Bundeskabinett beschließt Girokonto für Jedermann

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie 
über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von 
Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen 
(Zahlungskontenrichtlinie) beschlossen. Der vom Bundesministerium der Justiz 
und für Verbraucherschutz sowie dem Bundesministerium der Finanzen vorgelegte 
Gesetzentwurf für ein Zahlungskontengesetz sieht einen Anspruch für Jedermann 
auf ein Girokonto, eine bessere Vergleichbarkeit von Kontoentgelten sowie die 
Erleichterung des Kontowechsels vor.

Der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutzminister Heiko Maas 
anlässlich des Kabinettbeschlusses: 

"Wer kein Konto hat, hat keine guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Auch die 
Wohnungssuche wird ohne Konto für viele Menschen zum Problem. Das ändern wir 
jetzt: Mit unserem Gesetzentwurf erhalten erstmals alle Verbraucherinnen und 
Verbraucher ein Recht auf ein Basiskonto. Zukünftig werden alle, die sich 
rechtmäßig in der EU aufhalten, also auch Wohnungslose, Asylsuchende und 
Geduldete, mit einem Girokonto am Zahlungsverkehr teilnehmen können. Das ist 
ein zentraler Schritt, damit alle Menschen in Deutschland voll am 
gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben teilhaben können. 

Die Regelungen zur Entgelttransparenz sowie zu den Vergleichswebsites erhöhen 
den Wettbewerb der Zahlungsdienstleister. Davon werden auch Verbraucherinnen 
und Verbraucher profitieren. 

Deutschland kommt der Zahlungskontenrichtlinie im Hinblick auf den Anspruch auf 
ein Basiskonto weit vor der Umsetzungsfrist nach und setzt damit nicht zuletzt 
auch ein deutliches Zeichen für den einheitlichen europäischen Zahlungsmarkt."

Die geplanten Neuregelungen sehen vor, dass künftig alle Verbraucherinnen und 
Verbraucher einen Anspruch auf ein Basiskonto haben - also auf ein Konto, das 
die Nutzung der grundlegenden Zahlungsdienste ermöglicht. Dies erfasst das Ein- 
oder Auszahlungsgeschäft ebenso wie Lastschriften, Überweisungen und das 
Zahlungskartengeschäft. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll 
grundsätzlich für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gelten. Dem 
Koalitionsvertrag entsprechend werden alle Kreditinstitute, die Zahlungskonten 
für Verbraucher anbieten, verpflichtet, Basiskonten zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden Zahlungsdienstleister nach dem Gesetzentwurf 
verpflichtet, Verbraucherinnen und Verbraucher über die Entgelte und Kosten für 
Dienste in Bezug auf Zahlungskonten zu informieren. Hierdurch sollen die 
Transparenz und die Vergleichbarkeit von Kontoentgelten verbessert werden. Zu 
diesem Zweck sind in dem Gesetzentwurf auch Vergleichswebsites vorgesehen; 
Verbraucherinnen und Verbraucher können so einfacher das für sie am besten 
geeignete Zahlungskonto finden. Zu den Vergleichskriterien auf der Website 
gehören Entgelte, die von Zahlungsdienstleistern für maßgebliche Dienste 
erhoben werden, sowie Filialnetz, Geldautomatennetz und Sollzins für 
Dispositionskredite. 

Schließlich wird Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Regelungen zur 
Kontenwechselhilfe der Wechsel des Zahlungskontoanbieters erleichtert. 
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen einen Anspruch darauf haben, dass zur 
Erleichterung des Kontowechsels der bisherige und der neue 
Zahlungsdienstleister zusammenwirken. Die Zahlungsdienstleister sollen einander 
die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen und so beispielsweise 
sicherstellen, dass der nunmehr kontoführende Zahlungsdienstleister 
Daueraufträge ausführt und Lastschriften akzeptiert.


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