20. Januar 2014
Nr. 3/14

Deutscher Anwaltverein begrüßt das Abwarten der Bundesregierung hinsichtlich 
Vorratsdatenspeicherung

Berlin (DAV). Der DAV begrüßt die Einigung zwischen Bundesjustizminister Heiko 
Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 17. Januar 2014, vorerst 
keinen Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, 
sondern zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie 
zur Vorratsdatenspeicherung abzuwarten.

"Der DAV fordert seit längerem, dass die Bundesregierung dem EuGH in Sachen 
Vorratsdatenspeicherung nicht vorgreift. Es ist sehr erfreulich, dass sich die 
Bundesminister Heiko Maas und Thomas de Maizière auf dieses Vorgehen einigen 
konnten. Das ergibt sich schon aus der Notwendigkeit effizienten 
gesetzgeberischen Handelns", so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident 
des DAV. "Wichtig ist, dass am Ende eine Regelung herauskommt, die dem hohen 
Stellenwert der Bürger- und Freiheitsrechte gerecht wird und die 
Verhältnismäßigkeit wahrt", so Ewer weiter.

Der DAV hat zuletzt am 6. Januar 2014 gefordert, dass die Bundesregierung das 
EuGH-Urteil abwartet. In der Vergangenheit hat der DAV das Thema 
Vorratsdatenspeicherung stets kritisch begleitet.
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