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N A B U - P R E S S E D I E N S T  ---- 16.09.2014 
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Achtung: Sperrfrist: 16. September, 21:45 Uhr
 
Umwelt/Energie
Bündnis Energieausweis: Vorlagepflicht des Energieausweises bleibt
Papiertiger
Stichprobe deckt mangelhafte Umsetzung der neuen EnEV-Verpflichtungen
bei Verkauf und Vermietung auf
 
Berlin – Das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des
Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für
Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten
durchgeführt. Seit Inkraftᆳtreᆳten der neuen
Enerᆳgieᆳeinᆳsparᆳverᆳordᆳnung (EnEV) am 1. Mai 2014
muss bei Verᆳkauf, Verᆳmieᆳtung, Verᆳpachᆳtung oder Leaᆳsing
späᆳtesᆳtens bei der Besichᆳtiᆳgung ein Enerᆳgieausᆳweis ohne
Aufforderung vorᆳgeᆳlegt oder wähᆳrend der Besichᆳtiᆳgung deutᆳlich
sichtᆳbar ausᆳgeᆳlegt werᆳden. Ansonsᆳten droᆳhen Bußgelder bis zu
15.000 Euro.
Keine Einhaltung geltenden Rechts
Insgesamt wurden 77 Wohnungen in Berlin, Stuttgart, Wiesbaden,
Hannover, München und Dresden besichtigt. Die Ergebnisse der Stichprobe
sind enttäuschend. Lediglich acht Ausweise (10,4%) wurden ohne Nachfrage
vorgelegt. Insgesamt gab es bei 54  Wohnungen auch auf Nachfrage keinen
Energieausweis. Besonders bedenklich scheint dieses Ergebnis, da 72% der
besichtigten Wohnungen von Maklern angeboten wurden. „Die Stichprobe hat
gezeigt, dass geltendes Recht bisher nur mangelhaft umgesetzt wird.
Insbesondere das Desinteresse der Makler ist  bedenklich, da diese als
professionelle Unterstützung für die Vermietung und Verkauf engagiert
werden“ so Lukas Siebenkosten, Bundesdirektor DMB.
Bundesländer zeigen mangelndes Interesse am Verbraucherschutz 
Eine Umfrage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) bei den 16
zuständigen Landesministerien im Frühjahr 2014 ergab, dass bislang
nur Thüringen eine Behörde zur Sicherstellung der neuen
Informationspflichten am Immobilienmarkt benannt hat. Für die Dauer von
bis zu sieben Jahren haben die für den Vollzug der
Energieeinsparverordnung verantwortlichen Länder ihre Kontrollpflichten
an das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen. Dem Institut obliegt
derzeit die Aufgabe, Stichprobenkontrollen von Energieausweisen in einem
„statistisch signifikanten Prozentanteil“ durchzuführen, sofern diese
elektronisch erfolgen können. Dabei beschränken sich die Kontrollen auf
Validitätsprüfungen von Eingabe-Gebäudedaten. Eine inhaltliche
Überprüfung der Energieausweise auf Korrektheit ist genau so wenig
vorgesehen wie die Überwachung der neuen Vorlagepflichten bei
Wohnungsbesichtigungen.  „Die zuständigen Länderressorts sind
aufgefordert, die Kontrollstellen umgehend einzurichten und Verstöße
gegen die neuen Informationsrechte der Verbraucher konsequent zu ahnden.
Eines der Ziele der EnEV, dem Energieausweis als wirkungsvolles
Marktinstrument für energetisch hochwertigen Wohnraum zu verhelfen, ist
derzeit verfehlt“ so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH.
Mangelnder Durchsetzungswillen 
Das Bündnis Energieausweis fordert Bundesumweltministerin Hendricks und
Bundeswirtschaftsminister Gabriel auf, eine effektive Umsetzung der
gesetzlichen Regelung sicherzustellen und die Landesbehörden bei dem
Aufbau eines Kontrollsystems zu unterstützen. Der mangelnde
Durchsetzungswille gehe hier zu Lasten des Klimaschutzes und der
Verbraucher. Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der Deutschen
Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. (DENEFF) „Wir wünschen uns,
dass die öffentlichen Verwaltungen mehr Interesse demonstrieren, dass
der Energieausweis als bedeutsames Hilfsmittel Mieter und Hauskäufer
davor schützt, unwissentlich Heizkostenschleudern zu beziehen. Länder
wie Dänemark haben längst unbürokratische Online-Verfahren dafür
etabliert. Die Bundesregierung könnte eine solche Lösung
ländereinheitlich vorantreiben.“
Energieausweis generell reformbedürftig
Die Bündnispartner begrüßen ausdrücklich die neue Vorlagepflicht bei
Wohnungsbesichtigungen. Besonders in angespannten Wohnungslagen hatte
eine Nachfrage nicht selten eine Absage für die besichtigte Wohnung zur
Folge. Dennoch wird durch die bisherige Rechtslage das Potential des
Instruments  Energieausweis  nicht ausgeschöpft.  Die Vorlagepflicht
verbessert zwar die Transparenz für die Mieter und Kaufinteressenten.
Mithilfe des Energieausweises können sie den energetischen Zustand der
besichtigten Wohnung besser einschätzen. Die Vorlage allein
gewährleistet aber noch keine Vergleichbarkeit. „Hier wurde ein guter
Vorstoß nicht konsequent zu Ende gedacht, denn vollumfängliche
Transparenz entsteht nur dort, wo Ergebnisse miteinander vergleichbar
sind“, sagte Dr. Michael Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der
Gebäudetechnik und Sprecher des Bündnisses Energieausweis, „deswegen
fordern wir einen Energieausweis, der vergleichbare Ergebnisse zur
energetischen Beschaffenheit des Gebäudes liefert und rechtlich
belastbar ist. Das bedeutet für uns die Abkehr vom Dualismus des
Verbrauchs- und Bedarfsausweises und ein einheitliches
Berechnungsverfahren für den Bedarfsausweis.“
„Richtig umgesetzt kann der Energieausweis zum echten
Nachfragekriterium – neben Preis und Lage – werden und einen wichtigen
Beitrag zu mehr Klima- und Verbraucherschutz leisten “, sagte
NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der Bedarfsausweis liefere schließlich
Empfehlungen für die kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz
und bietet damit sowohl dem Besitzer als auch dem Nutzer einer Immobilie
wichtige Anhaltspunkte zur Modernisierung. Deswegen ruft das Bündnis
Energieausweis die Bundesregierung zu einer ambitionierten Reform des
Energieausweises auf, an dessen Ende ein einfacher, transparenter und
verlässlicher Ausweis stehen sollte.   

Das Bündnis Energieausweis
Die Partᆳner des Bündᆳnisᆳses Enerᆳgieᆳausᆳweis aus Wirtschafts-,
Branchen-, Verbraucherschutz- und Umweltᆳverᆳbänᆳden  setᆳzen sich
gemeinᆳsam für eine grundᆳleᆳgende Überᆳarᆳbeiᆳtung des
Enerᆳgieᆳausᆳweiᆳses ein.  

Mehr Informationen unter vdzev.de 

Partner im Bündnis Energieausweis
ASUE Arbeitsᆳgeᆳmeinᆳschaft für sparᆳsaᆳmen und umweltᆳfreundᆳliᆳchen
Enerᆳgieᆳverᆳbrauch e.V.
BUND Bund für Umwelt und Naturᆳschutz e.V.
BVF Bunᆳdesᆳverᆳband Fläᆳchenᆳheiᆳzunᆳgen und Fläᆳchenᆳkühᆳlunᆳgen
e.V.
DENEFF Deutᆳsche Unterᆳnehᆳmensᆳinᆳitiaᆳtive Enerᆳgieᆳefᆳfiᆳziᆳenz
e.V.
DMB Deutᆳscher Mieᆳterᆳbund e.V.
DUH Deutᆳsche Umweltᆳhilfe e.V. 
eaD Bunᆳdesᆳverᆳband der Energie- und Kliᆳmaᆳschutzᆳagenᆳtuᆳren
Deutschᆳlands e.V.
Enerᆳgieᆳsparᆳnetzᆳwerk ESN GmbH
GIH Gebäuᆳdeᆳenᆳerᆳgieᆳbeᆳraᆳter Ingeᆳnieure Handᆳwerᆳker
Bunᆳdesᆳverᆳband e.V.
ITG Instiᆳtut für Techᆳniᆳsche Gebäuᆳdeᆳausᆳrüsᆳtung Dresᆳden GmbH
NABU Naturᆳschutzᆳbund Deutschᆳland e.V.
TÜV Techᆳniᆳsche Überᆳwaᆳchung Hesᆳsen GmbH
VdZ Forum für Enerᆳgieᆳefᆳfiᆳziᆳenz in der Gebäuᆳdeᆳtechᆳnik e.V.
 
 
Für Rückfragen:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. 030-284984-1521, mobil
0173-9001782
Im Internet zu finden unter
http://www.nabu.de/themen/energie/gebaeude/gesetze/17061.html 
 
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