------------------------------------------------------------------------------------------- N A B U - P R E S S E D I E N S T ---- NR. 64/14 ---- 22.5.2014 ------------------------------------------------------------------------------------------- EU/Agrar/Umwelt NABU zur Umsetzung der EU-Agrarreform Tschimpke: Achtungserfolg beim Grünlandschutz, Defizite auf Acker bleiben bestehen Berlin – Der NABU begrüßt, dass die Bundesregierung künftig Wiesen und Weiden besser schützen will, sieht aber bei den Umweltvorgaben für Ackerflächen weiter gravierende Defizite. „Mit dem Beschluss findet das von der EU vorgesehene ‚Greening‘ der Agrarpolitik zwar auf dem Grünland, nicht aber auf dem Ackerland statt“, bewertete NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Gesetz zur nationalen Umsetzung der Agrarreform, das heute im Bundestag beschlossen werden soll. So sei erstmalig der konsequente Schutz von Dauergrünland durch eine Genehmigungs- und Ausgleichspflicht vereinbart worden. Dies entspreche der langjährigen Forderung des NABU und sei angesichts des dramatischen Verlusts an Wiesen und Weiden mehr als überfällig. Im Gegenzug habe die Agrarlobby allerdings durchgesetzt, dass die Vorgaben zur Schaffung von ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert worden seien. So dürften Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle oder Herbizide ausbringen. „Mit den schwachen Regelungen zu den ökologischen Vorrangflächen ist auf den Ackerflächen kein Mehrwert für Natur und Umwelt zu erwarten. Die Vorrangflächen könnten in vielen Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen“, so Tschimpke. Mit der Verabschiedung des so genannten Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes geht eine mehr als dreijährige Debatte über eine stärkere Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik zu Ende. Ab dem kommenden Jahr müssen sich die Landwirte an ökologische Mindestvorgaben beim Grünlandschutz, bei der Fruchtfolge sowie bei der Schaffung von Vorrangflächen halten. Zugleich sollen 4,5 Prozent der Zahlungen in die ländliche Entwicklung zur Förderung von Umweltmaßnahmen umgeschichtet werden. Im Rahmen der Verhandlungen wurden allerdings zahlreiche Auflagen schrittweise erheblich verwässert oder ganz gestrichen. Nach Überzeugung des NABU wurde die vorgesehene Abkehr vom bisherigen „Gießkannenprinzip“ der Agrarsubventionen damit ein weiteres Mal aufgeschoben. Auf Druck des NABU und einiger Umweltpolitiker der Regierungskoalition sei in letzter Sekunde noch ein besserer Grünlandschutz durchgesetzt worden. „Bund und Länder sind nun gefordert, die verbliebenen Handlungsspielräume für mehr Natur- und Umweltschutz in den anstehenden Rechtsverordnungen konsequent zu nutzen“, sagte NABU-Agrarexperte Florian Schöne. Für Rückfragen: Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel. 030-284984-1615, mobil 0172-5966097: Im Internet zu finden unter www.NABU.de ------------------------------------------------------------------------------------------- NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952 Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nele Rissmann
_______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen