Berlin, 17. Oktober 2013

Ausl 3/13





Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht


Hoffnung für misshandelte Menschenrechtlerin
Junge Frau Opfer der Polizei in Mazedonien - Verwaltungsgericht verbietet 
angedrohte Abschiebung

Berlin (DAV). Der Brief war ein Schock: Anträge abgelehnt und Aufforderung zur 
Ausreise innerhalb von einer Woche, sonst Abschiebung nach Mazedonien. Die 
junge Aktivistin wurde von der Polizei drangsaliert, bei einem Vorfall verlor 
sie ihr ungeborenes Kind. Als genug Geld da war, floh sie nach Deutschland. 
Doch hier sollte sie keinen Schutz erhalten - aus formalen Gründen, so die 
Meinung des für Asylverfahren zuständigen Bundesamtes für Migration und 
Flüchtlinge (BAMF): Der Antrag sei zu spät gestellt, die Antragstellerin müsse 
ausreisen. Dem schob das Verwaltungsgericht Oldenburg einen Riegel vor und 
untersagte vorläufig die Abschiebung.

Nachdem sie in Deutschland aufgewachsen war, hatte sich die Roma nach der 
Rückkehr nach Mazedonien mit einer kleinen Organisation für Minderheitenrechte 
eingesetzt, Gewalt staatlicher Stellen dokumentiert und als Wahlbeobachterin 
gearbeitet. Dies gefiel offenbar der örtlichen Polizei nicht. Nicht nur wurde 
der Ehemann mehrfach geschlagen, es kam auch zu dem folgenschweren Übergriff 
auf die junge Mutter selbst.

Erst nach einigen Monaten konnte die Familie mit finanzieller Hilfe einer 
Verwandten alles zurücklassen und nach Deutschland reisen. Hier stellten sie 
Asylanträge. Doch die Behörde lehnte den Antrag der Frau ab, ohne an der 
Wahrheit der Angaben zu zweifeln. Diese seien aber zu spät vorgetragen worden 
und könnten allein deswegen schon aus formalen Gründen nicht berücksichtigt 
werden. Im Übrigen sei die Lage der Roma in Mazedonien trotz bekannter 
gelegentlicher Gewalttaten nicht ausreichend gefährlich für eine 
Asylanerkennung.

Rechtsanwalt Henning J. Bahr aus Osnabrück traute bei dieser Begründung kaum 
seinen Augen und brachte das Verfahren vor das Verwaltungsgericht Oldenburg. 
Der zuständige Richter war offenbar auch skeptisch: Man könne nicht einerseits 
sagen, dass einzelne Fälle von "polizeilichem Fehlverhalten bis hin zur 
Gewaltanwendung" für einen erfolgreichen Asylantrag nicht ausreichend sind, 
andererseits vom Flüchtling aber verlangen, dass er sofort danach nach 
Deutschland reist, um einen wenig erfolgversprechenden Antrag zu stellen. Ein 
Abwarten, ob die Situation unerträglich bleibt oder wird, könne daher nicht 
vorgeworfen werden, wenn außerdem das Geld für die Reise fehlt. Es spräche 
inhaltlich einiges dafür, dass die Antragstellerin bei sachgerechter Prüfung 
als Flüchtling anerkannt werden könne.

"Das Verhalten der Behörde ist ein erschreckendes Beispiel bürokratischer 
Gleichgültigkeit. Auch die Anträge des Ehemannes und der Kinder sind abgelehnt 
worden. Aber das Gericht hat in dem Beschluss durchblicken lassen, dass die 
Chancen nicht schlecht sind", sagt Rechtsanwalt Bahr. Er blicke daher 
zuversichtlich auf das weitere Verfahren. Eine getrennte Abschiebung der 
Familie sei praktisch ausgeschlossen, so der Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Sein Kollege Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser, Vorsitzender der 
Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein, 
begrüßte die Entscheidung als Ermutigung, sich gegen staatliche Unterdrückung 
und Diskriminierung zu engagieren, selbst auf die Gefahr hin, verfolgt zu 
werden. Zu dem Vorgehen der Bundesbehörde BAMF meint der Experte für Asylrecht: 
"Menschenrechtspreise zu verteilen, Menschenrechtsaktivistinnen aber nicht vor 
ihren Häschern zu schützen, erscheint paradox."

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