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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 5/13 ---- 16.1.2013 
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Umwelt/Jagd
NABU fordert rechtskonforme Änderung des Bundesjagdgesetzes
Bundesregierung umgeht Jagd-Grundrechtsurteil des
Menschenrechts-Gerichtshofs
 
Berlin – Mit Blick auf die morgigen Bundestagsberatungen über die
Änderung des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) hat der NABU scharfe Kritik
am vorliegenden Gesetzentwurf geäußert. Hintergrund ist ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 26. Juni 2012,
wonach die Pflichtmitgliedschaft von Flächeneigentümern in einer
Jagdgenossenschaft die Europäische Menschenrechtskonvention verletzt.
Das Urteil soll noch in dieser Legislaturperiode im BJagdG kurzfristig
umgesetzt werden. „Mit dem vorliegenden Gesetzesvorschlag würde das
Urteil des EGMR völlig unvollständig umgesetzt. Wenn die Regierung an
dem Vorschlag festhält, sind weitere Klagen von Flächeneigentümern zu
erwarten, die die Jagd auf ihren eigenen Flächen verbieten bzw.
einschränken wollen“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen für die jagdliche Befriedigung
ausschließlich ethische Gründe von natürlichen Personen gelten, wozu der
Antragsteller eine Art „Gewissensprüfung“ durchlaufen muss. Fachlich
motivierte Ablehnungen der Jagd von juristischen Personen wie Stiftungen
und Naturschutzverbänden würden dadurch kategorisch ausgeklammert. „Der
NABU kauft regelmäßig Flächen, um beispielsweise Wasservogelparadiese zu
gestalten. Wenn wir dort nicht selbst Jagdausübungsberechtigter sind,
haben wir kaum Einfluss auf die Aktivitäten der Jäger. Das muss sich
dringend ändern“, forderte Tschimpke.
In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg wird
derzeit intensiv an einer grundlegenden Novellierung der
Landesjagdgesetze gearbeitet. Damit das Bundesjagdgesetz zukünftig
weiter als jagdgesetzlicher Orientierungsrahmen für die Länder dienen
kann, muss das BJagdG dringend grundlegend reformiert werden. Wichtige
Erkenntnisse der Wildtierökologie und des Natur-, Arten- und
Tierschutzes sowie die veränderten gesellschaftlichen Anforderungen an
die Jagdausübung müssen in den Novellierungsprozess mit einfließen.
Die Stellungnahme, sowie weitere Pressemitteilungen des NABU zur
Änderung des Jagdgesetzes stehen auf der Internetseite www.NABU.de/jagd
zum Download zur Verfügung. 
 
Für Rückfragen: Stefan Adler, NABU-Waldreferent, Tel. 030-284984-1623,
E-Mail: stefan.ad...@nabu.de 
 
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Redaktion: Kathrin Klinkusch, Britta Hennigs, Iris Barthel
 
 
 
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