20. Januar 2014 Nr. 3/14
Deutscher Anwaltverein begrüßt das Abwarten der Bundesregierung hinsichtlich Vorratsdatenspeicherung Berlin (DAV). Der DAV begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten. "Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten gesetzgeberischen Handelns", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des DAV. "Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die Verhältnismäßigkeit wahrt", so Ewer weiter. Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit hat der DAV das Thema Vorratsdatenspeicherung stets kritisch begleitet. _____________________________________________________________________________ Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski, Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139, Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193 Pressemitteilungen auch im Internet: www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/> Mit freundlichen Grüßen gez. RA Swen Walentowski stellv. Hauptgeschäftsführer Pressesprecher --------------------------------------------- Deutscher Anwaltverein PR-Referat Littenstraße 11, 10179 Berlin Tel. +49 (0)30 72 61 52 - 129 Fax +49 (0)30 72 61 52 - 193 [email protected]<mailto:[email protected]> www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>
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