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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 141/12 ---- 13.12.2012 
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Umwelt/Wolf
NABU beobachtet Prozess zur Tötung des Westerwald-Wolfes
Illegale Wolfstötung ist kein Kavaliersdelikt
 
Montabaur – Vor dem Amtsgericht in Montabaur wird am morgigen Freitag
die Tötung eines Wolfes im Westerwald verhandelt. Ein Jäger aus dem
Kölner Raum hatte zugegeben, am Abend des 20. April 2012 in seinem
Jagdrevier bei Hachenburg einen Wolf geschossen zu haben. Im Juli hatte
das Gericht bereits einen Strafbefehl wegen des Verstoßes gegen das
Tierschutz- sowie das Naturschutzgesetz und eine Geldstrafe über 2.500
Euro verhängt. Der Jäger hatte dagegen Einspruch eingelegt.  
Nach Ansicht des NABU stellt der Vorfall nicht nur ein Vergehen nach
Naturschutz-, Tierschutz und Waffengesetz dar, sondern insbesondere ein
Vergehen gegen §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes. Hierin wird die
Beachtung der deutschen Weidgerechtigkeit vorgeschrieben. Darunter fällt
aus Sicht des NABU das zweifelsfreie Erkennen einer Tierart vor Abgabe
eines Schusses. „Das Vorhaben einen wolfsähnlich aussehenden Hund zu
schießen, während in der Region sowie in der überregionalen Presse über
die zweifelsfreie Anwesenheit eines Wolfes berichtet wird, ist auch ein
Bruch mit der weidgerechten Jagdausübung“, so Markus Bathen,
Projektleiter Wolf beim NABU.
Seit dem Jahr 2000 kehren Wölfe selbstständig nach Deutschland zurück.
Ein kleiner Bestand hat sich in Sachsen und Brandenburg etabliert.
Bekannt ist, dass einzelne Wölfe auf der Erkundung nach neuen
Lebensräumen viele hundert Kilometer wandern. Derzeit wird jährlich
ein illegal getöteter Wolf aufgefunden. Das durch den Beschuldigten
getötete Tier war der erste Wolf im Westerwald nach 123 Jahren. Durch
einen Naturfotografen war vor der Tat nachgewiesen worden, dass in der
Region ein Wolf anwesend war. Der NABU begleitet die Rückkehr des Wolfes
nach Deutschland mit seinem Projekt „Willkommen Wolf!“. 
Markus Bathen, NABU-Projektleiter „Willkommen Wolf!“, beobachtet den
Prozess vor Ort und steht für Rückfragen und Interviews zur Verfügung.

Kontakt:
Markus Bathen, NABU-Projektbüro Wolf, mobil: 0172-6453537,
markus.bat...@nabu.de  
Olaf Strub, NABU Landesverband Rheinland-Pfalz, Tel. 06131-1403922,
olaf.st...@nabu-rlp.de 
 
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/wolf  
 
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NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de 
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel
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