22. August 2014
Nr. 28/14

DAV: Entwurf des Streitwertkatalogs in der Arbeitsgerichtsbarkeit muss 
verbessert werden

Berlin (DAV). Bisher gibt es in der Arbeitsgerichtsbarkeit einen Flickenteppich 
hinsichtlich der Streitwertfestsetzung. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt 
daher das Projekt der Richterschaft, die Streitwertrechtsprechung zu 
vereinheitlichen. Er befürwortet dafür die Schaffung eines Katalogs für 
arbeitsgerichtliche Streitwerte, sofern dieser Transparenz und Gleichbehandlung 
fördert. Zugleich macht der DAV darauf aufmerksam, dass auch der zweite Entwurf 
für einen Streitwertkatalog in der Arbeitsgerichtsbarkeit zentrale Schwächen 
aufweist.

"Es ist wichtig, dass die Konferenz der Landesarbeitsgerichtspräsidenten 
versucht, mit dem Entwurf für den Streitwertkatalog einheitliche Grundregeln zu 
schaffen und dem bisherigen Flickenteppich bei der Streitwertfestsetzung 
entgegenzutreten", betont Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Präsident des 
Deutschen Anwaltvereins. "Wir bedauern, dass die Argumente der Anwaltschaft 
vielfach kein Gehör gefunden haben", so Ewer weiter, "Wir stehen unverändert 
für das Gespräch mit der Richterschaft zur Verfügung, um ein tragfähiges 
Ergebnis zu erreichen."

Der neue Entwurf enthält weiterhin einige deutliche Defizite des früheren, 
ersten Vorschlags der Streitwertkommission, warnt Rechtsanwalt Prof. Dr. Heinz 
Josef Willemsen, Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV. Die 
dogmatische Herleitung der Streitwertvorschläge sei in einer Reihe von Fällen 
unsauber. "Das führt dazu, dass die Landesarbeitsgerichte sich nicht 
einheitlich zum Katalog verhalten werden. In der vorliegenden Form kann der 
Katalog seinen Zweck nicht erfüllen", warnt Willemsen weiter.

Problematisch ist u.a., dass der Entwurf von einem viel zu weit gefassten 
Anwendungsbereich für die Begrenzung des Streitwertes bei 
Bestandsschutzrechtsstreitigkeiten ausgeht, also bei Rechtsstreitigkeiten über 
das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses. 
Die Bedenken des DAV hinsichtlich der Streitwerte in den Beschlussverfahren 
haben keinerlei Eingang in den Katalog gefunden. "Wir weisen nochmals darauf 
hin, dass eine künstliche Absenkung der Streitwerte dazu führt, dass 
Beschlussverfahren auf Basis der gesetzlichen Gebühren nicht mehr kostendeckend 
geführt werden können. Das wird letztlich dazu führen, dass effektiver 
Rechtsschutz für Betriebsräte nicht mehr gewährleistet werden kann", warnt 
Rechtsanwalt Dr. Johannes Schipp, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft 
Arbeitsrecht.

Am 15. Juli 2014 hat die Streitwertkommission einen zweiten Entwurf für einen 
Streitwertkatalog veröffentlicht. Ein erster Katalogentwurf aus dem Jahr 2013 
hatte viel Kritik geerntet, woraufhin die Richterschaft das Gespräch mit der 
Anwaltschaft und Verbänden gesucht hatte. Der DAV hat die Position der 
Anwaltschaft mit seinen Stellungnahmen Nr. 
09/14<http://www.anwaltverein.de/downloads/DAV-SN9-14neu.pdf> und Nr. 
45/13<http://www.anwaltverein.de/downloads/stellungnahmen/DAV-SN-45-13.pdf> in 
die Diskussion mit der Streitwertkommission eingebracht, um insbesondere 
inhaltliche und systematische Bedenken gegen den ursprünglich vorgelegten 
Entwurf vorzubringen.
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