ÖDP: Keine Steuergelder für Bankenrettung
Buchner: „Außerhalb jeglicher gesetzlicher Kontrolle“
 
„Dass die künftige Koalition marode Banken direkt mit Steuergeldern retten 
will, ist ein Skandal.“ Diese Aussage trifft Prof. Dr. Klaus Buchner (München), 
Spitzenkandidat der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) bei der Europawahl. 
Der Hintergrund: Im Koalitionsvertrag von schwarz-rot ist festgeschrieben, dass 
Pleite-Banken direkt Steuergelder erhalten können und nicht wie bisher über 
Umwege durch den betroffenen Staat.
„Die Folge dieser Pläne ist, dass Banken gefahrlos riskante Geschäfte machen 
können und das Risiko auf die Bürger abwälzen,“ analysiert Buchner. Dieses 
Gebaren sei im heutigen Neoliberalismus typisch für den Umgang der Wirtschaft 
mit den Staaten. „Während Gewinne privatisiert werden, werden Verluste 
sozialisiert,“ so Buchner.
ÖDP-Politiker Buchner erläutert, was bisher im sog. ESM-Vertrag zur Rettung 
insolventer Staaten vereinbart wurde: Der Vertrag besagt ausdrücklich, dass 
Banken, die in Zahlungsschwierigkeiten kommen, nicht direkt vom ESM Geld 
erhalten dürfen. Das wird nur an die betroffenen Staaten ausgezahlt, die dann 
dafür haften und strenge Auflagen erfüllen müssen. „Mit der geplanten 
Neuregelung der Koalition wird die Verwendung unserer Steuergelder noch 
undurchsichtiger, als sie jetzt schon ist: Die Vereinbarungen mit den 
betroffenen Banken werden vom sog. ESM-Direktorium gebilligt, einer Gruppe von 
Bankern, die nicht demokratisch gewählt sind und auch sonst keine demokratische 
Legitimation haben,“ erklärt Buchner. Das Direktorium tagt in 
nicht-öffentlichen Sitzungen. Niemand, der beim ESM arbeitet, kann für seine 
Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden, denn alle Beschäftigten vom 
Pförtner bis zum Geschäftsführenden Direktor besitzen vollständige Immunität. 
„So geschieht die Umverteilung von unten nach oben anonym und außerhalb jeder 
gesetzlichen Kontrolle,“ resümiert Buchner.
 
 
 
Für die weitere Recherche: Verbot der direkten Zahlungen an Banken im 
bisherigen Vertrag: Art. 3, 12 und 15 Abs.1,
Schutz der Dokumente des ESM vor Kontrollen und gerichtlicher Überprüfung: Art. 
32
Berufliche Schweigepflicht der Mitarbeiter: Art. 34
Immunität der Mitarbeiter: Art. 35
 
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
Florence v. Bodisco
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