15. Dezember 2014 Nr. 40/14
Ausschreibung
Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2015
Einsendeschluss: 3. März 2015
Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht auf dem 66. Deutschen
Anwaltstag, der diesmal vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg stattfindet, am
11. Juni 2015 seinen Pressepreis. Diesen gibt es in den Kategorien "Print",
"Hörfunk" und "Fernsehen". Auch jeweils die Onlinemedien dieser Kategorien
können ausgezeichnet werden.
Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des
Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermittelt haben, Vorschläge zur
Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die
Diskussion gestellt haben. Ferner solche, die Missstände in der Justiz
aufdeckten oder Anregungen und Denkanstöße vermitteln konnten. Der Pressepreis
des DAV wird alle zwei Jahre verliehen.
"Das Recht in seiner Komplexität bedarf der Vermittlung. Dies ist notwendig für
die Akzeptanz und die freiwillige Befolgung von Rechtsgrundsätzen, aber auch
für das Verständnis für Überlegungen in der Rechtspolitik. Hier zu helfen, ist
eine der Aufgaben des DAV. Hierbei bedarf es aber der Unterstützung durch die
Medien. Nicht nur im Bereich der Verbraucheraufklärung, sondern auch in der
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in der
Bundesrepublik Deutschland. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen
Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle", erläutert Rechtsanwalt Felix Busse,
Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses. Mit seinem Pressepreis wolle der
DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich diesen Aufgaben zu stellen
und Verleger, Programmdirektoren und Intendanten auf dieses wichtige
Wirkungsfeld hinweisen, das oft genug anderen, unterhaltsamen Themen weichen
müsse. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten
gehöre dazu.
Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den
Pressepreis des DAV 2015 ist der
3. März 2015.
Die eingesandten Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 5. März 2013 und dem
2. März 2015 erschienen oder ausgestrahlt worden sein.
Den Pressepreis des DAV gibt es seit 1983. Er wurde erstmals 1985 und wird
seither alle zwei Jahre, jeweils auf dem Deutschen Anwaltstag, verliehen. Den
Preisträgern wird neben einer Urkunde eine kleine Plastik des in Dortmund
lebenden Künstlers Prof. Dr. Horst Linn überreicht.
Anliegend finden Sie die Liste der bisherigen Preisträger und das Statut des
Pressepreises.
Den Bewerbungsunterlagen der elektronischen Beiträge sind diese als DVD und
Manuskript beizufügen. Pro Autor ist Anzahl auf maximal fünf einzureichende
Beiträge begrenzt.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,
Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139,
Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193
Pressemitteilungen auch im Internet:
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>
Mit freundlichen Grüßen
RA Swen Walentowski, Pressesprecher
stellv. Hauptgeschäftsführer
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