-------------------------------------------------------------------------------------------
N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 8/14 ---- 17.1.2014 
-------------------------------------------------------------------------------------------
 
 
Umwelt/Wolf
NABU ruft zum sachlichen Umgang bei Vorfällen in den Wolfsgebieten auf
 
Hoyerswerda/Berlin – Der am 10. Januar in Hoyerswerda getötete Hund ist
nicht von einem Wolf, sondern von einem anderen Hund attackiert worden.
Der Schäferhundmischling ist von einer Boxerhündin getötet worden, die
in einem Nachbargehege gehalten wurde. Das ist das Ergebnis einer
doppelten DNA-Analyse, das am heutigen Freitag bekannt geworden ist.
Zunächst war durch eine Person, die nicht im Erkennen von Wolfsspuren
geschult ist, der Wolf für die tödliche Attacke verantwortlich gemacht
worden. Am 10. Dezember vergangenen Jahres, nach einem schweren
Verkehrsunfall bei Meißen, war der Wolf ebenfalls ins Gespräch gekommen:
Dort war eine Gruppe Pferde in den Straßenverkehr geraten. Zwei
Schwerverletzte und neun tote Pferde waren die Folge. Eine nicht im
sächsischen Wolfsmonitoring geschulte Person hatte auch hier den Wolf
kurzfristig als Täter gesehen, der die Pferde auf die Straße getrieben
haben soll. Angebliche Beweise dafür wurden bis heute nicht erbracht.
2013 wurden dem Wolfsmanagement für ganz Sachsen 33 Fälle von
Nutztierschäden gemeldet. In 30 Prozent der Fälle stellte sich heraus,
dass der Wolf nachweislich nicht für den Tod der Tiere verantwortlich
gemacht werden kann.
Mit Sorge beobachtet der NABU die Entwicklung vorschneller
Schuldzuweisungen in Richtung Wolf. „Insgesamt ist die Situation
unverändert: eine gute Nachbarschaft von Mensch und Wolf ist möglich.
Dem Wolf dürfen nur nicht Taten in die Schuhe geschoben werden, die er
nicht verursacht hat“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus Bathen.
Tatsächlich sei es schwierig, die Spuren von Wolf und wolfsgroßen
Hunden zu unterscheiden. Aus diesem Grund bestehe in den Wolfsgebieten
ein Netz aus geschulten Gutachtern der Naturschutzbehörden. Bathen: „ Es
ist nicht leicht, einen Wolf sofort als solchen erkennen zu können.
Daher ist es wichtig, nicht voreilig ein Urteil abzugeben, sondern sich
mit den Experten zu beraten.“
Stellt sich heraus, dass der Wolf als Verursachen nicht auszuschließen
ist, haben die Geschädigten einen Anspruch auf Ausgleichsgelder nach dem
Sächsischen Naturschutzgesetz (§ 40 Abs. 6). Der NABU befürwortet dieses
System einer gründlichen Untersuchung von Verdachtsfällen. Entscheidend
ist, dass bis zum Abschluss einer Untersuchung das Ergebnis offen
gehalten wird und keine unbegründeten Vorverteilungen ausgesprochen
werden.
Seit 2000 gibt es wieder frei lebende Wölfe in Deutschland. Durch die
Schutzbemühungen haben sich zwischen Nordsee und Tschechien 25 Rudel
entwickelt. Die Population hat eine Größe von etwa 100 erwachsenen
Wölfen und gilt als stark gefährdet. Der Wolf genießt national wie
international einen strengen Schutz.
Für Rückfragen: 
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537
Im Internet zu finden unter www.NABU.de/wolf 
 
-------------------------------------------------------------------------------------------
NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: [email protected]
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole Flöper

 
 
 
_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an