NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 70/15 | 8. JUNI 2015
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Umwelt/Energie
NABU: Gefeilsche ums Fracking beenden
Tschimpke: Grundwasserschutz ist nicht verhandelbar -
Fracking-Gesetzesentwurf nachbessern
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Berlin – Mit Blick auf die heutige Expertenanhörung im Umweltausschuss
des Bundestags zum Fracking-Gesetzesentwurf warnt der NABU erneut vor
den Folgen der Risikotechnologie. „Der Schutz unseres Grundwassers ist
nicht verhandelbar“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Die
Bundesregierung habe es bisher versäumt klarzustellen, dass der
Grundwasserschutz uneingeschränkt in Deutschland gilt. Nach dem
aktuellen Stand sei zu befürchten, dass in der Praxis für Fracking nur
ein geringeres Schutzniveau für das Grundwasser gelte. Die Bundesländer
hätten sich daher zu Recht Anfang Mai für eine Nachbesserung des
Fracking-Gesetzes ausgesprochen.
 
„Das Parlament muss dem Votum des Bundesrats folgen und alles dafür
tun, dass Schäden an Mensch und Natur verhindert werden“, so Tschimpke.
Mit der vom NABU geforderten Klarstellung zum Grundwasserschutz würde
sichergestellt, dass von vornherein Schutzvorkehrungen für jedes
Einleiten und Einbringen sowie die Lagerung und Ablagerung von Stoffen
einschließlich der Ablagerung von Lagerstättenwasser in das Grundwasser
getroffen würden – und nicht erst, wenn tatsächlich mit Schäden zu
rechnen sei.  
 
Der NABU lehnt zudem die auf Betreiben der Unionsparteien
vorgeschlagene Expertenkommission ab. „Statt die Entscheidung, ob es
Fracking gibt oder nicht, einer Expertenkommission zu überlassen, muss
der Bundestag seiner Verantwortung gerecht werden und selbst regeln, ob
und unter welchen Voraussetzungen Fracking hingenommen wird“, so
Tschimpke. Es dürften weder Erprobungsvorhaben noch kommerzielle
Vorhaben zugelassen werden, solange nicht demokratisch legitimierte
Organe unter Anhörung der beteiligten Kreise und der Öffentlichkeit die
Risiken des Frackings beurteilt und die zu beachtenden Anforderungen
festgelegt hätten. 
 
Aus NABU-Sicht muss zudem nach Inkrafttreten des Gesetzes mit
bundesweit neuen Aufsuchungsanträgen zum „Fracken“ gerechnet werden.
Grund sei die Zulässigkeit von Erprobungsvorhaben. „Erprobungsvorhaben
sind das Einfallstor für Frackingvorhaben im großen Stil. Erklärt die
Expertenkommission das Fracking für eine geologische Formation für
unbedenklich, wird der Anwendung der Hochrisikotechnologie Tür und Tor
geöffnet“, warnte NABU-Energieexperte Ulf Sieberg. Da die
Voraussetzungen für Fracking-Erprobungsvorhaben im Kabinettsbeschluss
nicht definiert würden, könne jede gewöhnliche Aufsuchung zu einer
Erprobung  durch die Unternehmen deklariert werden. Der NABU fordert die
Mitglieder des Umweltausschusses auf, dem Beschluss des Bundesrats zu
folgen, um Erprobungsvorhaben rechtssicher zu verbieten. Mindestens
müssten aber die Bundesländer die Möglichkeit erhalten,
Erprobungsvorhaben zu untersagen.
 
„Wenn die schwarz-rote Bundesregierung ihre eigene Energiewende
untergräbt und Fracking aus klima- und energiepolitischen Gründen
nicht ablehnen will, sollte sie es wenigstens zum Schutz des
Grundwassers und von Mensch und Natur tun“, so Sieberg.
 
Mehr zum Thema:
www.NABU.de/umwelt-und-ressourcen/energie/fossile-energien/erdgas

NABU-Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung vom 8. Juni im Deutschen
Bundestag: 
www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/energie/20156008_anhoerung_nabu-stn_bundestag_endg.pdf
 
Bundesweite NABU-Protest-Aktion von Bürgern gegen Fracking unter
www.NABU.de/frackingfrei
 
Für Rückfragen:
Ulf Sieberg, NABU-Energieexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1521,  
Mobil +49 (0)173.9001782, E-Mail: [email protected]
 
 
 
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