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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ----  NR. 64/14 ---- 22.5.2014 
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EU/Agrar/Umwelt
NABU zur Umsetzung der EU-Agrarreform
Tschimpke: Achtungserfolg beim Grünlandschutz, Defizite auf Acker
bleiben bestehen
 
Berlin – Der NABU begrüßt, dass die Bundesregierung künftig Wiesen und
Weiden besser schützen will, sieht aber bei den Umweltvorgaben für
Ackerflächen weiter gravierende Defizite. „Mit dem Beschluss findet das
von der EU vorgesehene ‚Greening‘ der Agrarpolitik zwar auf dem
Grünland, nicht aber auf dem Ackerland statt“, bewertete
NABU-Präsident Olaf Tschimpke das Gesetz zur nationalen Umsetzung der
Agrarreform, das heute im Bundestag beschlossen werden soll. So sei
erstmalig der konsequente Schutz von Dauergrünland durch eine
Genehmigungs- und Ausgleichspflicht vereinbart worden. Dies entspreche
der langjährigen Forderung des NABU und sei angesichts des dramatischen
Verlusts an Wiesen und Weiden mehr als überfällig. Im Gegenzug habe die
Agrarlobby allerdings durchgesetzt, dass die Vorgaben zur Schaffung von
ökologischen Vorrangflächen auf Ackerflächen massiv verwässert worden
seien. So dürften Landwirte Zwischenfrüchte oder Leguminosen zur
Erfüllung der Umweltvorgaben anbauen und auf den Flächen sogar Gülle
oder Herbizide ausbringen. „Mit den schwachen Regelungen zu den
ökologischen Vorrangflächen ist auf den Ackerflächen kein Mehrwert
für Natur und Umwelt zu erwarten. Die Vorrangflächen könnten in
vielen Regionen sogar zu reinen Gülle-Entsorgungsflächen verkommen“, so
Tschimpke. 
Mit der Verabschiedung des so genannten
Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes geht eine mehr als dreijährige
Debatte über eine stärkere Umweltorientierung der EU-Agrarpolitik zu
Ende. Ab dem kommenden Jahr müssen sich die Landwirte an ökologische
Mindestvorgaben beim Grünlandschutz, bei der Fruchtfolge sowie bei der
Schaffung von Vorrangflächen halten. Zugleich sollen 4,5 Prozent der
Zahlungen in die ländliche Entwicklung zur Förderung von Umweltmaßnahmen
umgeschichtet werden. Im Rahmen der Verhandlungen wurden allerdings
zahlreiche Auflagen schrittweise erheblich verwässert oder ganz
gestrichen. Nach Überzeugung des NABU wurde die vorgesehene Abkehr vom
bisherigen „Gießkannenprinzip“ der Agrarsubventionen damit ein weiteres
Mal aufgeschoben. Auf Druck des NABU und einiger Umweltpolitiker der
Regierungskoalition sei in letzter Sekunde noch ein besserer
Grünlandschutz durchgesetzt worden. „Bund und Länder sind nun gefordert,
die verbliebenen Handlungsspielräume für mehr Natur- und Umweltschutz in
den anstehenden Rechtsverordnungen konsequent zu nutzen“, sagte
NABU-Agrarexperte Florian Schöne. 
Für Rückfragen:  Florian Schöne, NABU-Agrarexperte, Tel.
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