11. Juni 2015
DAT 4/15

66. Deutscher Anwaltstag in Hamburg (11. bis 13. Juni 2015)

Höchste Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft an Rechtsanwalt Dr. Michael 
Kleine-Cosack verliehen

Hamburg/Berlin (DAV). Auf dem 66. Deutschen Anwaltstag in Hamburg wurde Herrn 
Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack aus Freiburg im Breisgau die 
Hans-Dahs-Plakette verliehen. Sie stellt die höchste Auszeichnung der 
Anwaltschaft dar und wird an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte verliehen, die 
sich gleichermaßen um die Anwaltschaft und um ihre Verbindung zur Wissenschaft 
verdient gemacht haben.

Benannt ist die Hans-Dahs-Plakette nach dem gleichnamigen Anwalt. Seine 
Überzeugungskraft war ungewöhnlich. Er hat sich über seine Berufstätigkeit 
hinaus in vielfältiger Weise, seine Erfahrung und sein Wissen zum Nutzen der 
Allgemeinheit, eingesetzt. Er hat die Stellung des Bürgers gegenüber dem Staat 
und vor dem Gericht gestärkt. Das Zusammenwirken von Richtern und 
Staatsanwälten, Verwaltung und Wissenschaft mit der Anwaltschaft über alle 
gegebenen Unterschiede ihrer Aufgaben hinaus war sein besonderes Ziel. 
Anwaltliche Arbeit und wissenschaftliches Werk standen bei ihm in diesem 
Zusammenhang; sie waren deshalb für ihn eine untrennbare Einheit.

"Mit Michael Kleine-Cosack zeichnen wir einen unbequemen, kämpferischen und 
höchst engagierten Anwalt aus. Seine Überzeugungskraft - besonders vor den 
Schranken des Bundesverfassungsgerichtes - war und ist ungewöhnlich" begründet 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident, die Ehrung bei seiner 
Laudatio in Hamburg. Er habe über Jahre und Jahrzehnte das anwaltliche 
Berufsrecht in den Fokus seines umfassenden wissenschaftlichen und forensischen 
Wirkens als Rechtsanwalt gestellt. Dies sei mit viel Erfolg vor den Gerichten, 
mit großer Sichtbarkeit in der Fachliteratur und sehr selbstbewusst und mutig 
und auch ohne Scheu vor Konflikten innerhalb der Anwaltschaft geschehen. In 
seiner Laudatio hebt der DAV-Präsident insbesondere die Verfahren, die im Jahre 
1987 zu zwei für die Anwaltschaft außergewöhnlich bedeutsamen Entscheidungen 
des Bundesverfassungsgerichts geführt haben, hervor. Verfahren, die aufgrund 
der Verkündung am 14. Juli 1987 als so genannte "Bastille-Verfahren" in die 
Rechtsgeschichte des Anwaltsrechts eingegangen sind. Diese Entscheidungen 
wirkten erdbebenartig auf die bestehende Architektur des damaligen 
"Standesrechts". Dieses musste danach komplett neu aufgebaut werden. Ein 
zentraler Aspekt des erst 1994 geschaffenen neuen Anwaltsrechts ist dabei die 
Satzungsversammlung.

Dr. Kleine-Cosack war von 1997 bis 2009 Vorstandsmitglied des DAV, dazu 
Mitglied im DAV-Berufsrechtsausschuss und auch Mitherausgeber des 
Anwaltsblattes. Seine Veröffentlichungen während dieses Zeitraums mit nicht 
selten kammer-, aber auch selbst-, das heißt: DAV-kritischen Unter- und 
Obertönen sind im allgemeinen Gedächtnis. "Es steht einer Organisation wie dem 
DAV gut zu Gesicht, auch solch kritische Köpfe in ihren Reihen zu wissen", hebt 
Ewer hervor. Hinzu kommt ein sehr umfangreiches rechtswissenschaftliches Werk 
zum anwaltlichen Berufsrecht. Insbesondere in dem Kommentar zur 
Bundesrechtsanwaltsordnung. Kleine-Cosack ist weiterhin Autor zahlreicher 
Kommentare und überaus zahlreicher Aufsätze.

Rechtanwalt Dr. Kleine-Cosack ist am 6. Mai 1942 in Arnsberg im Sauerland 
geboren. Er studierte Jura in Berlin und Freiburg/Breisgau von 1964 bis 1967 
und absolvierte 1972 das 2. Staatsexamen in Stuttgart. Er war dann als 
Repetitor in Staats- und Verwaltungsrecht tätig und promovierte zwischen 1972 
und 1983.
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Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
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