25. September 2013

Ausl 2/13



Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht


Keine visumfreie Einreise türkischer Touristen

Berlin (DAV). Mit der gestrigen Entscheidung "Demirkan" (Rs. C-221/11) hat der 
EuGH die ihm vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vorgelegte 
Streitfrage verneint, ob türkische Staatsangehörige visumfrei nach Deutschland 
einreisen dürfen. Selbst dann, wenn sie Dienstleistungen entgegennehmen wollen, 
beispielsweise anlässlich eines Besuchs des Brandenburger Tors in einem Hotel 
übernachten, in einem Restaurant essen oder sich neu einkleiden. Nach Ansicht 
der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des Deutschen Anwaltvereins 
(DAV) wäre anhand der Ziele des mit der Türkei abgeschlossenen 
EU-Assoziationsabkommens eine andere Entscheidung möglich gewesen. Diese 
Entscheidung betrifft auch in unverhältnismäßiger Weise türkische 
Geschäftsreisende und türkische Anwältinnen und Anwälte im Rahmen ihrer 
anwaltlichen Tätigkeit, ergänzt der DAV-Türkei.

Die türkische Staatsangehörige Demirkan wollte die visumfreie Einreise auch für 
die Entgegennahme von Dienstleistungen (passive Dienstleistungsfreiheit ) unter 
Berufung auf das zwischen der EU und der Türkei geltende Assoziationsabkommen 
erstreiten.

Nach Auffassung des EuGH  war die passive Dienstleistungsfreiheit niemals 
Gegenstand der mit der Türkei vereinbarten Dienstleistungsfreiheit, so dass die 
Klage abgewiesen wurde.

Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen 
Anwaltverein, Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser aus Ulm, kritisiert die 
Entscheidung des EuGH. "Der Begriff der Dienstleistungsfreiheit wird in Art. 41 
Abs. 1 des Zusatzprotokolls vom 23.11.1970 zum Assoziationsabkommen  ohne 
Einschränkungen gebraucht. Auch ging der EuGH bereits 1976 von einem 
einschränkungslosen Begriff der Dienstleistungsfreiheit aus." Oberhäuser hält 
auch die weitere Begründung des EuGH, wonach das Assoziationsabkommen einen 
ausschließlich wirtschaftlichen Zweck verfolgen und deshalb die passive 
Dienstleistungsfreiheit nicht erfassen soll, für nicht überzeugend.

Die gestrige Entscheidung des EuGH ist nach Ansicht von Oberhäuser nicht 
geeignet, das mit dem Assoziationsabkommen verfolgte Ziel, den Beitritt der 
Türkei zur Europäischen Union schrittweise vorzubereiten, zu befördern. 
Oberhäuser meint, dass die Entscheidung des EuGH auch eine politische Tendenz 
widerspiegle, die zu einer Abwendung der Türkei von Europa führe. "Türkischen 
Staatsangehörigen wird ein weiteres Mal verwehrt, was für Angehörige anderer 
Beitrittskandidaten, beispielsweise für Serbien, praktiziert wird, obwohl diese 
Staaten erst seit Kurzem den Status eines Beitrittskandidat haben, während er 
der Türkei bereits 1963 versprochen wurde", erklärt Oberhäuser.

Auch nach Ansicht des DAV-Türkei wäre es dringend geboten, die 
Einreisemöglichkeiten von Türkinnen und Türken in die Bundesrepublik 
Deutschland zu erleichtern. Besonders unerträglich sei, dass nicht nur auch 
türkische Geschäftsreisende der Visumspflicht unterlägen, sondern auch 
türkische Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, wenn sie ihre Mandanten nach 
Deutschland begleiten würden oder andere Mandate wahrnehmen würden.

__________________________________________________________________________

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:

Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129

Sekretariat: Katrin Bandke, Tel.: 030 726152-149, Fax: 030 726152-193, 
[email protected];

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>


Mit freundlichen Grüßen

gez. RA Swen Walentowski
stellv. Hauptgeschäftsführer
Pressesprecher
---------------------------------------------
Deutscher Anwaltverein
PR-Referat
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 (0)30 72 61 52 - 129
Fax +49 (0)30 72 61 52 - 193
[email protected]<mailto:[email protected]>
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>





_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an