Gemeinsame Presseerklärung
Bundesrechtsanwaltskammer und Deutscher Anwaltverein

29. April 2015
Nr. 13/15

Keine Europäische Staatsanwaltschaft ohne europäisches Verfahrensrecht
DAV und BRAK fordern europaweit einheitliche Regelungen für geplante 
Strafverfolgungsbehörde


Berlin (DAV/BRAK). Die Pläne für die Einrichtung einer Europäischen 
Staatsanwaltschaft, zu der das Plenum des Europäischen Parlaments heute seinen 
zweiten Zwischenbericht annimmt, stoßen weiterhin auf Kritik der beiden größten 
deutschen Anwaltsorganisationen. BRAK und DAV lehnen daher die Errichtung der 
Europäischen Staatsanwaltschaft nach den derzeitigen Plänen ab. Mit dem 
vorgesehenen Modell wird strukturell ein bürokratisches Ungetüm geschaffen, das 
erhebliche rechtsstaatliche Defizite aufweist, bei dem aber zweifelhaft ist, ob 
es einen Mehrwert für die Aufklärung von Straftaten bietet.



Insbesondere wenden sich BRAK und DAV dagegen, dass für die 
Ermittlungsmaßnahmen des Europäischen Staatsanwalts jeweils nationales Recht 
gelten soll. Die formellen Voraussetzungen für jede Einzelmaßnahme - 
beispielsweise, ob für ihre Anordnung ein Richtervorbehalt gilt - wären in 
jedem Mitgliedstaat unterschiedlich. Da außerdem nicht geregelt wird, wie bei 
grenzüberschreitenden Sachverhalten die lokale Zuständigkeit zu bestimmen ist, 
könnte im Ergebnis die Behörde des Europäischen Staatsanwalts allein 
entscheiden, nach welchem nationalen Recht vorgegangen werden soll. Dem 
sogenannten Forum-Shopping wäre - zu Lasten der Beschuldigten - Tür und Tor 
geöffnet.



"Die Mitgliedstaaten der EU sind offensichtlich nicht bereit, auch nur 
ansatzweise einheitliches europäisches Verfahrensrecht im Sinne der 
Ermächtigungsgrundlage in den europäischen Verträgen zu schaffen", kritisiert 
der Präsident des DAV Prof. Dr. Wolfgang Ewer. "Wichtig sind europaweit 
einheitliche Voraussetzungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit des Handelns 
des Europäischen Staatsanwaltes."



"Ein unverzichtbarerer Schritt ist darüber hinaus die Einführung einheitlicher 
Standards zum Schutz des Beschuldigten sowie die Festlegung eines einheitlichen 
Prozesskosten- und Pflichtverteidigersystems", ergänzt der Präsident der BRAK 
Axel C. Filges. "Es ist mehr als erschreckend, dass es keine ausreichenden 
Regelungen darüber gibt, wie bedürftige Beschuldigte ihre Verteidigung 
finanzieren sollen."


DAV und BRAK fordern europaweit einheitliche Regelungen für die geplante 
Strafverfolgungsbehörde.
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