DIE ZEIT
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26. Oktober 2015 / ZEIT Wissen Nr. 6/2015, 13. Oktober 2015 

Autonomes Fahren

Der Richter und sein Lenker

Wenn Autos in Zukunft autonom fahren und Menschen nur noch Passagiere sind: Wer 
ist dann schuld, wenn das Auto einen Unfall baut? Philosophen und Juristen 
machen mobil

VON NIELS BOEING

Rund um die Uhr rollen im Hamburger Containerterminal Altenwerder die Lkw 
zwischen Kränen und Containerstapeln hin und her, um kostbare Fracht an den 
richtigen Platz zu bringen - ohne Fahrer. Dennoch halten sich die Fahrzeuge 
vorbildlich an die Straßenverkehrsordnung: Wenn sie etwa nach links abbiegen, 
schalten sie den linken Blinker ein. Was im Hafen und in anderen Logistiklagern 
läuft, ist aber nur ein Vorgeschmack auf das, was Autoindustrie und IT-Konzerne 
vorantreiben: das Auto noch einmal neu zu erfinden - als Roboter. "In den 
nächsten fünf Jahren wird wahrscheinlich jemand mit einem vollständig autonomen 
Fahrzeug herauskommen", prophezeite Ford-Chef Mark Fields vor einigen Monaten. 
Nicht ganz so nüchtern hatte Daimler-Chef Dieter Zetsche bereits im Januar 
angekündigt, das Ziel sei ein Fahrzeug, das "hinsichtlich Aufmerksamkeit, 
Disziplin und vorausschauendem Handeln wahrhaft übermenschlich" sei.

Beides ist sicher ein wenig übertrieben. Aber die Fortschritte, die Ingenieure 
und Informatiker in den vergangenen Jahren gemacht haben, zeigen: Ein 
Roboter-Auto ist keine Utopie mehr. Die Technik selbst ist für sich genommen 
auch nicht geheimnisvoll: Radar und Laser-Abstandsmesser - "Lidar" genannt -, 
Kameras und Ultraschallsensoren zeichnen ohne Unterbrechung ein detailliertes 
Bild der Umgebung auf. Das GPS-Modul ermittelt den momentanen Standort des 
Fahrzeugs. Der Bordcomputer, der bei den fortschrittlichsten Modellen die 
Leistung mehrerer PCs hat, gleicht die einlaufenden Daten mit seinem 
"Weltmodell" ab. Das ist gewissermaßen die innere Landkarte des Wagens, 
allerdings sehr viel detaillierter als Karten in Navigationssystemen. 
Algorithmen zur Bilderkennung wiederum filtern aus der Momentaufnahme heraus, 
ob ein vorausfahrendes Auto abbiegt, ein Fußgänger über die Straße hechtet oder 
die Ampel auf Rot schaltet. Über eine "Vehicle to Vehicle"-Kommunikation, eine 
Art Internet für Fahrzeuge, kann das Auto zudem Informationen über einen Stau 
beziehen, der noch Kilometer entfernt ist, oder anderen Wagen mitteilen, dass 
es gleich bremsen wird.

Das alles funktioniert in vielen Tests schon beeindruckend gut. So gut, dass in 
manchen Modellen Fahrer tatsächlich überflüssig sind. Google etwa - 
Rekordhalter mit 1,8 Millionen autonomen Testkilometern - kam nach jahrelangen 
Versuchen gar zu der Erkenntnis, dass menschliche Fahrer eher ein Risiko sind. 
Die saßen in den ersten Testreihen hinter dem Steuer, um es in brenzligen 
Situationen übernehmen zu können. Doch Menschen sind eben keine Roboter: Sich 
ohne Unterlass auf das Fahren zu konzentrieren, ohne wirklich selbst zu fahren, 
überfordert die meisten. Die Aufmerksamkeit lässt nach. Dann lieber ohne 
Fahrer, dachte man sich bei Google und präsentierte 2014 ein knubbeliges 
Wägelchen, in dem Menschen nur noch Passagiere sind.

Noch ist die Technik zu teuer und die Welt zu komplex (oder, ganz schlimm: zu 
verschneit) für die rollenden Hightech-Bündel, als dass sie die Straßen in den 
nächsten fünf Jahren komplett übernehmen könnten. Die Frage, was das für die 
Gesellschaft bedeuten würde, beschäftigt aber bereits jetzt kluge Köpfe aus 
Rechtswissenschaft und Philosophie. Ein autonomes Fahrzeug, geschweige denn ein 
echtes Roboter-Auto, ist dann nämlich viel mehr als eine bloße befehlshörige 
Maschine.

Eine Maschine wäre es, wenn im Bordcomputer ein herkömmliches Programm ablaufen 
würde - eines mit klaren Regeln wie "Wenn: Ampel = rot, dann: Stopp". Die 
Technik ist jedoch weiter. Sogenannte Maschinenlern-Algorithmen lassen das 
Fahrzeug mit jedem gefahrenen Kilometer selbstständig dazulernen. "Die Maschine 
sucht (in einer dem Programmierer nicht bekannten Reihenfolge) nach möglichen 
Ableitungen aus den bekannten Axiomen und Ableitungsregeln", betonte der 
Informatiker Andreas Matthias in seiner vielbeachteten Dissertation Automaten 
als Träger von Rechten bereits 2008. Der menschliche Programmierer sei 
lediglich Schöpfer eines digitalen Urgebildes, dessen Innenleben nicht mehr 
anhand des sich ständig von selbst ändernden Programmcodes nachzuvollziehen 
sei. Dadurch entstehe eine "Verantwortungslücke", wenn man "die Ungerechtigkeit 
vermeiden wolle, Menschen für Prozesse zur Verantwortung zu ziehen, über die 
sie keine hinreichende Kontrolle haben konnten". Für Matthias folgt daraus, 
dass über kurz oder lang autonome Maschinen ein Rechtssubjekt ganz eigener Art 
werden.

So weit will Eric Hilgendorf noch nicht gehen. Mit seiner Forschungsgruppe 
RobotRecht an der Universität Würzburg untersucht er derzeit, ob unsere heutige 
Rechtsordnung für die Ankunft autonomer Fahrzeuge gerüstet ist. Nach der Wiener 
Straßenverkehrskonvention von 1968 durfte es Autos ohne Fahrer gar nicht geben. 
Im vergangenen Jahr wurde sie von den UN dahingehend geändert, dass autonome 
Fahrsysteme im Fahrzeug dann erlaubt sind, wenn ein Fahrer jederzeit wieder die 
Kontrolle übernehmen kann. Das jedoch verträgt sich nicht mit der Vision der 
Autobauer, ihre Kunden könnten in einigen Jahren auf der Autobahnfahrt Videos 
anschauen statt des Armaturenbretts. "Die Gerichte werden auf absehbare Zeit 
noch eine menschliche Überwachung verlangen", sagt Hilgendorf.

Wird das Auto haftbar als "elektronische Person"?

Doch schon einfachere Automatisierungstechnologien können zu Verwicklungen 
führen. Hilgendorf nennt einen Fall, in dem ein Autofahrer an einem Ortseingang 
einen Schlaganfall hatte - bei eingeschaltetem Spurhalteassistenten. 
Normalerweise wäre der Wagen von der Straße in die Wiese abgedriftet und dort 
stehen geblieben. Der Assistent jedoch hielt das Fahrzeug auf der Straße. Der 
Wagen preschte mit überhöhter Geschwindigkeit durch den Ort und überfuhr eine 
Familie. Der überlebende Vater wollte nicht den zivilrechtlich haftbaren Fahrer 
verklagen, sondern den Autohersteller. Die Staatsanwaltschaft wies die 
Eröffnung eines Verfahrens zurück mit der Begründung, dass ein solcher Fall 
nicht voraussehbar gewesen und hier deshalb die Voraussetzungen für eine 
strafrechtliche Verantwortung für einen mindestens fahrlässig zugefügten 
Schaden seitens des Herstellers nicht gegeben seien.

Noch reichten Zivil- und Strafrecht aus, um mit solchen Fällen fertig zu 
werden, sagt Hilgendorf. Was aber, wenn Komplexität und Autonomie von 
Fahrzeugen weiter zunehmen? "Meines Erachtens ist es nicht abwegig, Maschinen 
irgendwann zivilrechtlich haften zu lassen", glaubt Hilgendorf. Das Auto könnte 
eine Einheit mit eigenem Vermögen werden, das aus einer Versicherung stammt. Es 
wäre eine "juristische Person" wie ein Unternehmen. Diese wurde vor rund 
hundert Jahren in Ergänzung zu natürlichen Personen gerade auch eingeführt, um 
unter anderem Haftungsprobleme zu klären. Bei Aktiengesellschaften wurden die 
Aktionäre gar von der Haftung ausgenommen: Sie haften nicht persönlich für 
Schäden - wie vielleicht zukünftig die Fahrer.

Eine Gruppe von 19 europäischen Juristen, zu der Hilgendorf gehört, hat diesen 
Gedanken noch weiter getrieben: Zusätzlich zur natürlichen und juristischen 
könnte es auch eine "elektronische Person" geben. "Die wäre angemessen für 
Maschinen mit Künstlicher Intelligenz, die automatisch Entscheidungen treffen 
und irgendwie mit anderen Personen interagieren", schreibt die Gruppe. Eine 
solche elektronische Person könnte dann wie Bürger oder Firmen verklagt werden. 
Ob es dann für Roboter-Autos einen "Auto-Knast" gäbe, darüber wollte die Gruppe 
nicht spekulieren.

Bryant Walker Smith von der University of South Carolina hält von einer 
elektronischen Person nichts. Sie würde die Rechtslage noch komplizierter 
machen. Vor allem bleibe ausgeblendet, dass künftige autonome Fahrzeuge über 
eine Datencloud miteinander verbunden seien. "Diese Roboter nur über ihre 
physische Form einzugrenzen ergibt wenig Sinn", sagt Smith. Genauso gut könnte 
man auch die gesamte vernetzte Flotte eines Autovermieters oder 
Logistikunternehmens zu einer einzigen elektronischen Person machen.

Auf der einen Seite hoffen alle Hersteller auf einen Zukunftsmarkt. Sie werben 
damit, dass Roboter-Autos die Zahl der Unfälle, den Energieverbrauch und 
CO₂-Emissionen und die Fläche an Parkplätzen deutlich verringern werden. Auf 
der anderen Seite wollen sie ausschließen, dass dieser Boom durch 
Schadenersatzforderungen abgewürgt werden könnte. Eine Prognose sei hier 
gewagt: Wenn Menschen sich mit ihrem Auto auf einer langen Autobahnfahrt gut 
unterhalten können, haben sie es als elektronische Person akzeptiert. 
Spätestens dann wird es kein Zurück mehr geben.




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