15. Oktober 2015
Nr. 42/15

Deutscher Anwaltverein: Mehr Vertrauen in den Staat? Bessere Kontrolle der 
Nachrichtendienste!

Berlin (DAV). Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert eine Reihe von Maßnahmen 
des Gesetzgebers und der Exekutive, um die deutschen Nachrichtendienste zu 
reformieren. Auch müssen die Rechte der Betroffenen besser geschützt werden.

"Berichte über mögliches Fehlverhalten der deutschen Nachrichtendienste 
beschädigen das Vertrauen. Deshalb ist es geboten, dass die Tätigkeit der 
Geheimdienste einer besseren parlamentarischen Kontrolle zu unterziehen", so 
Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV). 
Deshalb lege der DAV jetzt konkrete Vorschläge vor. "Zum einen brauchen wir 
einen "Anwalt der Betroffenen", der zu jedem Genehmigungsverfahren gemäß dem 
Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 
10-Genehmigungsverfahren) hinzugezogen wird. Zum anderen muss die Kommunikation 
mit Mandanten besser vor dem heimlichen Zugriff der Nachrichtendienste 
geschützt werden", erläutert der DAV-Präsident die wichtigsten Forderungen des 
Verbandes.

Das "G 10" regelt das Verfahren, nach dem Nachrichtendienste sich 
Überwachungsmaßnahmen genehmigen lassen müssen. Die Prüfung erfolgt über die 
sogenannten "G 10-Kommissionen", die durch das jeweilige Parlament eingesetzt 
werden. Die Betroffenen  werden weder über die Maßnahmen informiert, noch in 
das Verfahren der "G-10-Kommission" eingebunden. Der "Anwalt der Betroffenen" 
soll diese rechtsstaatliche Lücke ausfüllen. Als unabhängige Behörde, die 
angemessen mit Personal und Sachmittel ausgestattet ist, soll er die Interessen 
der Überwachungsadressaten wahrnehmen.

Das "G 10" schützt zurzeit die Kommunikation zwischen dem Mandanten und seinem 
Rechtsanwalt nicht ausreichend. Daher fordert der Deutsche Anwaltverein einen 
umfassenden Schutz aller Rechtsanwälte vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen. Das 
ist verfassungsrechtlich geboten. Auch bei der strategischen Überwachung ist 
das Anwaltsgeheimnis zu schützen. Die bereits bestehenden 
Überwachungsbeschränkungen im "G 10" müssen auf die Kommunikation erweitert 
werden. Der Bundesnachrichtendienst soll dazu verpflichtet werden, durch 
negative Suchbegriffe (z.B. "Rechtsanwalt") die Einsicht in 
Anwaltskorrespondenz nach Möglichkeit zu vermeiden. Befindet sich unter den 
Treffern dennoch geschützte Korrespondenz, so muss der BND unverzüglich 
löschen. "Ein funktionierender  Staat muss in der Lage, berechtigte 
Sicherheitsansprüche seiner Bürger zu erfüllen. Gleichzeitig liegt es im 
Gemeinwohlinteresse, dass jede nachrichtendienstliche Tätigkeit auch der 
demokratisch legitimierten Kontrolle unterliegt und - soweit möglich - 
transparent ist", so Schellenberg weiter.

Der DAV hat deshalb einen Forderungskatalog aufgestellt, der diesem 
Spannungsverhältnis gerecht wird (DAV-Stellungnahme Nr. 
47/15<http://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-47-15-reformbedarf-nachrichtendienste>):

*          Das G 10 muss auch für Auslands-Auslands-Kommunikation gelten. 
"Weltraumtheorien" darf es in Zukunft nicht mehr geben.
*          Alle Eingriffsgesetze sind zeitlich zu befristen. Jede Änderung und 
Erweiterung des
"G 10" und des BND-Gesetzes ist mit einem Ablaufdatum zu versehen.
*          Wir brauchen einen Paradigmenwechsel bei den nachrichtendienstlichen 
Befugnissen: Weg von der Generalklausel, hin zu enumerativen Aufzählungen.
*          Die "G 10-Kommission" und das Parlamentarische Kontrollgremium 
brauchen dringend zusätzliches, qualifiziertes Personal und zusätzliche 
Sachmittel.
*          Jede Form der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit bedarf einer 
Kontrolle. Es darf keinen kontrollfreien "informellen" Austausch der Dienste 
geben.
*          Der Deutsche Anwaltverein fordert die Einrichtung eines "Anwalts der 
Betroffenen", der in jedes "G 10-Genehmigungsverfahren" einzubeziehen ist.
*          Der Deutsche Anwaltverein fordert einen verstärkten Schutz der 
Anwaltskommunikation vor dem heimlichen Zugriff der Nachrichtendienste.

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