Freie Inhalte auf den Seiten des Bundesjustizministeriums

Zur Einführung einer Creative Commons-Lizenz für Texte auf www.bmj.de erklärt 
die Bundesministerin der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Offizielle Texte sind keine behördliche Gnade, sondern geschuldeter Dienst an 
der Öffentlichkeit. Dieser moderne Zeitgeist muss auch in der Bundesverwaltung 
geatmet werden. Freie Lizenzmodelle erleichtern den Zugang zu Werken und deren 
Verbreitung. Die Informationen des Bundesjustizministeriums werden mit 
Steuergeldern erstellt und sollten daher für jeden zugänglich und verfügbar 
sein. Deshalb führen wir nun ein Lizenzmodell ein, dass die Verwendung und 
Weiterverbreitung unserer Texte urheberrechtlich erlaubt. Das 
Urheberrechtsgesetz selbst sieht bereits Gemeinfreiheit für manche amtliche 
Textarten vor. 

Zum Hintergrund:

Durch die Verwendung einer "freien Lizenz", also einer Standardformulierung für 
die Einräumung von Nutzungsrechten, kann die Übernahme von Texten erleichtert 
werden. Im Fall der "Creative Commons" gibt es verschiedene Lizenzmodelle. Der 
genaue Vertragstext ist unter dem Link neben dem Symbol abrufbar. Hier ist die 
unveränderte Verwendung erlaubt, sofern das Bundesjustizministerium als Quelle 
bezeichnet wird. Creative Commons Lizenzen sind ein im Internet verbreiteter 
Standard für die Einräumung von Nutzerrechten. Er ist auch für Laien 
verständlich, da die Lizenzen neben dem juristischen Text auch durch ein Symbol 
und einen vereinfachten Text dargestellt werden. 

Hinter dem CC-Modell steht eine Non-Profit-Organisation, die Creative Commons 
Inc., deren Länderprojekte von dieser finanziell unabhängig arbeiten und 
entsprechend für Spenden werben. Mehr Informationen über die Organisation 
finden Sie unter http://de.creativecommons.org.

Die Lizenz gilt ausschließlich für Texte und nur, soweit eine Seite nicht 
anders gekennzeichnet ist. Sie gilt nur, soweit das entsprechende Symbol auf 
der Seite zu finden ist. Ausgenommen sind daher Seiten, auf denen diese 
Kennzeichnung fehlt - etwa die Sonderseite für den Studierendenwettbewerb 
www.bmj.de/nichtnackig sowie die Seite www.gesetze-im-internet.de von Juris. 
Die dortigen Gesetzestexte sind allerdings bereits gem. § 5 Abs. 1 UrhG 
gemeinfrei.

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Bundesministerium der Justiz
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Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:    030 18 580 9046
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Internet: www.bmj.de


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