EU-Patentreformen in Brüssel beschlossen - Bundesjustizministerin 
Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt die Entscheidung des Ministerrats und des 
Europäischen Parlaments

Zur Zustimmung des EU-Ministerrats und des Europäischen Parlaments zur 
Patentreformpaket erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Nach mehr als 40 Jahren intensiver, immer wieder unterbrochener Verhandlungen 
ist es gelungen, den Weg zu einem einheitlichen und kostengünstigen Patent in 
Europa freizumachen. Deutschland und weitere 24 europäische Partner haben sich 
auf einen flächendeckenden Patentschutz und ein einheitliches Patentgericht 
geeinigt. Das EU-Patent stärkt die Europäische Union als bedeutender 
Innovationsstandort und insbesondere Deutschland als wichtigster Anmelderstaat 
und verbessert die europäische Wettbewerbssituation gegenüber den anderen 
großen Wirtschaftsräumen USA, China und Japan. Mit der breiten Zustimmung des 
Europäischen Parlaments (EP) zu der Patentverordnung, der Sprachenverordnung 
und dem Gerichtsabkommen sind die einheitlichen Rahmenbedingungen gesetzt 
worden, die unsere Wirtschaft so dringend braucht. Das ist in einem schwierigen 
gesamtwirtschaftlichen Umfeld ein starkes und gemeinsames Signal für die 
Reformfähigkeit der Union.

Das EU-Patent bringt ganz konkrete Verbesserungen mit sich. Patente EU-weit 
anzumelden wird nach Start des neuen Systems deutlich kostengünstiger und 
unbürokratischer werden. Die teuren Patentübersetzungen und der Aufwand, das 
Schutzrecht in jedem Land einzeln registrieren zu lassen, entfallen. Vor dem 
europäischen Patentgericht kann in einem einzigen Verfahren die Verletzung oder 
Gültigkeit des Schutzrechts einheitlich für alle beteiligten Staaten geklärt 
werden. Davon werden insbesondere unsere vielen innovativen Kleinen und 
Mittleren Unternehmen in Deutschland profitieren, die sich bisher einen 
umfassenden Schutz nicht leisten konnten.

Zum Hintergrund:

Der Ministerrat hat die beiden Verordnungen über das EU-Patent und das 
zugehörige Übersetzungsregime sowie den Entwurf für das Übereinkommen zum 
Einheitlichen Patentgericht politisch gebilligt und das Europäische Parlament 
hat den Berichten zu diesen drei Rechtsakten mit großer Mehrheit zugestimmt. 
Die gestrige Einigung des Ministerrats auf den Text des Abkommens über das 
europäische Patentgericht ist Voraussetzung dafür, dass die Unterzeichnung des 
Vertrages und dessen spätere Ratifizierung durch die nationalen Parlamente (in 
Deutschland durch Bundestag und Bundesrat) vorbereitet werden können. Mit der 
Zeichnung durch Deutschland ist im Frühjahr 2013 zu rechnen. Das neue System 
startet erst dann, wenn mindestens 13 Staaten das Gerichtsübereinkommen 
ratifiziert haben; dies wird voraussichtlich ab 2015 der Fall sein.

Aufgrund der EU-Patentverordnung können Patentinhaber einen einheitlichen 
Schutz für die gesamte EU (außer Italien und Spanien) erhalten. Kostspielige 
händische Übersetzungen des Patents in die zahlreichen Sprachen der EU-Staaten 
wird es nach einer Übergangszeit nicht mehr geben; sie werden durch 
Maschinenübersetzungen ersetzt. Der einheitliche Schutz kann vor dem 
europäischen Patentgericht mit einer einzigen Klage nach einheitlichen 
Maßstäben flächendeckend durchgesetzt werden.


____________________________
Bundesministerium der Justiz
Referat Presse- und Öffentlichekeitsarbeit Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:    030 18 580 9046
E-Mail: [email protected]
Internet: www.bmj.de


Attachment: PM EU-Patent.pdf
Description: PM EU-Patent.pdf

_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an