NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 78/15 | 22. JUNI 2015
________________________________________________________________
Umwelt/Natur/EU
NABU: Kiebitz ist auf Schutz durch EU-Richtlinien angewiesen
„Fitness-Check“ darf nicht zum Naturschutz-Abbau führen
________________________________________________________________

Berlin/Bergenhusen/Hannover – Die Naturschutzgesetzgebung der EU soll
auf den Prüfstand: Bis zum 24. Juli haben alle Bürgerinnen und Bürger in
den Mitgliedstaaten die Gelegenheit, sich zur Bedeutung und zu einer
möglichen „Modernisierung" der zwei wichtigsten EU-Gesetze für den
Natur- und Artenschutz zu äußern:  der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-) -und
der Vogelschutzrichtlinie. Mit der Aktion „Naturschätze retten“ stellt
der NABU jede Woche unter www.NABU.de/naturschaetze ein Gebiet, eine Art
oder einen Lebensraum vor, die vom Schutz der EU profitieren oder ohne
diesen verloren gehen könnten. 

Der Kiebitz zählt in Deutschland zu den stark gefährdeten Vogelarten.
In der Folge sind für den bedrohten Zugvogel besondere Schutzgebiete
nach der EU-Vogelschutzrichtlinie ausgewiesen worden. Von diesen
EU-Vogelschutzgebieten hat der Kiebitz profitiert. Auch die Jagd auf
Kiebitze wurde mit der EU-Vogelschutzrichtlinie eingeschränkt.
Allerdings ist sie in einigen Mitgliedsstaaten, zum Beispiel in
Frankreich, immer noch zulässig.

Trotz des Schutzes durch die EU-Richtlinien hat sich der Brutbestand
des Kiebitzes in Deutschland in den vergangenen zwanzig Jahren halbiert.
„Ohne die EU-Vogelschutzrichtlinie würde es um den Kiebitz in
Deutschland noch schlechter stehen“, sagte Hermann Hötker, Leiter des
Michael-Otto-Instituts im NABU. Ein Grund für die starke Abnahme liege 
im unzureichenden Management vieler EU-Vogelschutzgebiete durch die
Landesregierungen.

Beispiele für ein gelungenes Management von Kiebitz-Brutgebieten finden
sich in Schleswig-Holstein. Im EU-Vogelschutzgebiet
„Eider-Treene-Sorge-Niederung“ konnte der Kiebitzbestand durch
gezielte Schutzmaßnahmen in Kooperation mit Landwirten stabilisiert
werden. Im Naturschutzgebiet Beltringharder Koog an der Nordseeküste,
das ebenfalls Teil des europaweiten Netzwerks  von Vogelschutzgebieten
ist, hat sich der Kiebitzbestand sogar auf zeitweise mehr als 800 Paare
erhöht. 

Ein weiteres positives Beispiel sei in diesem Zusammenhang das
EU-Vogelschutzgebiet „Dümmer“ in Niedersachsen, so
NABU-Landesvorsitzender Niedersachsen Holger Buschmann. In diesem
Schutzgebiet seien bisher mehr als 40 Millionen Euro aus Mitteln des
EU-Life-Programms für die Wiederherstellung von Feuchtwiesen und andere
Schutzmaßnahmen eingesetzt worden, von denen bedrohte Wiesenvögel wie
der Kiebitz stark profitiert hätten. Der Kiebitzbestand hat sich in der
Folge von nur noch 20 Paaren im Jahr 1998 inzwischen wieder in etwa
verzehnfacht. Insgesamt leben 41 Prozent des nationalen Kiebitzbestandes
in Niedersachsen. 

„Auf diesen Erfolgen darf man sich nicht ausruhen. Denn trotz dieser
positiven Nachricht besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf“, so
Buschmann weiter. Durch Grünlandumbruch, intensive Landwirtschaft sowie
Entwässerung von Feuchtwiesen werden den Kiebitzen mögliche Lebensräume
unwiederbringlich entzogen. Eine Abschwächung der Naturschutzrichtlinien
könnte den Komplettverlust der Art in unserer Kulturlandschaft bedeuten.
Einer der am meisten gefährdeten Lebensräume für den Kiebitz stellt die
10.500 Hektar große Leda-Jümme-Niederung im Landkreis Leer dar. Zwischen
den Jahren 2004 bis 2011 hat sich der Bestand von 330 auf 271 Brutpaare
um 18 Prozent reduziert. „Dies sind alarmierende Zahlen. Trotzdem fallen
weiterhin wertvolle Habitate dem Maisanbau zum Opfer“, so Buschmann.
Eine Ausweisung als Vogelschutzgebiet, wie sie vom Land Niedersachsen
nun angedacht wird, könne dazu beitragen, die Landnutzung in der
Niederung naturverträglicher zu gestalten.

Der Kiebitz zählte noch vor wenigen Jahren zu den weit verbreiteten
Vogelarten auf Wiesen und Feldern in ganz Deutschland. Hauptgrund für
den Rückgang des Kiebitzes innerhalb und außerhalb von Schutzgebieten
ist die Intensivierung der Landwirtschaft. Über Jahrzehnte wurden
Bruthabitate im Grünland durch Trockenlegung zerstört oder in Äcker
umgewandelt. Durch die zeitliche Überschneidung von Brutzeit und
Grünland-Bewirtschaftung gingen immer wieder Gelege und Küken
verloren. Auch Äcker sind oft keine Alternative. Sie bieten Küken oft
nicht genug Nahrung. Auf Maisäckern, die inzwischen häufig von Kiebitzen
als Brutplatz genutzt werden, sind die Gelege zudem häufig Opfer der
Bewirtschaftung. 

Der NABU hat deshalb bundesweit mit Partnern ein Förderprojekt im
Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt gestartet:  Auf
„Kiebitzinseln“, kleinflächigen Brachen auf Äckern und im
Intensivgrünland, sollen die Vögel etwa in Ruhe brüten können. Im
Projekt werden auch andere Maßnahmen für den Gelege- und Kükenschutz
erprobt, so etwa im Landkreis Osnabrück und im Raum Braunschweig. Das
Projekt wird gefördert durch das Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln
des Bundesumweltministeriums, des schleswig-holsteinischen
Umweltministeriums und der Hanns R. Neumann Stiftung.

Mehr zum Kiebitzprojekt des NABU: www.Kiebitzschutz.de   

Kostenfreie Pressefotos zum Kiebitz:
https://www.nabu.de/presse/pressebilder/index.html#voegel 

Weitere Informationen zum Fitness-Check und zur EU-Online-Konsultation:
www.NABU.de/naturschaetze 

Geben Sie Ihre Stimme für  unsere Naturschätze:
www.NABU.de/naturschaetze 

Für Rückfragen:
Dominic Cimiotti, Michael-Otto-Institut im NABU, Tel. 0162-1303041

Ulrich Thüre, NABU Niedersachsen, Tel. 0511-9110527

Dr. Hermann Hötker, Leiter Michael-Otto-Institut im NABU, Tel.
0162-9098074


-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
NABU-Pressestelle
Kathrin Klinkusch | Iris Barthel | Britta Hennigs | Nicole Flöper 
Tel. +49 (0)30.28 49 84-1510 | -1952 | -1722 | -1958 
Fax: +49 (0)30.28 49 84-2000 | E-Mail: [email protected]
_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an