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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 9/13 ---- 17.1.2013 
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Umwelt/Wolf
NABU begrüßt Urteil zum illegalen Wolfsabschuss
Jäger verliert Jagdschein
 
Berlin/Montabaur – Der NABU begrüßt das heutige Urteil des
Amtsgerichtes Montabaur zum Abschuss eines Wolfes im Westerwald. „Das
Urteil stellt klar, dass der Abschuss eines Wolfes kein Kavaliersdelikt
ist und als Straftatbestand geahndet werden muss“, so NABU-Wolfsexperte
Markus Bathen. Mit einem Strafmaß von 70 Tagessätzen à 50 Euro gilt der
Verurteilte nach Bundesjagdgesetz nicht mehr als verlässlich zum Führen
einer Waffe. Damit ist erstmalig seit der Rückkehr des Wolfes nach
Deutschland die illegale Tötung eines Wolfes mit dem vollständigen
Verlust eines Jagdscheins geahndet worden.
Die vonseiten des Angeklagten vorgebrachte Verteidigung, er habe den
Wolf für einen wildernden Hund gehalten, ist aus Sicht des NABU nicht
akzeptabel. Nach §1 Absatz 3 des Bundesjagdgesetzes ist die Beachtung
der Waidgerechtigkeit bei der Ausübung der Jagd vorgeschrieben. Dazu
gehört auch, dass ein Jäger ein Tier zweifelsfrei erkennen muss, ehe
er einen Schuss abgibt. Dies war bei dem Jäger aus dem Raum Köln nicht
der Fall, als er am 20. April 2012 in seinem Jagdrevier bei Hachenburg
einen Wolf schoss. „Wer einen wolfsähnlich aussehenden Hund schießt,
obwohl in der Region und der überregionalen Presse über die
zweifelsfreie Anwesenheit eines Wolfes berichtet wird, jagt nicht
waidgerecht. Ihm muss zwingend der Jagdschein entzogen werden“, so
Bathen.
Im Februar 2012 wurde der erste Wolf seit über 120 Jahren in
Rheinland-Pfalz gesichtet und fotografiert. Für die NABU-Wolfsexperten,
die seit Jahren die Rückkehr des Wolfes nach Deutschland begleiten, war
dies keine Überraschung. Wölfe besiedeln seit 2000 wieder erfolgreich
Deutschland. Aus diesen ersten Wölfen sind bis heute 18 Rudel,
überwiegend im Osten Deutschlands, entstanden. Einzelne Wölfe tauchen
zudem in den westlichen Bundesländern auf. Sie sind die ersten
Rückkehrer zukünftiger Wolfsrudel, die nach Einschätzung des NABU
langfristig in allen Flächenbundesländern vorkommen werden. 
Wölfe wandern weite Strecken, um neue, noch wolfsfreie Gebiete zu
besiedeln. Ein Wanderwolf legt an einem Tag etwa 40 bis 75 Kilometer
zurück, auch Wanderungen über 1.500 km sind nachgewiesen. So haben
genetische Analysen ergeben, dass der im Westerwald geschossene Wolf aus
der Italienischen Population stammt. Ein Jahr vor seiner Tötung wurde er
in Gießen bereits einmal angefahren, lebte anschließend ein Jahr im
Westerwald, ohne auffällig zu werden. In der waldreichen
Kulturlandschaft fand er ausreichend Wildtiere als Nahrung, Übergriffe
auf Schafe sind dem Wolf nicht zuzuordnen.
Nach Ansicht des NABU ist es nur eine Frage der Zeit, bis sich der
nächste Wolf in Rheinland-Pfalz niederlässt. Vor diesem Hintergrund
fordert der NABU die Regelungen zum Abschuss wildernder Hunde zu
verschärfen. Die Geschichte vom „bösen Wolf“ verweist Siegfried
Schuch, Vorsitzender des NABU Rheinland-Pfalz, ins Reich der Märchen:
„Wölfe sehen in uns Menschen keine Beute. Seit ihrer Rückkehr nach
Deutschland ist es zu keiner Situation gekommen, in der sich ein Wolf
aggressiv einem Menschen genähert hat. Eine erfolgreiche Nachbarschaft
von Mensch und Wolf ist möglich. Das sollten wir auch hier in
Rheinland-Pfalz schaffen.“
 
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537,
markus.bat...@nabu.de  
Olaf Strub, Naturschutzreferent NABU Rheinland-Pfalz, Tel.
06131-14039-22
 
Im Internet zu finden unter www.NABU.de ( http://www.nabu.de/ )   
 
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Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de 
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