FamR 04/13: Grenzenloser Unterhalt<http://anwaltverein.de/presseservice/presseerklaerungen-argen/famr-0413> FamR 05/13: Mehr Rente nach neuem Recht? Familienanwälte raten, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen<http://anwaltverein.de/presseservice/presseerklaerungen-argen/famr-0513>
21. November 2013 FamR 04/13 Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins Grenzenloser Unterhalt - 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein - Karlsruhe/Berlin (DAV). "Die Internationalisierung ist längst im Familienrecht angekommen", erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, Rechtsanwältin Eva Becker. "Die wachsende Mobilität der Menschen führt zwangsläufig zu immer mehr grenzüberschreitenden Paarbeziehungen. Im Scheidungsverfahren oder im Prozess um Unterhaltszahlungen stehen die Paare oft vor der Qual der Rechtswahl. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, brauchen sie kompetente anwaltliche Hilfe." Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen Internationalen Privatrechts sind EU-Verordnungen wie Brüssel II a, Rom III, die Unterhaltsverordnung und das Haager Unterhaltsprotokoll. Weitere Verordnungen stehen an, insbesondere ist davon auszugehen, dass es künftig eine Verordnung über die güterrechtlichen Verhältnisse geben wird. Es entsteht ein wahrer "Verordnungswald", den die Familienanwältinnen und -anwälte auf dem Internationalen Symposium durchwandern werden. Auf dem Symposium werden die klassischen Scheidungsfolgen im internationalen, insbesondere aber im europäischen Kontext dargestellt, wobei ein besonderes Schwergewicht auf die europäische Rechtssetzung gelegt wird. Gilt für die Durchführung von Ehescheidungssverfahren die internationale oder die örtliche Zuständigkeit? Wenn zum Beispiel ein Deutscher und eine Italienerin, die sich beide in Italien aufhalten, scheiden lassen wollen, ist das italienische Gericht zuständig. Denn ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Begründung der Zuständigkeit ist der "gewöhnliche Aufenthaltsort". Auf die Staatsangehörigkeit kommt es nur hilfsweise an. Die Anwendung der Neuregelungen im Familienrecht muss noch zur Routine werden. Insbesondere zu Unterhaltsfragen, zu Kindschaftssachen und zu Adoptionen gibt es Hilfe und Informationen vom Bundesamt der Justiz. "Deshalb sollte jede Anwältin und jeder Anwalt das Amt kennen", so Becker weiter. In Karlsruhe steht der Präsident des Amtes den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums Rede und Antwort. In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. 21. November 2013 FamR 05/13 Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins Mehr Rente nach neuem Recht? Familienanwälte raten, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen - 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein - Karlsruhe/Berlin (DAV). Das neue Versorgungsausgleichsrecht gilt seit dem 1. September 2009. Jetzt wird es vor allem für diejenigen interessant, die ins Rentenalter kommen, aber noch nach altem Recht geschieden wurden. Denn womöglich wird die Rente deutlich verbessert. Das liegt daran, dass nach neuem Recht der Versorgungsausgleich anders berechnet wird. Alle, die in dem Zeitraum vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 geschieden wurden und ausgleichsberechtigt waren, sollten ihren alten Beschluss prüfen lassen, rät Rechtsanwalt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV: "Es betrifft überwiegend die Frauen und insbesondere diejenigen, deren Männer eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, oder deren Männer betriebliche Altersversorgungen hatten." Nach der alten Berechnung basierte der Versorgungsausgleich auf der gesetzlichen Rente. Demnach wurden auch die berufsständische und die betriebliche Altersversorgung in eine so genannte volldynamische Rente umgerechnet. "Da konnten dann zum Beispiel aus 600 Euro monatlicher Betriebsrente 240 Euro gesetzliche Rente werden. Und davon bekam der berechtigte Ehegatte dann eben nur 120 Euro", erläutert Weil. Heute wird immer in zwei Hälften geteilt, statt 120 Euro wären es dann also 300 Euro geworden. Die Ungerechtigkeit von damals kann heute ausgeglichen werden. Voraussetzung dafür ist, dass man ein gewisses Alter erreicht hat. Eine Abänderung ist frühestens sechs Monate vor Renteneintritt möglich. Außerdem wurde eine so genannte Wesentlichkeitsgrenze gezogen, das heißt, es müssen bestimmte Beträge überschritten sein, damit ein solcher Antrag bei Gericht gestellt werden kann. Ein Rentenberater oder ein Anwalt kann bei der Prüfung und auch beim Antragstellen helfen. In den meisten Fällen sind die Frauen ausgleichsberechtigt. Sicher wird es vielen nicht leicht fallen, ihren Ex-Mann nun noch einmal in Anspruch zu nehmen, waren sie doch froh, die Scheidung hinter sich zu haben. Wer will schon alte Wunden aufreißen, wer will den alten Streit wieder hochkochen lassen. Das Verhältnis zum Ex-Mann und vielleicht sogar zu den Kindern könnte nachhaltig gestört werden. "Die Gefahr ist natürlich da", meint auch Weil. "Aber man muss auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist, sondern der Versorgungsträger des Ex, der eigentlich von der damaligen Umrechnung der Einzige war, der profitiert hat." Das Gesetz wurde geändert, um die fehlerhafte Rechtsanwendung von früher zu korrigieren. Das Verfahren, einmal in Gang gesetzt, ist relativ einfach. Es dauert etwa drei bis sechs Monate, je nachdem, wie schnell die Versorgungsträger ihre Auskünfte erteilen. Etwa eine Million Ausgleichsberechtigte, meist Frauen, können jetzt davon profitieren und mit deutlich mehr Rente rechnen. Die Chance sollte sich niemand entgehen lassen. In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten. ______________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139, Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193 Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> Mit freundlichen Grüßen RA Swen Walentowski, Pressesprecher stellv. Hauptgeschäftsführer ------------------------------------------------- Deutscher Anwaltverein Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel. +49 30 72 61 52 - 129 Fax +49 30 72 61 52 - 193 [email protected]<mailto:[email protected]>
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