der Teilnahme lässt 
erwarten, dass auch die Schlichtung im Luftverkehr ein Erfolgsmodell wird. Eine 
gesetzlich verordnete Schlichtung gegen den Willen der Unternehmen wäre zum 
Scheitern verurteilt gewesen, weil niemand gesetzlich gezwungen werden kann, 
Schlichtungsvorschläge zu akzeptieren. 

Zum Hintergrund:

Fluggäste haben aus dem internationalen, europäischen und nationalen Recht 
umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft in Fällen der 
Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von Flügen sowie der Beschädigung 
oder des Verlustes von Gepäck. Hieraus erwachsende Zahlungsansprüche bis zu 
5.000 Euro schnell, kostengünstig und durch eine unabhängige Stelle schlichten 
zu können, ist das Ziel des heute vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurfs. Da 
Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ihre Akzeptanz durch die 
Luftfahrtunternehmen ist, hat die Bundesregierung intensive Gespräche mit den 
Luftfahrtunternehmen und ihren Verbänden geführt. Dabei ist es letztlich 
gelungen, sich auf gemeinsame Eckpunkte für eine Schlichtung im Luftverkehr zu 
verständigen. 

Inhaltlich basiert der Gesetzentwurf auf den Eckpunkten und setzt diese um, 
soweit dies durch Gesetz erfolgen muss. Dabei setzt die Bundesregierung 
zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. h. durch 
die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen sie die 
gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die Unparteilichkeit der 
Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der Bundesregierung 
anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Unternehmen, die sich nicht 
freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden einer behördlichen Schlichtung 
überantwortet (§ 57a LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen 
von Missbrauchsfällen - kostenlos.


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