NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 63/15 | 1.JUNI 2016
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Umwelt/Natur/EU
Naturschatz #6: Schreiadler 
Bedeutender Naturschatz in Europa - „Fitness-Check“ darf nicht zum
Naturschutz-Abbau führen
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Berlin/Schwerin – Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll auf den
Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in den
Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer
möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den
Natur- und Artenschutz zu äußern: der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und
der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt
der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art
oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne
diesen verloren gehen könnten. 
 
In Mecklenburg-Vorpommern brüten etwa 80 Schreiadlerpaare – und damit
der größte Teil des gesamten Schreiadlerbestands in Deutschland. Die
anderen rund 20 Paare leben im Nordosten Brandenburgs. Intensive Land-
und Forstwirtschaft sowie die Entwässerung von Feuchtgebieten entziehen
den seltenen Greifvögeln hierzulande zunehmend die Lebensgrundlagen.
 
Als sogenannter Langstreckenzieher überwintert der Schreiadler im
südlichen Afrika. Doch nicht nur auf dem Zug ist er großen Gefahren
ausgesetzt (vor allem durch Wilderei im Nahen Osten). Zwar spielt die
direkte Verfolgung in Mitteleuropa bis auf Ausnahmen keine Rolle mehr.
Dennoch ist der Schreiadler im Brutrevier sehr empfindlich gegenüber
Störungen. Bei Beunruhigung verlässt er schnell auch angestammte
Reviere. Schreiadler stellen hohe Ansprüche an ihre Brut- und
Nahrungsgebiete. Zum Brüten benötigen sie ungestörte Laub- und
Mischwälder. Diese müssen von feuchten Lebensräumen wie Erlenbrüchen
oder feuchten Wiesen durchzogen oder umgeben sein, wo die Vögel jagen
können. Zudem siedeln die letzten Schreiadler in weitgehend
unzerschnittenen Lebensräumen. Doch solche Flächen sind heute in
Mecklenburg-Vorpommern fast nur noch in den großen Schutzgebieten zu
finden. 
 
„Hierzu zählen die Natura 2000-Gebiete. Außerhalb der Grenzen dieser
FFH- und Vogelschutzgebiete werden wertvolle Schreiadlerlebensräume
weiter zerstört. Entwässerung und Nutzungsintensivierung vernichten die
Lebensräume ebenso wie schlecht geplante Windparks“, sagte der
Landesvorsitzende des NABU-Mecklenburg Vorpommern, Stefan Schwill. Der
NABU richtet sich daher mit einer Klage gegen die nicht
artenschutzkonforme Praxis mecklenburgischer Behörden bei der
Windkraftplanung (https://www.nabu.de/news/2015/03/18621.html), die das
Überleben der Schreiadler gefährdet. Im betreffenden Fall im
Landkreis Rostock sind mindestens vier Schreiadlerpaare direkt von einem
Windparkprojekt betroffen. Es ist unstrittig, dass Schreiadler durch
Vogelschlag an Windkraftanlagen besonders gefährdet sind. 
 
„Der Schreiadler wird im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie gelistet.
Das bedeutet, dass besondere Schutzgebiete für ihn ausgewiesen wurden.
Ein Wegfall oder eine Aufweichung der Vogelschutzrichtlinie hätte
dramatische Folgen für den seltenen Greifvogel. Ein baldiges Aussterben
des deutschen Brutvorkommens kann nur verhindert werden, wenn die für
diese Art ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete konsequent geschützt und
verbessert werden und gleichzeitig der spezielle Schutz, den die
EU-Vogelschutzrichtlinie der Art gewährt voll umgesetzt wird“, so
Schwill weiter. 
 
Mit Blick auf die EU-Bürgerbefragung zum „Fitness-Check“ möchte der
NABU zahlreiche Menschen dazu bewegen, sich unter
www.NABU.de/naturschaetze für starke Naturschutzgesetze in der
Europäischen Union auszusprechen. Einige Regierungen und
Wirtschaftslobbyisten verlangen bereits die Abschwächung der
Fauna-Flora-Habitat- (FFH)- und Vogelschutzrichtlinie. Der Schutz von
allein in Deutschland über 5.000 Natura-2000-Gebieten könnte damit
geschwächt werden. Die Jagd auf Zugvögel und Wölfe, der Schutz von
Fledermäusen, Bibern und Buchenwäldern stünde wieder zur Debatte. 



Mehr zum Schreiadler:
www.nabu.de/tiere-und-pflanzen/aktionen-und-projekte/schreiadler/
 
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www.nabu.de/presse/pressebilder/index.html#adler
 
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Für Rückfragen:
 
Ulf Bähker, NABU Mecklenburg-Vorpommern,Tel.: +49 (0)385.59 38 98-0,
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Lars Lachmann, NABU-Experte für Vogelschutz, Tel. +49 (0)30.284
984-1620, E-Mail: [email protected]
 
 
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