21. September 2015
Nr. 38/15


DAV: Grundrecht auf Asyl nicht disponibel



Berlin (DAV). Mit äußerstem Befremden hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die 
in einem Interview geäußerten Vorstellungen des Bundesinnenministers zur 
Kenntnis genommen, politisch Verfolgten nur in einem begrenzten Umfang in 
Deutschland Asyl zu gewähren und sie ggf. sogar in ihre Heimatregion 
zurückzuschicken. Das Grundrecht auf Asyl genießt Verfassungsrang. Es kann 
nicht relativiert werden.



"Eine schleichende Grundgesetzänderung durch europäische Regelungen lehnen wir 
entschieden ab", so Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des DAV. 
Nachvollziehbar wäre eine europäische Regelung über die Verteilung der Lasten 
in der aktuellen Flüchtlingssituation. Dies dürfe aber nicht dazu führen, das 
verfassungsrechtlich gewährte Asylrecht aufzuweichen. "Wir erwarten von einem 
Verfassungsminister, das Grundgesetz zu verteidigen, so Schellenberg weiter.



Würde man diese Überlegungen auf andere Bereiche übertragen, könnte man daran 
denken, den Zugang zu Gerichten zu kontingentieren. Die ersten 1.000 Klagen 
würden zugelassen, der Rest müsste sein Problem privat lösen. Einen solchen 
Vorschlag würde in Deutschland selbstverständlich niemand unterbreiten, so der 
DAV.





Am Mittwoch, dem 23. September 2015 findet ein DAV-Expertenworkshop statt, bei 
dem Vertreter der Anwaltschaft, der Ministerien und anderer Organisationen 
Lösungen erarbeiten, um rechtliche Hindernisse bei der Versorgung und 
Unterbringung Geflüchteter zu beseitigen. Die Präsentation der Ergebnisse 
findet am 23. September 2015 von 14.30 Uhr bis 15.30 Uhr im DAV-Haus statt. 
Weitere Infos finden Sie 
hier<http://anwaltverein.de/de/mitgliedschaft/dav-expertenworkshop-zur-fluechtlingssituation>.
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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

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Mit freundlichen Grüßen

gez. RA Swen Walentowski
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