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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 25/14 ---- 3.3.2014 
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Umwelt/Tiere/Wolf
NABU fordert strenge Strafe für geplanten illegalen Wolfsfang
Prozess vor Amtsgericht Zossen beginnt
 
Zossen – Zum Start des Prozesses um zwei illegale Fanganlagen vor dem
Amtsgericht Zossen fordert der NABU strenge Strafen. Angeklagt ist der
Geschäftsführer eines privaten Forstgutes. In dem Forstgut werden
zahlreiche Schalenwildarten, insbesondere Rothirsche und Mufflons
gehalten. Der NABU geht davon aus, dass störende Wölfe beseitigt werden
sollten. Im Winter 2011/2012 wurden in Brandenburg, im Raum
Baruth-Johannismühle (Landkreis Teltow-Fläming) zwei Zaunanlagen
gefunden, die nach  Einschätzung des NABU allein dazu angelegt worden
waren, um illegal Wölfe zu fangen. Dies ist nach § 71
Bundesnaturschutzgesetz verboten. Weiterhin wird damit gegen den
Tierschutz, das Jagd- und Forstrecht verstoßen.
Dabei handelt es sich um zwei Zaunanlagen von etwa drei Metern Höhe und
einer Fläche von mehreren hundert Quadratmetern. In beiden Anlagen
wurden jeweils drei Schafe gehalten. Es waren Eingänge von ca. ein Meter
Höhe in der Art eingebaut, dass ein um den Zaun laufender Wolf in eine
Schleuse gelangen und schließlich aus der Anlage nicht mehr entkommen
könnte. Der Zaun war entsprechend der Schutztechnik für Herdenschutz
gegen Wölfe mit einem Untergrabungsschutz versehen. Ein Wolf wäre damit
dem Betreiber der Anlage hilflos ausgeliefert gewesen.
Es wäre auch denkbar gewesen, dass sich freilaufende Hunde in diese
Fanganlagen verirren, was ebenso gegen das Tierschutz -und Jagdrecht
verstoßen würde. Die Behauptung jedoch, man würde mit diesen Anlagen
wildernde Hunde fangen wollen, wäre aus NABU-Sicht unsinnig, weil
Übergriffe von Hunden auf Wild in Brandenburg selten und maximal
sporadisch auftreten. Aus Sicht des NABU ist der illegale Fang von
Wölfen nicht nur billigend in Kauf genommen worden, sondern war
gezielt die Funktion der Anlage. NABU-Wolfsexperte Markus Bathen: „In
dieser Anlage vereinigten sich die Erfahrungen aus historischen
Wolfsfanganlagen mit den neuesten Erkenntnissen, wie Zäune beschaffen
sein müssen, um für Wölfe unüberwindbar zu sein. Sinn und Zweck der
Anlage war allein der Fang von Wölfen.“ 
Seit 2007 ist das Vorkommen von Wölfen in dieser Region nachweislich
belegt. Im August 2007 wurde in der benachbarten Rochauer Heide  ein
illegal erschossener Wolf gefunden. Ein Täter konnte nie ermittelt
werden. Wölfe sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz eine streng
geschützte Tierart. Eine Nachstellung ist nach § 71
Bundesnaturschutzgesetz verboten und kann mit einer Strafe bis zu fünf
Jahren Haft oder bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Verhandlung:
Amtsgericht Zossen, Gerichtstr. 10, 15806 Zossen
4.3.2014, 9.00 Uhr, Saal 110, Ds 250/13 Vergehen nach dem
Bundesnaturschutzgesetz (Vorwurf der Errichtung von Fanganlagen für
Wölfe)
 
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil 0172-6453537
 
Im Internet zu finden unter www.NABU.de/wolf 
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NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: [email protected]
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole Flöper

 
 
 
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