NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 39/15 | 13. APRIL 2015
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Umwelt/Vögel/Jagd
Malta-Referendum: NABU setzt zum Schutz von Zugvögeln nun auf EU-Recht
Miller: Umweltkommissar Vella muss Maltas Ausnahmegenehmigung
kassieren
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Berlin – Der NABU wertet das Ergebnis der Volksabstimmung zur
Frühjahrsjagd auf Zugvögel in Malta als Zeichen, dass die Jagdlobby
in dem Mittelmeerstaat an Boden verliert. Danach hat sich eine
hauchdünne Mehrheit von 50,4 Prozent aller Wahlberechtigten für die
Beibehaltung der Frühjahrsjagd auf Zugvögel ausgesprochen. Bei hoher
Wahlbeteiligung hatten nur 2200 Stimmen gefehlt, um der Initiative einer
Koalition aus Nichtregierungsorganisationen zum Erfolg zu verhelfen, die
ein Ende der nationalen Ausnahmeregelung forderte, die maltesischen
Jäger den Abschuss von Turteltauben und Wachteln während des
Frühjahrzuges nach Europa erlaubt.
 
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: „Fast die Hälfte der
maltesischen Bevölkerung hat für ein Ende der Frühjahrsjagd gestimmt.
Dies zeigt, dass es in Malta bei weitem keinen Konsens für die Vogeljagd
mehr gibt. Unser Partnerverband BirdLife Malta hat mit einer großartigen
Kampagne für den Stopp der Frühjahrsjagd geworben. Den Ausschlag hat
letztendlich wohl die Unterstützung der Regierungspartei für die
Fortführung der Jagd gegeben, die gleichzeitig versprach, in Zukunft
härter gegen den weit verbreiteten illegalen Abschuss geschützter Arten
vorzugehen.“
 
Der NABU lehnt die Jagd auf Vögel im Frühjahr strikt ab, da dabei die
Elternvögel geschossen werden, die den Winter  überlebt haben und in
wenigen Wochen zur Brut schreiten würden. Dazu haben sich die
Mitgliedstaaten der EU mit der  Vogelschutzrichtlinie verpflichtet. Nur
im Ausnahmefall kann ein Mitgliedstaat wie Malta die Jagd auf Zugvögel
auf dem Frühjahrszug erlauben. Dazu muss sichergestellt sein, dass nur
geringe Mengen bestimmter Arten unter streng kontrollierten Bedingungen
geschossen werden. Ein jährlicher Bericht über die Einhaltung dieser
Bedingungen muss der EU-Kommission vorgelegt werden. 
 
NABU-Vogelschutzexperte Lars Lachmann: „Bei 11.000 offiziell im
Frühjahr zu schießenden Turteltauben kann jedoch von ‚geringen Mengen‘
keineswegs die Rede sein. In Deutschland brüten nur noch etwa 30.000
Paare der Turteltaube, ihre Bestände sind in den vergangenen zwölf
Jahren um über die Hälfte zurückgegangen. Bereits die offizielle Zahl
der jedes Frühjahr in Malta geschossenen Turteltauben ist eine schwere
Belastung für diese bei uns hochbedrohte Vogelart. Da zudem die
Kontrolle der Abschusszahlen nicht funktioniert, müssen wir damit
rechnen, dass in Wirklichkeit wesentlich mehr Turteltauben geschossen
werden.“ 
Der NABU sieht daher die strengen Ausnahmebedingungen der
Vogelschutzrichtlinie in diesem Fall nicht erfüllt. Die von den Jägern
knapp gewonnene nationale Abstimmung dürfte daher trotzdem die
Fortführung der Frühjahrsjagd nicht dauerhaft festschreiben.
 
„Die Entscheidung über die Jagd auf Zugvögel kann nicht von einem
EU-Staat alleine getroffen werden, denn es geht um ein gemeinsames
europäisches Naturerbe –  gerade deshalb gibt es die
EU-Vogelschutzrichtlinie“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller. „Der
NABU fordert deshalb EU-Umweltkommissar Karmenu Vella auf, die von Malta
beanspruchte Ausnahmeregelung zu kassieren, da sie EU-Recht
widerspricht. Fast die Hälfte der Malteser würden dies unterstützen, die
Europäer in den Brutgebieten der betroffenen Vogelarten sowieso.“ 
 
„Nur ein Ende der Ausnahmeregelung für Turteltaube und Wachtel würde es
ermöglichen, in der Praxis erfolgreich gegen den Abschuss geschützter
Arten wie Adler und Störche vorzugehen – angeblich ein erklärtes Ziel
der maltesischen Regierung. Anderenfalls dient die Ausnahmeregelung als
willkommener Deckmantel für illegale Abschüsse“, so NABU-Vogelexperte
Lachmann.
 
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