NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 133/14 | 25. NOVEMBER 2014
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Umwelt/Vögel
NABU fordert strenge Auflagen für industrielle Geflügelmastanlagen
Übertragungswege der Vogelgrippe weiter unklar
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Berlin – Angesichts der aktuellen Diskussion um die Übertragungswege
der Geflügelpest spricht sich der NABU dafür aus, die genauen
Infektionswege der betroffenen Massentierhaltungen zu identifizieren.
Besondere Anstrengungen müssen unternommen werden, die Waren- und
Materialströme der betroffenen Betriebe (Küken, Bruteier, Futtermittel,
Abfallstoffe) zu untersuchen. Das sei erforderlich, um mögliche Quellen
für einen Eintrag der Viren in die Betriebe und vor allem auch für einen
Austrag in die Umgebung, z.B., die Boddengewässer bei Rügen und damit
für die  Ansteckung von Wildvögeln zu identifizieren, etwa durch
Futtermittelreste oder Abwässer aus den Massentierhaltungen. Dabei
sollten auch mögliche illegale Praktiken in Betracht gezogen werden. 
 
Am vergangenen Wochenende wurde das neue Vogelgrippe-Virus H5N8 in
einer gesund erscheinenden, geschossenen Krickente auf Rügen
nachgewiesen. Demnach sei nicht auszuschließen, dass H5N8 bei
Entenvögeln in Deutschland in –  allerdings offensichtlich nur
geringem Umfang – auftreten kann. Ein besonderes Sterben von Entenvögeln
– wie bei einer hohen Infektionsrate zu erwarten –  wurde nicht
beobachtet. Damit ist – entgegen der vorherigen Einschätzung des NABU –
ein aktiver Eintrag des Virus von Ostasien nach Westeuropa durch
infizierte, aber nicht erkrankte Wildvögel innerhalb einer
Vogelzugsaison zumindest theoretisch möglich. Einige Vogelarten mit
Brutgebieten in Ostsibirien überwintern sowohl in Korea als auch in
Westeuropa, darunter Zwergschwäne, Saatgänse und Krickenten. Jeweils
unterschiedlich ziehende Teil-Populationen treffen sich im Sommer in
überlappenden Brutgebieten. 
 
 „Keineswegs ist durch den Fund der infizierten Wildente bereits
ausreichend belegt, wie das Virus nach Europa und noch dazu in die
bisher betroffenen industriellen Mastanlagen hätte gelangen können“,
sagte NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann. Der NABU fordert daher,
Wildvögel wie Nutzgeflügel vor gegenseitigen Ansteckungen zu schützen.
Dazu seien strikte Sicherheitsmaßnahmen für alle industriellen
Nutzgeflügelbetriebe umzusetzen, wie geeignete Filter in
Abluftanlagen, geordnete Entsorgung von Abfallstoffen und Abwässern,
sowie der obligatorische Transport von Tieren in geschlossenen Lkw.
Entsprechende Betriebe dürften in Zukunft nicht mehr in
Konzentrationsgebieten von Wildvögeln genehmigt werden. 
 
Gleichzeitig erscheint es vor dem Hintergrund derzeitiger Erkenntnisse
nicht zielführend, entsprechende Maßnahmen von kleinen Freilandhaltungen
zu fordern, deren Tiere bisher nicht betroffen sind. „Statt den Kontakt
von Hühnern, Enten und Gänsen aus diesen Haltungen mit Wildvögeln zu
verhindern, sollte dafür gesorgt werden, dass sie keinen Kontakt mit
industriellen Mastanlagen haben“, so Lachmann. Das durch die
Massentierhaltung entstandene Problem der geringen Krankheitsresistenz
dürfe nicht zu Lasten der Betriebe gelöst werden, die Nutzgeflügel
unter artgerechteren Bedingungen halten. 
 
In Südkorea traten im vergangenen Winter größere von H5N8
hervorgerufene Massensterben von Wildvögeln jeweils erst dann auf,
nachdem in der Umgebung ein Nutzgeflügelbetrieb von H5N8 befallen war. 
Dort waren Wildvögel die Opfer der Vogelgrippe-Ausbrüche in
Nutzgeflügelbeständen, nicht die Täter, die das Virus übertragen
haben.
 
Ausführliche Infos:
http://www.nabu.de/tiereundpflanzen/voegel/vogelgrippe/
 
 
Für Rückfragen:
Lars Lachmann, NABU-Vogelschutzexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1620,  
Mobil +49 (0)172.9108275, E-Mail: [email protected]
 
 
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