10. Juni 2014
Nr. 17/14

DAV: Abschiebungen nach Afghanistan aussetzen

Berlin (DAV). Vom 11. bis 13. Juni 2014 tagt in Bonn die Ständige Konferenz der 
Innenminister und Innensenatoren (IMK). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert 
diese Konferenz dringend auf, anzuordnen, dass zunächst für die Dauer von sechs 
Monaten die Abschiebung von afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan 
ausgesetzt wird.

"Es hat tatsächlich, wenn auch wenige, Abschiebungen nach Afghanistan gegeben", 
erläutert Rechtsanwalt Victor Pfaff vom DAV-Ausschuss Ausländer- und Asylrecht. 
Im Jahre 2013 seien es acht gewesen. "Eine Abschiebung muss aber aus 
humanitären Gründen aufgrund der erbärmlichen Lebensumstände, auf die die 
Rückkehrer treffen, unterbleiben", fordert Pfaff. Dies sei, unabhängig vom 
Ausgang des Asylverfahrens, auch den Landesbehörden klar, soweit nicht 
zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen. Es sei auch nicht absehbar, 
wie sich die äußerst prekäre Sicherheitslage der Menschen in Afghanistan nach 
Abzug der NATO-Truppen entwickeln wird.

Problematisch ist nach Ansicht des DAV die gesetzliche Verpflichtung der 
Behörden, bei Ablehnung des Asylantrages den Aufenthalt zu beenden. Dies hat 
unter anderem dazu geführt, dass z. B. Asylfolgeanträge gestellt, Petitionen 
eingereicht wurden, Schutz im Kirchasyl gesucht wurde. Alles unnötige, die 
Behörden, die Gesellschaft und vor allem die Betroffenen belastende Umstände.

Wünschenswert ist darüber hinaus, dass die IMK die Erteilung von 
Aufenthaltserlaubnissen beschließt (§ 23 Abs. 1 AufenthG). Das würde zur 
Entlastung des völlig überforderten Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, 
aber auch der Sozialbehörden und des Sozialetats beitragen. Der DAV verweist in 
diesem Zusammenhang auf Erfahrungen mit früheren vergleichbaren Erlassen.
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