Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“

Zur Unterzeichnung der „Charta der Vielfalt“ heute, 10:30 Uhr, im 
Bundeskanzleramt erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Vielfalt ist nicht nur ein wohlklingender Begriff, sondern handfester 
Wirtschaftsfaktor. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Offenheit einer 
Gesellschaft, Toleranz und Freiheit gerade für kreative Talente entscheidende 
Faktoren sind, wenn es um die Wahl des Lebensmittelpunktes geht. Wir sehen dies 
in Berlin. Hier gibt es viele kreative Köpfe, weil das tägliche Leben von 
Vielfalt geprägt ist. Zugleich erreichen uns alarmierende Befunde, dass viele 
Menschen Angst davor haben, aufgrund ihrer sexuellen Identität diskriminiert zu 
werden. Deutschland hat sich einer aktuellen Studie der Europäischen 
Grundrechteagentur zufolge sogar negativ hervorgetan: 27 Prozent der befragten 
Werktätigen halten ihre sexuelle Orientierung oder Gender-Identität stets 
verborgen. Der EU-Durchschnitt liegt bei – gleichfalls zu hohen! – 23 Prozent. 
Ein Zeichen der Wertschätzung für jede Form der Vielfalt zu setzen, ist daher 
ein menschlich-soziales, aber auch ein wirtschaftliches Gebot. 

Zum Hintergrund:

Die „Charta der Vielfalt“ ist vor fünf Jahren als Initiative von Unternehmen 
gegründet worden. Vorbild ist die französische Charte de la diversité. Das Ziel 
ist, vorurteilsfreie Arbeitsumfelder zu schaffen – und zwar im Hinblick auf 
sichtbare und unsichtbare Vielfalt. Am Mittwoch, dem 28. August, wird die 
Bundesjustizministerin die Charta im Bundeskanzleramt unterzeichnen. 

Das Bundesjustizministerium wird im Rahmen der Charta: 

1. eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und 
Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Das BMJ schafft die 
Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 
diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. 
Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.

2. Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen 
Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem 
Leistungsanspruch gerecht werden.

3. die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Behörde 
anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für die Institution 
gewinnbringend einsetzen.

4. die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.

5. über die Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und 
Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.

6. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei 
der Umsetzung der Charta einbeziehen.

Den ganzen Wortlaut der Charta sowie weitere Hintergrundinformationen finden 
Sie unter www.charta-der-vielfalt.de

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