FamR 04/13: Grenzenloser 
Unterhalt<http://anwaltverein.de/presseservice/presseerklaerungen-argen/famr-0413>
FamR 05/13: Mehr Rente nach neuem Recht? Familienanwälte raten, alte 
Scheidungsbeschlüsse prüfen zu 
lassen<http://anwaltverein.de/presseservice/presseerklaerungen-argen/famr-0513>

21. November 2013
FamR 04/13



Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins


Grenzenloser Unterhalt
- 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein -

Karlsruhe/Berlin (DAV). "Die Internationalisierung ist längst im Familienrecht 
angekommen", erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, 
Rechtsanwältin Eva Becker. "Die wachsende Mobilität der Menschen führt 
zwangsläufig zu immer mehr grenzüberschreitenden Paarbeziehungen. Im 
Scheidungsverfahren oder im Prozess um Unterhaltszahlungen stehen die Paare oft 
vor der Qual der Rechtswahl. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, 
brauchen sie kompetente anwaltliche Hilfe."


Grund für den Eingriff in die bisherigen Regelungen des deutschen 
Internationalen Privatrechts sind EU-Verordnungen wie Brüssel II a, Rom III, 
die Unterhaltsverordnung und das Haager Unterhaltsprotokoll. Weitere 
Verordnungen stehen an, insbesondere ist davon auszugehen, dass es künftig eine 
Verordnung über die güterrechtlichen Verhältnisse geben wird. Es entsteht ein 
wahrer "Verordnungswald", den die Familienanwältinnen und -anwälte auf dem 
Internationalen Symposium durchwandern werden.

Auf dem Symposium werden die klassischen Scheidungsfolgen im internationalen, 
insbesondere aber im europäischen Kontext dargestellt, wobei ein besonderes 
Schwergewicht auf die europäische Rechtssetzung gelegt wird. Gilt für die 
Durchführung von Ehescheidungssverfahren die internationale oder die örtliche 
Zuständigkeit? Wenn zum Beispiel ein Deutscher und eine Italienerin, die sich 
beide in Italien aufhalten, scheiden lassen wollen, ist das italienische 
Gericht zuständig. Denn ein wesentlicher Anknüpfungspunkt für die Begründung 
der Zuständigkeit ist der "gewöhnliche Aufenthaltsort". Auf die 
Staatsangehörigkeit kommt es nur hilfsweise an.


Die Anwendung der Neuregelungen im Familienrecht muss noch zur Routine werden. 
Insbesondere zu Unterhaltsfragen, zu Kindschaftssachen und zu Adoptionen gibt 
es Hilfe und Informationen vom Bundesamt der Justiz. "Deshalb sollte jede 
Anwältin und jeder Anwalt das Amt kennen", so Becker weiter. In Karlsruhe steht 
der Präsident des Amtes den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Symposiums Rede 
und Antwort.


In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte 
Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

21. November 2013
FamR 05/13



Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins


Mehr Rente nach neuem Recht?
Familienanwälte raten, alte Scheidungsbeschlüsse prüfen zu lassen
- 20 Jahre Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein -

Karlsruhe/Berlin (DAV). Das neue Versorgungsausgleichsrecht gilt seit dem 1. 
September 2009. Jetzt wird es vor allem für diejenigen interessant, die ins 
Rentenalter kommen, aber noch nach altem Recht geschieden wurden. Denn 
womöglich wird die Rente deutlich verbessert. Das liegt daran, dass nach neuem 
Recht der Versorgungsausgleich anders berechnet wird. Alle, die in dem Zeitraum 
vom 1. Juli 1977 bis zum 1. September 2009 geschieden wurden und 
ausgleichsberechtigt waren, sollten ihren alten Beschluss prüfen lassen, rät 
Rechtsanwalt Klaus Weil, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des 
Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV: 
"Es betrifft überwiegend die Frauen und insbesondere diejenigen, deren Männer 
eine berufsständische Versorgung hatten, also Ärzte, Zahnärzte, Steuerberater, 
Rechtsanwälte, oder deren Männer betriebliche Altersversorgungen hatten."

Nach der alten Berechnung basierte der Versorgungsausgleich auf der 
gesetzlichen Rente. Demnach wurden auch die berufsständische und die 
betriebliche Altersversorgung in eine so genannte volldynamische Rente 
umgerechnet. "Da konnten dann zum Beispiel aus 600 Euro monatlicher 
Betriebsrente 240 Euro gesetzliche Rente werden. Und davon bekam der 
berechtigte Ehegatte dann eben nur 120 Euro", erläutert Weil. Heute wird immer 
in zwei Hälften geteilt, statt 120 Euro wären es dann also 300 Euro geworden.

Die Ungerechtigkeit von damals kann heute ausgeglichen werden. Voraussetzung 
dafür ist, dass man ein gewisses Alter erreicht hat. Eine Abänderung ist 
frühestens sechs Monate vor Renteneintritt möglich. Außerdem wurde eine so 
genannte Wesentlichkeitsgrenze gezogen, das heißt, es müssen bestimmte Beträge 
überschritten sein, damit ein solcher Antrag bei Gericht gestellt werden kann. 
Ein Rentenberater oder ein Anwalt kann bei der Prüfung und auch beim 
Antragstellen helfen.

In den meisten Fällen sind die Frauen ausgleichsberechtigt. Sicher wird es 
vielen nicht leicht fallen, ihren Ex-Mann nun noch einmal in Anspruch zu 
nehmen, waren sie doch froh, die Scheidung hinter sich zu haben. Wer will schon 
alte Wunden aufreißen, wer will den alten Streit wieder hochkochen lassen. Das 
Verhältnis zum Ex-Mann und vielleicht sogar zu den Kindern könnte nachhaltig 
gestört werden. "Die Gefahr ist natürlich da", meint auch Weil. "Aber man muss 
auch sehen, dass in vielen Fällen gar nicht der Ex der Betroffene ist, sondern 
der Versorgungsträger des Ex, der eigentlich von der damaligen Umrechnung der 
Einzige war, der profitiert hat." Das Gesetz wurde geändert, um die fehlerhafte 
Rechtsanwendung von früher zu korrigieren. Das Verfahren, einmal in Gang 
gesetzt, ist relativ einfach. Es dauert etwa drei bis sechs Monate, je nachdem, 
wie schnell die Versorgungsträger ihre Auskünfte erteilen. Etwa eine Million 
Ausgleichsberechtigte, meist Frauen, können jetzt davon profitieren und mit 
deutlich mehr Rente rechnen. Die Chance sollte sich niemand entgehen lassen.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sind bundesweit knapp 7.000 
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte 
Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.
______________________________________________________________________

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139,

Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>


Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
stellv. Hauptgeschäftsführer
-------------------------------------------------
Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 30 72 61 52 - 129
Fax +49 30 72 61 52 - 193
[email protected]<mailto:[email protected]>


Attachment: weitere-Presseinfos.pdf
Description: weitere-Presseinfos.pdf

_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an