15. Dezember 2014
Nr. 40/14

Ausschreibung

Pressepreis des Deutschen Anwaltvereins 2015



Einsendeschluss: 3. März 2015


Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) verleiht auf dem 66. Deutschen 
Anwaltstag, der diesmal vom 11. bis 13. Juni 2015 in Hamburg stattfindet, am 
11. Juni 2015 seinen Pressepreis. Diesen gibt es in den Kategorien "Print", 
"Hörfunk" und "Fernsehen". Auch jeweils die Onlinemedien dieser Kategorien 
können ausgezeichnet werden.

Prämiert werden Journalistinnen und Journalisten, die das Verständnis des 
Rechtssystems weiten Kreisen der Bevölkerung vermittelt haben, Vorschläge zur 
Verbesserung der Rechtsgewährung und zur Durchsetzung des Rechts in die 
Diskussion gestellt haben. Ferner solche, die Missstände in der Justiz 
aufdeckten oder Anregungen und Denkanstöße vermitteln konnten. Der Pressepreis 
des DAV wird alle zwei Jahre verliehen.

"Das Recht in seiner Komplexität bedarf der Vermittlung. Dies ist notwendig für 
die Akzeptanz und die freiwillige Befolgung von Rechtsgrundsätzen, aber auch 
für das Verständnis für Überlegungen in der Rechtspolitik. Hier zu helfen, ist 
eine der Aufgaben des DAV. Hierbei bedarf es aber der Unterstützung durch die 
Medien. Nicht nur im Bereich der Verbraucheraufklärung, sondern auch in der 
Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über die Rechts- und Innenpolitik in der 
Bundesrepublik Deutschland. Gerade die Einhaltung der rechtsstaatlichen 
Grundsätze bedarf der medialen Kontrolle", erläutert  Rechtsanwalt Felix Busse, 
Vorsitzender des DAV-Pressepreisausschusses. Mit seinem Pressepreis wolle der 
DAV Journalistinnen und Journalisten ermutigen, sich diesen Aufgaben zu stellen 
und Verleger, Programmdirektoren und Intendanten auf dieses wichtige 
Wirkungsfeld hinweisen, das oft genug anderen, unterhaltsamen Themen weichen 
müsse. Auch die Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger über Rechte und Pflichten 
gehöre dazu.

Der Stichtag für die Einsendung von Vorschlägen und Bewerbungen für den 
Pressepreis des DAV 2015 ist der

                                                           3. März 2015.


Die eingesandten Beiträge müssen in der Zeit zwischen dem 5. März 2013 und dem 
2. März 2015 erschienen oder ausgestrahlt worden sein.

Den Pressepreis des DAV gibt es seit 1983. Er wurde erstmals 1985 und wird 
seither alle zwei Jahre, jeweils auf dem Deutschen Anwaltstag, verliehen. Den 
Preisträgern wird neben einer Urkunde eine kleine Plastik des in Dortmund 
lebenden Künstlers Prof. Dr. Horst Linn überreicht.

Anliegend finden Sie die Liste der bisherigen Preisträger und das Statut des 
Pressepreises.

Den Bewerbungsunterlagen der elektronischen Beiträge sind diese als DVD und 
Manuskript beizufügen. Pro Autor ist Anzahl auf maximal fünf einzureichende 
Beiträge begrenzt.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139,

Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de<http://www.anwaltverein.de/>

Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
stellv. Hauptgeschäftsführer
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Deutscher Anwaltverein
Littenstraße 11, 10179 Berlin
Tel. +49 30 72 61 52 - 129
Fax +49 30 72 61 52 - 193
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