NABU-PRESSESTATEMENT | 27. APRIL 2016
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Umwelt/Wolf
NABU-Stellungnahme zur Entnahme des Wolfes MT6 aus dem Munsteraner
Rudel
 
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Berlin/Hannover – Das niedersächsische Umweltministerium hat
entschieden, einen auffällig gewordenen Wolf aus dem Munsteraner Rudel
einzufangen und in ein Gehege zu bringen. Der Wolf trägt einen Sender
und wird als „MT6“ bezeichnet. Er hatte sich wiederholt Menschen mit
Hunden genähert. Am Wochenende soll er Berichten zufolge den Hund einer
Familie bei einem Waldspaziergang angegriffen haben. 
 
Der NABU empfindet die Entnahme des Tieres als erforderlich, spricht
sich aber gegen die Pläne des Umweltministeriums aus, den Wolf in einem
Gehege unterzubringen. „Der Wolf wächst als Wildtier in der freien Natur
auf und hat einen sehr großen Raumanspruch. Ein Wolfsrevier ist 250
Quadratkilometer groß, das ist in etwa die Größe von Stuttgart. Er läuft
täglich 40 Kilometer. Weiterhin bedeuten ständige nahe menschliche
Aktivitäten und Gerüche teilwiese sehr starken Stress für das Tier.
Diese Faktoren werden in einem Gehege in der Regel dazu führen, dass ein
Wolf eine permanente Qual erleidet“, sagte NABU-Wolfsexperte Markus
Bathen.
 
Aus NABU-Sicht muss jede Entscheidung zur Vergrämung - zum Beispiel mit
Gummigeschossen - oder schließlich als letzte Konsequenz die Entnahme
eines Tieres sorgfältig geprüft werden. Der Wolf ist eine streng
geschützte Art. So ist auch die Entnahme von MT 6 als
Einzelfallentscheidung zu sehen. Beim erneuten Auftreten eines
auffälligen Wolfes bedeutet das nicht sofort eine Entnahme.  „Der
gesamte Prozess des Monitorings und der Vergrämung von MT6 ist
unbefriedigend verlaufen, weil das Monitoring selbst zu spät begonnen
hat und weil die Vergrämungsphase viel zu kurz und nicht unter
Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Mittel gelaufen ist“, so
Bathen. Vor diesem Hintergrund fordert der NABU wiederholt, dass eine
unabhängige wissenschaftlichen Kommission erforderlich ist, die
Kriterien für eine gute Praxis von Monitoring, Vergrämung und Entnahme
erarbeitet und die Einhaltung dieser Kriterien auch überprüft. Diese
Kommission muss auf Bundesebene angesiedelt werden, damit nicht jedes
Bundesland Insellösungen entwickelt.
 
Der Wolf MT6 hat sich nach wissenschaftlichen Bewertungen auffällig
gezeigt. Solch ein Verhalten kann nach internationalen Erfahrungen durch
eine so genannte Vergrämung gestoppt werden. 
 
Kostenfreies Pressefoto von MT6: 
www.nabu.de/presse/pressebilder/index.html#wolf
 
Mehr Infos: 
BfN-Publikation und Kriterien für Wolfsmanagement: 
www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf (S. 116) 
 
NABU-Hintergrundpapier „15 Jahre Wölfe in Deutschland“:
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150310-nabu-hintergrundpapier-woelfe-in-deutschland.pdf
 
Wölfe in Deutschland: Die wichtigsten Fragen und Antworten:
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150423-nabu-woelfe-in-deutschland-fragen-und-antworten.pdf
NABU-Position „Wölfe in Deutschland – Leitlinien zum Schutz von Canis
lupus“:
www.NABU.de/imperia/md/content/nabude/wolf/140310-nabu-wolfsposition.pdf
 
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, mobil: +49 (0) 172 645 35 37, 
E-Mail: [email protected]
 
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