16. Dezember 2013
Nr. 47/13

Großverfahren gegen Anwältinnen und Anwälte in der Türkei:
Urteile ohne Beweisaufnahme erwartet

Berlin (DAV/EJDM/RAV/Strafverteidigervereinigung/VDJ). Am 19. Dezember 2013 
wird das sogenannte KCK-Verfahren gegen 46 Anwältinnen und Anwälte in Silivri 
bei Istanbul fortgesetzt. Der vorsitzende Richter hat für diesen Termin die 
Schlussanträge angekündigt, obwohl eine Beweisaufnahme bisher nicht 
stattgefunden hat. Die Sorge um den Rechtsstaat in der Türkei eint die 
Anwaltschaften in Deutschland und der Türkei.

"Es ist zu erwarten, dass unsere Kolleginnen und Kollegen ohne Beweise 
verurteilt werden - ein ungeheuerlicher Verstoß gegen die Regeln eines fairen 
Verfahrens", sagte Rechtsanwältin Gilda Schönberg, die den Prozess gemeinsam 
mit deutschen und internationalen Anwaltsorganisationen seit dessen Beginn im 
Sommer 2012 verfolgt. Die türkische Strafprozessordnung sehe genauso wie die 
deutsche zwingend eine Beweisaufnahme vor.

"Für die Verfolgung von "Feinden der Regierung" gelten in der Türkei andere 
Regeln, das normale Strafprozessrecht wird einfach nicht angewendet", sagte der 
Istanbuler Rechtsanwalt Hüseyin Boğatekin in Berlin. "Vertritt man Mandanten, 
die von der Regierung als "Terroristen" angesehen werden, muss man auch als 
Anwalt mit Strafverfolgung rechnen", so Rechtsanwalt Ramazan Demir, der wie 
Boğatekin im KCK-Verfahren Kolleginnen und Kollegen verteidigt.

"Dort, wo Freiheiten eingeschränkt werden, werden zuerst Anwältinnen und 
Anwälte angegangen", kommentierte Rechtsanwältin Gül Pinar, 
DAV-Prozessbeobachterin beim KCK-Verfahren. "Sie sollen mundtot gemacht 
werden!" Das KCK-Verfahren sei nur eines von drei Großverfahren, die in der 
Türkei zurzeit gegen Anwältinnen und Anwälte geführt werden und in denen 
eklatante Verfahrensverstöße beobachtet werden. Folge ist, dass Kolleginnen und 
Kollegen, die in politischen Verfahren verteidigen ein großes persönliches 
Risiko eingehen.

Seit Mitte 2012 stehen 46 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Gericht. 
Bisher haben lediglich acht Verhandlungstage stattgefunden. Der 
Beschleunigungsgrundsatz gilt auch im türkischen Recht. Im KCK-Verfahren wurde 
er bisher nicht beachtet. Jetzt will der Richter den Prozess plötzlich beenden. 
Von den Angeklagten wurden 36 im November 2011 in Untersuchungshaft genommen, 
15 befinden sich immer noch in Haft. Unklar ist, aus welchen Gründen einige 
entlassen wurden, andere aber nicht. Anklagevorwurf ist die angebliche 
Mitgliedschaft in der Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK). Es drohen 
Haftstrafen von bis zu 22 Jahren. Die angeklagten Anwältinnen und Anwälte waren 
an der Verteidigung von Abdullah Öcalan beteiligt oder hatten andere 
inhaftierte Mandanten besucht. Nun wird ihnen von der Staatsanwaltschaft  
unterstellt, nicht lediglich ihren anwaltlichen Pflichten nachgekommen zu sein, 
sondern die Interessen und Anliegen ihrer Mandanten zu teilen.

Im sogenannten ÇHD-Verfahren sind weitere 22 Anwältinnen und Anwälte angeklagt. 
Auch ihnen wird die Mitgliedschaft in einer Terrororganisation vorgeworfen. 
Alle sind Mitglieder der Zeitgenössischen Juristenvereinigung (ÇHD), einer 
Mitgliedsorganisation der EJDM, einer europäischen Juristenvereinigung, die 
sich für die Menschenrechte einsetzt. Sie waren an der Strafverteidigung von 
angeblichen DHKP-C Mitgliedern beteiligt, einer Organisation die als 
Terrororganisation eingestuft wird. Ihnen wird Mitgliedschaft oder Leitung 
dieser Organisation vorgeworfen.

Ein drittes Verfahren richtet sich gegen die 10 Mitglieder des Vorstands der 
Istanbuler Rechtsanwaltskammer, darunter deren Präsident. Diese hatten sich in 
einem Strafverfahren für die Rechte der dort tätigen Verteidiger eingesetzt und 
müssen sich nun wegen des angeblichen Versuchs "die Justiz zu beeinflussen" vor 
Gericht verantworten.

Die Plädoyers und die Urteilsverkündung in dem KCK-Verfahren werden am 19. 
Dezember 2013 um 09:30 Uhr erwartet.
Die Adresse des Gerichts lautet: Adresse: Ceza İnfaz Kurumları Kampüsü 
Semizkumlar Mah., Silivri / İSTANBUL.

Für Presseauskünfte und Interviews stehen vor und während des Verfahrens 
Kolleginnen und Kollegen der unterzeichnenden Organisationen zur Verfügung.
_____________________________________________________________________________

Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139,

Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>

Sie finden die Pressemitteilung auch im Internet unter 
http://anwaltverein.de/interessenvertretung/pressemitteilungen/pm-4713.

Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
stellv. Hauptgeschäftsführer
-------------------------------------------------
Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 30 72 61 52 - 129
Fax +49 30 72 61 52 - 193
[email protected]<mailto:[email protected]>


_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an