27. Oktober 2015
Nr. 44/15


DAV: Mehr Spezialisierung im Ausländer- und Asylrecht notwendig



Berlin (DAV). Die Themen Flucht und Asyl sind so präsent wie seit langem nicht. 
Alle Behörden und Organisationen, die damit beschäftigt sind, stoßen auch 
personell an ihre Grenzen. Dies betrifft auch die Anwaltschaft. Zur Gewährung 
eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist die Anwaltschaft aber unbedingt 
erforderlich. Daher unterstützt der Deutsche Anwaltverein (DAV) die "Initiative 
aus der Mitte der Satzungsversammlung", eine Fachanwaltschaft für 
Migrationsrecht zu schaffen. Auch hat der DAV eine günstige Seminarreihe 
"Einführung in das Asylverfahren" geschaffen, damit die Anwaltschaft der 
steigenden Zahl von Flüchtlingen auch ihre anwaltliche Beratung anbieten kann.



"Wir brauchen im Bereich des Migrationsrechts mehr spezialisierte 
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, um auch geflüchteten Menschen einen mit 
anwaltlicher Begleitung unterstützten Zugang zum Asylverfahren zu gewähren", so 
Rechtsanwalt Ulrich Schellenberg, DAV-Präsident. Zur Gewährung eines 
rechtsstaatlichen Verfahrens sei die anwaltliche Beratung notwendig. Dies nicht 
nur in dem eigentlichen Asylverfahren selbst, sondern dann auch bei der 
Einlegung von Rechtsmitteln. "Durch die Einbeziehung der Anwaltschaft ist es 
möglich, ein faires Verfahren zu garantieren. Asylverfahren mit anwaltlicher 
Begleitung können übrigens kürzer sein als Verfahren, in denen ein 
Antragsteller auf sich selbst angewiesen ist", so Schellenberg weiter. Dies 
würden Beispiele aus benachbarten Ländern wie den Niederlanden belegen.



Schnellere Verfahren würden die Behörden und Gerichte entlasten. Schellenberg: 
"Wie so viele Berufsgruppen möchten wir Anwältinnen und Anwälte unseren Teil 
zur Bewältigung der Flüchtlingssituation beitragen." Mit der Initiative zur 
Schaffung einer Fachanwaltschaft Migrationsrecht wird das Ziel verfolgt, das 
Thema direkt auf die Agenda der Satzungsversammlung am 09. November 2015 zu 
bringen. Dieser Fachanwaltstitel war in der vergangenen Legislaturperiode der 
Satzungsversammlung nur knapp gescheitert. Aus Sicht des DAV, der diese 
Initiative unterstützt, ist die Schaffung einer solchen Fachanwaltschaft 
unbedingt erforderlich. Das Migrationsrecht beschränkt sich auch nicht allein 
auf die Asylverfahren. Zudem wird das Thema in der anwaltlichen Ausbildung auch 
nicht gelehrt, gewinnt aber in der Praxis eine immer größere Bedeutung.


Um den unmittelbaren Bedarf nach Migrationsanwälten zu befriedigen, bietet der 
DAV als Sofortmaßnahme eine Reihe von "Einführungsseminaren in das 
Asylverfahren" an. Mit dieser Seminarreihe, verteilt auf das gesamte 
Bundesgebiet, sollen Kolleginnen und Kollegen schnell fit gemacht werden, die 
drängendsten Probleme und Fragen der Geflüchteten im Asylverfahren zu klären. 
Zurzeit gibt es bspw. in der Arbeitsgemeinschaft Ausländer- und Asylrecht des 
DAV lediglich 380 Mitglieder. Im DAV sind rund 1.500 Anwältinnen und Anwälte 
registriert, die Asyl- und Ausländerrecht als Themenschwerpunkt angegeben 
haben. Demgegenüber stehen mehr als 300.000 offene Asylanträge, und täglich 
werden es mehr. "Es gibt zur Zeit zu wenig Anwältinnen und Anwälte im 
Asylrecht", erläutert Schellenberg die Motivation des DAV zur Einführung der 
Seminarreihe. Damit sollen schnell Kolleginnen und Kollegen in einem Crashkurs 
fit gemacht werden, um die Flüchtlinge in den Asylverfahren schnell zu 
unterstützen.
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gez. RA Swen Walentowski
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